Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 6 (1927-1928)
- Issue
- 3 (11.1927)
- Date
- 1927-11-01
- Page
- Seite 64 (sequence 12)
- Language
- German
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64 Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Haushaltsplan 4925/28 Kap. I Allgemeine Verwaltung........... Mk. Kap. II Besoldungen............... Kap. III Synagogen und Filialgottesdienste....... Kap. IV Unterrichtswesen.............. „ Kap. V Rituelle Betriebe.............. „ Kap. VI Krankenhaus............... Kap. VII Friedhofsamt............... Kap. VIII Grundstücksverwaltung............ „ Kap. IX Subventionen............... „ Kap. X Schulden und Zinsendienst . . '....... „ Kap. XI Verschiedenes............... „ Kap. XII Unvorhergesehenes............. „ Kap. XIII Kultussteuer................ Kap. XIV Etatausgleich................ Gesamtsumme Mk. Einnahme 33.038.— 15.000.— 96.100.— 1.— 33.300.— 105.000.— 62.605.— 48.564.- 22.000.— 30.— 1.000.000.- 166.779.— Ausgabe 48.241.- 531.406.— 33.436.— 331.683.— 9.880.— 84.860.— 61.823.— 62.011.— 175.866.- 92.626.— 20.890.— 65.000.— 63.607.— 1.571.317. 1.671.317. Bekanntmachung (bereits am 22. Oktober im Stadtblatt der Frankfurter Zeitung und im General-Anzeiger veröffentlicht.) Betrifft: Neuwahl der Gemeindevertretung. Als Wahltag ist Sonntag, der 27. November bestimmt. Zu wählen sind 36 Gemeindevertreter. Die Wahl ist unmittelbar und geheim und sindet nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Hiermit fordern wir zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Die Wahlvorschläge sind spätestens am 6. November mittags 12 Ühr im Gemeindehaus Fahrgasse 146 einzureichen. Wahlberechtigt sind ohne Unterschied des Geschlechts alle Gemeindemitglieder, die das. 20. Lebensjahr vollendet haben und bei Auslegung der Wählerliste mindestens ein Jahr Mitglied der Gemeinde sind. Das Wahlrecht kann nur von solchen Mitgliedern ausgeübt werden, die in die Wählerliste eingetragen sind. Wählbar ist jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied, das mindestens 25 Jahre alt ist. Jeder Wahlvorschlag muß von mindestens 60 Wahlberechtigten unterzeichnet sein und darf nicht mehr Namen enthalten als Gemeindevertreter zu wählen sind. Der gleiche Name kann in mehreren Wahlvorschlägen enthalten sein. Außer den Namen der vorgeschlagenen Gemeindevertreter darf jeder Wahlvorschlag eine beliebige Anzahl von Ersatzvertretern namhaft machen, die als solche besonders zu bezeichnen sind. Die Bewerber sind mit Ruf- und Familiennamen und in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Die Wahlordnung und die auf die Wahl bezüglichen Bestimmungen der Genieindeverfassung können täglich von 3—6 Uhr im Gemeindehaus, Zimmer 66 eingesehen werden. Krankfurt a. M., Vorstand der 21. Oktober 1927. Israelitischen Gemeinde Friedhof in Bockenheim. Die in der Tagespresse gemeldeten Beschädigungen haben sich erfreulicherweise als weniger umfangreich herausgestellt, als es ursprünglich den Anschein hatte. Es scheint sich zum Teil um Streiche von Jungen, die den Friedhof als Spielplatz benutzten, zum anderen Teil freilich um ernster zu nehmende Untaten verhetzter Schuljungen zu handeln. Schon jetzt sind die Täter im wesentlichen namhaft gemacht, und der weitere Gang der Ermittlungen bleibt abzuwarten. Der Gemeindevorstand hat Veranlassung genommen, die nötigen Maßnahmen für eine bessere Sicherung und Bewachung des Friedhofes in die Wege zu leiten. Gottesdienst im Krankenhaus. Der Borstand ist seit längerer Zeit bemüht, den Gottesdienst im Krankenhaus aus den jetzigen Räumen, die sich aus verschiedenen Gründen als wenig zweckmäßig erwiesen haben, in geeignetere Räume zu verlegen. Leider hat sia) hie Verlegung bisher noch nicht ermöglichen lassen. Wir werden jedoch alles daran setzen, um im Lauf des kommenden Jahres die Verlegung durchzuführen. Vorstand der Israelitischen Gemeinde. Ausschreiben Krankenhausverwalter gesucht. Für die Leitung der Verwaltung unseres Krankenhauses (120 Betten) suchen wir eine geeignete Kraft. Bewerbungen rnit Lebenslauf und Referenzen werden an die unterzeichnete Adresse erbeten. - Vorstand der Israelitischen Gemeinde Frankfurt a. M., Fahrgasse 146 Kriedhofsaml. Bei vorkommenden Sterbcfnllen ist umgehende Benachrichtigung des Friedhofamtes oder des Beerdigungskommissars Herrn Solln Adler bezw. Tally Grünebaum, Fernsprecher Carolus Nr. 43438, erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesfchein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. D ie Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. ,,ec>eIv,eSss"-<ZrsavfSsckers> LsunusstrsKe IS Innaber: ksrl LIsns? »ßsnss 1SS0/S1 Lr8tkla8sige Ku8tükrung in tterrenstärksv/äZeke, vamenu. ttau8kaltung8wä8ekv ^dnolunA unct lüeterunZ trei ttaus.?v8tver8an6 nacn auswärts.