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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1927-11-01 · 3 (11.1927) · p. Seite 63

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
6 (1927-1928)
Issue
3 (11.1927)
Date
1927-11-01
Page
Seite 63 (sequence 11)
Language
German
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Oer Beruf der technischen Lehrerin und Gewerbelehrerin. Bereits im vorigen Jahr haben wir an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß die Frankfurter Schulbehörde den wiederholten Vorstellungen der Jüdischen Haushaltungsschule Frankfurt a. M. voraussichtlich Gehör schenken und durch Entgegenkommen es ermöglichen werde, eine Seminarklasse zu errichten, in der sich streng religiöse Schülerinnen zum Examen der Technischen Lehrerin vorbereiten können. Leider ist es damals doch nicht gelungen, einen zusagenden Beschluß der Behörden rechtzeitig zu erreichen. Mit um l'o größerer Freude geben wir nun die uns eben gewordene Mitteilung der Städtischen Schulbehörde zur Kenntnis: „An die Jüdische Haushaltungsschule, hier. Auf Ihr Schreiben vom 7. v. M. die gefl. Mitteilung, " daß die Berufsschul-Deputation in ihrer Sitzung vom 15. d. M. zugestimmt hat, daß die Einrichtung einer Seminarklasse an der Gewerbe- und Haushaltungsschule für jüdische Schülerinnen an Ostern 1928 eröffnet werden soll. Wir bitten, die Eltern in geeigneter Weise darauf aufmerksam zu machen." Die Ausbilduug ist iu folgender Weise geplant: Die jüdischen Schülerinnen werden in einem gesonderten Kochkursus in der Jüdischen Haushaltungsschule in deren Räumen vereinigt und ihnen von den Lehrkräften der Jüdischen Haushaltungsschule die gleichen Praktischen Kenntnisse, die für die staatliche Prüfung erforderlich sind, gelehrt, unter strenger Betonung der rituellen Speisegesetze. Zugleich erhalten die jüdischen Seminaristinnen theoretischen Unterricht in allen auf die Haushaltung bezüglichen religiösen Vorschriften, unter Begründung der Gebote. In allen anderen Fächern werden die jüdischen Seminaristinnen in der Städtischen Haushaltungs- und Gewerbeschule von den dortigen Lehrkräften unterrichtet. Die Prüfung der jüdischen Seminaristinnen im Kochen wird in der Jüdischen Haushaltungsschule von der staatlichen Prüfungskommission abgenommen. Durch diese Teilung erwachsen den jüdischen Seminaristinnen keine erheblichen Mehrkosten. Auswärtige Seminaristinnen finden in dem streng rituellen und gut geführten Heim der Jüdischen Haushaltungsschule vollständige Pension. Dank dem Beschluß der städtischen Behörden sind die Schwierigkeiten überwunden, die sich bisher der gesetzestreuen Jüdin bei der Wahl dieses Berufes entgegenstellten; denn durch den jetzigen Erlaß sind diese indischen technischen Seminaristinnen nicht mehr gezwungen, in einer nicht rituellen Küche Kochen zu lernen. Die Ausbildung zur Technischen Lebrerin und zur Gewerbelehrerin setzt eine abgeschlossene Lyzeumsbildung und einjährigen Besuch einer staatlich anerkannten Haushaltungs- oder Frauenschule voraus. Zur Technischen Lehrerin sind zwei Jahre Ausbildungszeit notwendig. Die jungen Mädchen erhalten dann nach einer Prüfung in Hauswirtschaft und Handarbeit die Lchrbefähigung als Technische Lehrerin. Diese Ausbildung kann mit dem 19. Lebensjahre vollendet sein. Ein weiteres Examen in Turnen, Dauer ein Jahr, ergibt natürlich noch bessere Anstellungsmöglichkeiten. Die Nachfrage nach diesen Lehrkräften ist in jüdischen Schulen sehr groß; die Bezahlung erfolgt zurzeit, wenigstens in Frankfurt, nach Gehaltsklasse VII der städtischen Beamtenbesoldung. Auf der Ausbildung der Technischen Lehrerin baut sich die der Gewerbelehrerin auf. Diese erfordert noch 1^—2 Seminarjahre, ferner 1—1^' Jahr praktische und ^—1 Jahr Probetätigkeit, je nach Fachrichtung. Während des praktischen Jahres ist mindestens auf freie Station zu rechnen. Die ausgebildete Gewerbelehrerin steht, in bezug auf Gehalt, den akademisch gebildeten Lehrern fast gleich. (Anfangsgehalt in Frankfurt Klasse VIII der städtischen Beamtenbesoldung ohne Abzng.) Auch hier steht einem sehr geringen Angebot an Lehrkräften allerregste Nachfrage gegenüber. Bedenkt man, daß in den meisten jüdischen Schulen der Unterricht in Nadelarbeit, Zeichnen, Turnen und Hauswirtschaft in nichtjüdischen Händen liegt, jo wird man verstehen, daß dieser Beruf gerade für Jüdinnen sehr gute Aussichten bietet. Es sei darauf hingewiesen^ daß die Einrichtung dieser jüdischen Sonderklasse ein großes Entgegenkommen bedeutet, wobei die Behörden gewiß auch pekuniäre und organisatorische Schwierigkeiten zu überwinden haben; deshalb kann mit einer Wiederholung dieses Lehrganges in absehbarer Zeit Wohl kaum gerechnet werden. Hierauf möchten wir alle diejenigen, die, gestützt auf genügende Borkenntnisse, eventuell die Absicht haben, sich diesem Beruf zu widmeu, besonders aufmerksam machen. Bewerberinnen, die die erforderliche Vorbildung in hauswirtschaftlicher Beziehung noch nicht in vollem Maße besitzen, ist eventuell Gelegenheit geboten, einen ergänzenden Borbereitnngskursus in der Jüdischen Haushaltungsschule, Frankfurt a. M., der von jetzt ab bis Ostern n.J. währt, zu besuchen. Anmeldungen hierzu müßten sofort eiugcsandt werden; auch die Anmeldungen zur Aufnahme in die Städtische Haushaltungs- und Gewerbeschule müssen spätestens bis 15. Dezember d. I. bei der Jüdischen Haushaltungsschule vorliegen, die gerne jede weitere gewünschte Auskunft gibt und bei der auch Prospekte für das Mädchenheim und für die Städtische Haushaltungs- und Gewerbeschule Frankfurt a. M. zu haben sind. Jüdische Haushaltungsschule E. V., Königswarterstraße 20. Vinsckermsnn <z.»».b.«. kkein?ee«>e?sS un«I Kok!eng?ok. ksn«>!ui»g X <Zeglün6et 1S4L Visus ^sinisrstrsks IS Vs rt r ste r: frsu ttomduk-gs?, UlilÄN^st»-. SV, Osrolus 43377?rsu kosenksictsr, Ilisodalcisti-. 4, Carolus 4529S X Kvklen Kol«» vriksts vrSIBNKolT I p v » v S r S ß k I N 5c»ne«»MUMi.u5i«z von 5?euralxien, Iscniss, Hneums, Ltottvecnselklsnkneilen etc. Kek-mälunL unter ^sgcnm. 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