Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 5 (1926-1927)
- Issue
- 12 (8.1927)
- Date
- 1927-08-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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12 Anordnung habe mit den vom Vorbeter vorzutragenden Gebeten gar nichts"zu tun. Es handle sich hauptsächlich um Gesänge, die früher deutsch und setzt hebräisch aufgenommen seien. Was die Ausführungen des Herrn Goitein anlangen, so weise er daraus hin, daß nicht etwa die Tendenz bestehe, auch nicht bestanden habe, die hebräischen Gebete grundsätzlich auszumerzen, sondern daß lediglich die Verpflichtung maßgebend sei, auch denjenigen Synagogenbesuchern, die das Hebräische nicht kennen und nicht verstehen, die Segnungen eines geordneten Gottesdienstes teilhaftig werden zu lassen, wozu, in der Synagoge Königsteinerstraße von Anfang an Gelegenheit gegeben werden sollte. Man dürfe nicht sagen, die Religion könne warten, bis die Bekenner zu ihr kommen, sondern man müsse umgekehrt die Religion dem Volke zuführen. Herr Wolff befürwortet den Antrag Goitein auf nochmalige Verweisung an eine Kommission, um den inneren Wert des Gebetbuches zu prüfen, da die Fraktion der jüdischen Volkspartei sich sonst der Stimme enthalten müsse. Der Vorsitzende würde diese Vertagung bedauern und ersucht um Ablehnung des Vertagungsantrages, nachdem grundsätzlich Einverständnis mit Form und Inhalt des Gebetbuches herrsche, das doch nun einmal von dem hervorragendsten liberalen Führer in Frankfurt a. M. geschaffen sei. Die Stelle, wonach Gott das Gebet jedes Mundes erhören möge, bilde doch sicher keinen Grund zum Anstoß. Herr Landsberg erklärt sich hierauf mit dem Antrag Geiger einverstanden. Nachdem Herr Fromm namens der konservativen Fraktion Stimmenthaltung erklärt hatte, w.ird unter Ablehnung des Antrags Goitein dem Vorstandsbeschluß mit der Maßgabe zugestimmt, daß im Text des Gebetbuches kenntlich gemacht wird, in welcher Sprache die einzelnen Gebetstücke vorzutragen sind. Der Antrag des Vorstandes, vorsorglich für die Monate Juli und August zur ordnungsmäßigen Fortführung der Verwaltung s g e s ch ä f t e je ein Zwölftel des vorjährigen Etats zu bewilligen, gibt Anlaß zu einer längeren Debatte darüber, daß der Vorstand zu den Beschlüssen der Gemeindevertretung, betreffend den Haushaltsplan 1927, noch nicht Stellung genommen, diese Beschlüsse vielmehr an seine Ainanzkommission verwiesen hat. Herr Dr. Ba erWald erklärt, daß, da die Gemeindevertretung wesentliche Ausgabenerhöhungen in den Kapiteln Unterrichtswesen und Subventionen vorgenommen habe, ohne zunächst die Möglichkeit der Deckung aufzuzeigen, die Finanzkommission des Vorstandes sich erneut mit dieser Frage zu beschästigen habe, um so mehr, als Material speziell darüber herbeigeschafft werden müsse, ob eine Erhöhung der^ Einnahmeziffer aus Schulgeld usw. möglich ist. Die Verzögerung, an der der Vorstand nicht schuld sei, liege in der parlamentarischen Geschäftsführung und sei nicht zu vermeiden. Herr Rechtsanwalt Simon weist darauf hin, daß durch diese Art der Behandlung das Budgetreckt der Gemeindevertretung ins Gegenteil verkehrt werde, uno glaubt, daß unter diesen Umständen vor Oktober die Gemeindevertretung nicht zur Beratung der Vorstandsbeschlüsse kommen werde. Herr Dr. Geiger verteidigt den Standpunkt des Vorstands. Von einer Verletzung des Budgetrechts der Gemeindevertretung könne nicht gesprochen werden, auch seien die Budgetzwölftel nur aus dem alten Etat zu bewilligen. Herr Stiefel glaubt den Vorstand für die Verzögerung verantwortlich machen zu können, weil er den Etat nicht rechtzeitig eingebracht habe. Herr Dr. Baerwald sagt demgegenüber für die Folgezeit frühzeitige Einbringung zu, worauf die Gemeindevertretung die beantragten zwei Budgetzwölftel bewilligt. Ein Antrag des Herrn Dr. Merzbach auf Abänderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung hat die Geschäftsordnungskommission beschäftigt, über deren Bericht verhandelt wird. In der Aussprache 'beantragt Herr Rechtsanwalt Simon namens der Kommissionsminderheit, außer den von der Kommission gestellten Abänderungsanträ'gen auch den § 1 in der Weise zu ändern, daß das Präsidium der Gemeindevertretung in Zukunft aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern bestehen soll. Dieser Antrag, der mit 12 gegen 10 Stimmen unterstützt war, mußte als verfassungsändernd abgelehnt werden. Die übrigen Anträge der Kommission, die darauf hinausgehen, daß der Vorsitzende vor Einberufung einer Sitzung sich mit den Vorsitzenden der Fraktionen ins Benehmen setzen möge, werden angenommen. Es folgt eine Reihe kleiner Vorlagen, wie Verpachtung von Grundstücken, Subventionierung der Betsäle, die ohne Debatte angenommen werden. Auch wird von der Berufung des Herrn Rabbiners Dr. I. Horovitz zum nebenamtlichen Dozenten in der pädagogischen Akademie zu Frankfurt a. M. Kenntnis gegeben. Schließlich gelangte noch eine Eingabe der Besucher der Ärankenhaussynagoge zur Verlesung, in welcher auf die mangelhafte Unterbringung dieser Andachtsstätte hingewiesen und schleunige Aenderung gefordert wird. Es wird beschlossen, den Vorstand zu ersuchen, mit möglichster Beschleunigung die Synagoge in ihren früheren oder sonst einen geeigneten Raum zu verlegen. In nichtöffentlicher Sitzung kommen alsdann noch Personalangelegenheiten zur Sprache. Simon Glauberg geb. 30. August 1867 gest. 30. Juni 1927. Ein in vieler Hinsicht vorbildliches Leben hat mit dem raschen Heimgang Simon Glaubergs einen allzu frühen Abschluß gefunden. Der Verstorbene entstammte einer jüdischen Bäckerfamilie und kam in jungen Jahren aus seinem Geburtsort Langenselbold nach Frankfurt. Er widmete sich dem väterlichen Beruf und machte sich später als Bäckermeister selbständig, nachdem er einige Zeit hindurch auch die Mazzenbäckerei der Gemeinde verwaltet hatte. Dank seinem unermüdlichen Fleiß und der Mitarbeit seiner Frau hob sich das Geschäft so, daß mehrere Filialen eröffnet werden konnten. Als dann von einigen großen Lebensmittelgeschäften die Osthafenbäckerei begründet wurde, brachte Glauberg zunächst als Betriebsleiter und dann als Inhaber dieses Unternehmen zu immer größerer Ausdehnung, ein lebendiger Beweis dafür, daß auch heute noch das Handwerk goldenen Boden haben "kann. Trotz dieses wirtschaftlichen Aufschwungs hat Glauberg bis an sein Lebensende seine Herkunft nicht vergessen. Er war ein treues und tatkräftiges Mitglied des Vereins selbständiger israelitischer Handwerker, und dem Vertrauen dieses Kreises verdankte er seine Wahl in die Gemeindevertretung, wo er sich vor allem als warmer Freund und Förderer des jüdischen Handwerks stets betätigte. Wertvoller als all dies aber waren die menschlichen Eigenschaften des Heimgegangenen, seine innerliche Bescheidenheit und Einfachheit, seine nie erlahmende Hilfsbereitschaft. Unzähligen hat er öffentlich und noch mehr in der Stille geholfen, weit über den jüdischen Kreis hinaus, wie ein alter Regimentskamerad an seinem Grab bezeugte. Auch in der Stiftungsverwaltung des Philanthrovins war er ein geschätzter Mitarbeiter, und die Synagoge am Börneplatz verdankt ihm manche wertvolle Gabe. Sein Andenken wird in hohen Ehren gehalten werden. Die Beisetzung fand unter ungewöhnlich starker Beteiligung statt, ebenso eine Trauerfeier in der Wohnung am Schluß der sieben Trauertage. Bei der letzteren hielt Herr Rabb. Dr. Horovitz einen tiefempfundenen Nachruf, außerdem widmeten Herr Naphtali Fromm für die konservative Fraktion der Gemeindevertretung, Herr Direktor Dr. Briefen für das Philanthropin, Herr I. Kahn für den Handwerkeroerein, Herr Rechtsanwalt Moritz Hanau für die weitere Familie ehrende Worte des Gedächtnisses, und zuletzt gab der älteste Sohn dem Schmerz um den unersetzlichen Verlust erschütternden Ausdruck. /ckwin^ VosMestr. N?d>peten Itr»o!evn> W Kaufksu» NsnKa ^—^ ^KMXf^kIv« 5 6k- SK>MI> 0414« Wl. 90-95 H5?HUMe Ae^Nv^eAs/^«^^eck^ ^fM?/ Lteter LinAanZ in 5Ivukei»en kiie «>«n «srl»»t.