Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 5 (1926-1927)
- Issue
- 12 (8.1927)
- Date
- 1927-08-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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ten richteten, und in dem sie ihnen kund und zu wissen gaben, daß Jehuda Makkabi, nachdem er mit dem Feind fertig geworden war, alle während des Krieges verschleuderten und versteckten Bücher wieder habe sammeln lassen, und die Sammlung stehe nun den ägyptischen Juden, im Falle des Bedarfs, zur freien Verfügung. Jehuda Mak^kabi, der die Syrer ber Emaus, Beth-Zur und Beth-Choron so tapfer aufs Haupt geschlagen, ist demnach der erste Begründer einer öffentlichen jüdischen Bibliothek. Nach Beendigung der Freiheitskriege Wider die Graecosyrer fing langsam das Volksschulwesen an, sich in Palästina zu entwickeln. Das trug viel zur Verbreitung der Kenntnis des Lesens und Schreibens bei und steigerte bedeutend das Bedürfnis nach Büchern. Doch konnten diese nur von verhältnismäßig Wohlhabenden angeschafft werden. Daher betrachtet es der Talmud als ein großes Verdienst, Bücher zu verbreiten. „Wer Bücher sammelt und sie ausleiht, auf den bezieht sich das Psalmwort Schätze und Reichtümer sind in seinem Hause aufgehäuft, und die Wohltaten (die er durch sie verbreitet) währen ewig." So manche Judenstadt besaß eine öffentliche Bibliothek. In der Mischna lesen wir: „Was ist das Eigentum der Stadt? Der Marktplatz, das Vethaus (Versammlungshaus), das Badehaus und die Büchersammlung." Es ist also hier von richtigen Gemeindebibliotheken die Rede, und sie sind Gegenstand von zahlreichen Zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen. Nach dem Muster der Juden legten auch die jungen Christengemeinden Büchersammlungen an, und jener Pamphilus, von dem der Kirchenvater Hieronymus erzählt, daß er durch Schreiber die Bibel kopieren ließ und die Rollen unter die Gläubigen verteilte, ahmte nur das schöne jüdische Vorbild nach. Die Bücher wurden immer zahlreicher unter der in Babylonien stets zunehmenden jüdischen Bevölkerung, ebenso wie in Palästina, obgleich die jüdische Bevölkerung hier infolge der sich häufenden Unruhen und grausamen Verfolgungen im Verfall begriffen war. In beiden Talmuden begegnen uns zahlreiche Erwähnungen von Bücherschränken, die in jüdischen Häusern anzutreffen waren, von verlorenen und unterwegs gefundenen Büchern usw. Hieronymus, welcher in der zweiten Hälfte des vierten Jahrhunderts in Palästina lebte und viel mit Juden verkehrte, erwähnt in seinem Bibelkommentar einige Male die jüdischen Archive, denen er Bücher entnahm, und daß die Juden ihre Büchersammlungen in Kisten und Schränken aufzubewahren pflegten. Der Talmud enthält auch eine Reihe wertvoller Fingerzeige über Aufbewahrung und Schonung von Büchern. Aus dem Mittelalter besitzen wir einige -wertvolle Dokumente, die uns über Bücherliebhaberei und Büchersammlungen bei den Juden berichten. Rabbi Jehuda b. Samuel Hechassid aus Speier, Rabbiner in Regensburg (gest. 1217) gibt in seinem auch heute noch bei den Juden sehr Populären und beliebten Buche „Sefer chassidim" eine Reihe von Regeln uud Ratschlägen, wie man mit Büchern umzugehen habe. Einmal traf es sich, so erzählt er, daß nach dem Ableben eines frommen Mannes die Erben seine Bibliothek unter den Hammer brachten. Das Aergernis war groß, daß man so mit der Hinterlassenschaft eines würdigen Mannes umging. Ein Weiser aber sagte zu den Leuten: „Seid nur ruhig, ich will euch erklären, ob welcher Sünde des Vaters dessen Büchersammmlung nicht in dem Besitze der Familie sich erhalten kann. Der Alte wollte seine Bücher niemand leihen, da er sagte: „Ich bin alt, von dem vielen Gebrauch aber werden die Bücher abgenützt, und ich kann sie dann selber nicht gebrauchen." So aber darf man nicht denken, sondern man soll vorziehen, daß die Bücher viel gelesen und abgenutzt werden, als daß sie nutzlos im Verborgenen aufbewahrt sind. Wenn jemand dem anderen Bücher zum Aufbewahren gibt, so darf nach talmudischem Gesetz der Ausbewahrer in ihnen nicht lesen, damit sie nicht verdorben werden. Der Fromme jedoch ist verpflichtet, über das strenge Gesetz hinauszugehen und dem Verwahrer ausdrücklich die Erlaubnis zu geben, nicht nur selbst die Bücher zu benutzen, sondern auch sie solchen Personen zu leihen, denen er seine eigenen Bücher verleiht. Hat einer zwei Söhne, von denen der eine gern, der andere ungern an Fremde seine Bücher verleiht, so soll er seine Bibliothek dem ersteren vermachen. Ein Mann besaß Bücher, die er gern anderen auslieh, damit sie daraus lernten. Auf dem Sterbelager empfahl er seinen Söhnen folgendes: Wenn einmal zwischen euch und anderen Leuten Streit und Hader ausbricht, so hütet euch Wohl davor, daß ihr ihnen fortab mißgünstig eure Bücher vorenthaltet. Armen Leuten leihet eure Bücher eher als reichen (da diese sich ja selber Bücher anschaffen können). Wenn ihr seht, das eine Büchersammlung ein Raub der Flammen wurde, so wisset, daß es zur Strafe dafür geschehen ist, daß die Bücher widerrechtlich in die Hände ihres Besitzers gelangt sind, oder aber, daß dieser seine Bücher Lernbegierigen nicht ausleihen wollte. Ferner erzählt uns Rabbi Jehuda Hechassid, wie fromme Frauen ihre geizigen Männer zu bewegen wußten, Wohltätigkeit zu üben und Bücher bei Abschreibern zu bestellen, um sie Dürftigen zu leihen. Häufig bedienten sie sich dazu recht drastischer Mittel. Andere verwendeten das ihnen von den Männern für Toiletten gegebene Geld zum »» 0er neue Ksim" Ois spoonsmaQNSncjs tlrfinciung im K>-»vterdsu Os»?rin?ip ciss sntlsststsn k?ssonsn?bo6oiis. „Tin Strac!ivarius untsi' cjsn Klavisi'sn" ^Ilsinvsrtfotung?lsMsi!81. 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