Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 5 (1926-1927)
- Issue
- 10 (6.1927)
- Date
- 1927-06-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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12 Pos. 7S: Religionsschule. Es wird beschlossen, die Anträge der Finanzkommission 1. den Vorstandsbeschlüssen betr. Vergemeindung der Religionsschule und Vorlage der jährlichen Abrechnung zuzustimmen; 2. dem Vorstandsbeschluß, auf vier Jahre eine jährliche Subvention bis zum Höchstbetrage von Mk. 25 000— zu bewilligen, die Zustimmung zu versagen: 3. die Position 78 (des Etats), für das laufende Etatsjahr aus Mk. 25 000.— festzustellen: 4-. den Vorstand zu ersuchen, die Verhandlungen betreffend Vergemeindung der Religionsschule mit Beschleunigung und Nachdruck weiter und zu Ende zu führen und entsprechend dem vorjährigen Beschluß Äer Gemeindevertretung, falls die Vergemeindung nicht beschlossen werden sollte, der Gemeindevertretung mit tunlichster Beschleunigung, spätestens am 1. Januar 1928, eine Vorlage zu unterbreiten, nach der der ganze Religionsunterricht von der Gemeinde übernommen und erteilt wird, sowie über das Ergebnis aller dieser Verhandlungen der Gemeindevertretung binnen drei Monaten, erforderlichenfalls abermals jeweils nach drei Monaten, zu berichten: 5. dem Beschluß des Vorstands betr. Gewährung eines unverzinslichen Darlehens von Mk. 9000.— an die Religionsschule, rückzahlbar ab 1. 4. 1928 in 10 Jahresraten, mit den weiteren aus dem Vorstandsbeschluß Nr. 5 ersichtlichen Maßnahmen, zuzustimmen, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, daß dieses Darlehen hypothekarisch eingetragen werde und diese Ausgabeposition in das Kapitel L Fondsverwaltung einzustellen, werden angenommen. Hieran schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung, in der Personal- und Grundstücksangelegenheiten erledigt werden. Wegen der vorgerückten Zeit — es war kurz vor Mitternacht — wird die Sitzung hier unterbrochen. Sitzung vom 25. ZIZm 1927. Sitzungsbericht von I. Meyer. 6ap. V: Rituelle Betriebe. Hierzu beantragt Herr Heß, welcher den Rückgang der Schächtgebühren auf die nach seiner Ansicht verfehlte Gebührenpolitik der Ritualkommission zurückführt, Herabsetzung dieser Gebühren auf einen den wirtschaftlichen Verhältnissen angemessenen Satz und Wiedereinführung der Aufsichtsgebühren für die unter Aufsicht der Gemeinde stehenden Betriebe, als Gegenleistung für das ihnen gewährte Monopol, womit diese Betriebe, soweit er informiert sei, auch einverstanden wären. Herr Heß weist dabei auf die Tatsache hin, daß das Schwergewicht nicht mehr bei den Aufsichtsmetzgern, deren Geschäfte in den letzten Iahren ständig zurückgegangen seien, sondern bei den nicht unter Aufsicht stehenden etwa 70 jüdischen Metzgern liege, daß diese vor dem Krieg fast ausschließ.lich bei der Gemeinde haben schächten lassen, infolge der oben geschilderten Gebührenordnung aber sämtlich zu den beiden im Schlachthof arbeitenden, von der Gemeinde nicht konzessionierten Schächtern abgewandert seien. Bei diesen hätten die Metzger, soviel er wisse, zurzeit nur Mk. 1.60 für Großvieh zu zahlen. Viele ließen ihre Tiere einfach totschlagen, was überhaupt nichts koste. Im Anschluß hieran spricht Herr Dr. Mainzer über die Gefährdung der Schechita durch die Aktion der Schächtgegner und hält es für dringend notwendig, auch die geringsten im Schächtwesen der Gemeinde vorhandenen Mißstände zu beseitigen Der Syndikus erwidert, daß die von den beiden Vorrednern angeregten Maßnahmen bereits, seit längerer Zeit Gegenstand der eingehenden Erwägungen im Vorstand sind, daß sowohl der Uebelstand in bezug auf die beiden nicht konzessionierten Schächter als auch die von antisemitischer Seite unter dem Deckmantel des Tierschutzes eingeleitete Bewegung mit großer Aufmerksamkeit verfolgt werde. Herr Dr. Katzenstein hält im Interesse einer weitgehenden Benukung der rituellen Betriebe der Gemeinde eine Gebührenherabsetzung für dringend notwendig. Beschluß: a) Die Anträge der Finanzkommission, 1. den Gemeindevorstand zu ersuchen, für den Eingang der Schächtgebühren eine schärfere Kontrolle unter Heranziehung von Gemeindebeamten und unter Inanspruchnahme der Ritualkommission herbeizuführen, insbesondere regelmäßig Stichproben vornehmen zu lassen und gleichzeitig in Erwägung darüber einzutreten, ob den Schächtern nicht eine gewisse einfache, leicht zu kontrollierende Buchführung aufzuerlegen sei; 2. den Gemeindevorstand ersuchen, in Erwägungen darüber einzutreten, ob und evtl. wie der Tätigkeit der nicht unter Aufsicht stehenden beiden Schächter entgegengetreten werden könne; 3. den Gemeindevorstand ersuchen, in Gemäßheit der im Vorjahre von der Gemeindevertretung gefaßten Beschlüsse mit allen Mitteln auf eine Wiedereinführung angemessener Aufsichtsgebühren evtl. im Einvernehmen mit der Religionsgesellschaft hinzuwirken; 4. die Position „Schächtgebühren" des Etats von Mk. 20 000.— auf Mk. 21000.— zu erhöhen: 5. die Position „Mazzenbäckerei-Pacht" von Mk. 3000.— auf Mk. 6000.— zu erhöhen und demgemäß 6. einen Posten von Mk. 15 000.— für die neue Maschinenanlage der Mazzenbäckerei im außerordentlichen Etat in Ausgabe zu stellen, werden angenommen; b) der Antrag des Herrn Heß wird dem Vorstand als Material überwiesen. Aap. VI: Krankenhaus. Mit den von der Finanzkommission gestellten Anträgen erklärt sich Herr Bernhard Simon als Vorsitzender des Pflegamts durchweg einverstanden, nicht jedoch mit der von dem Referenten des Vorstands aufgemachten Selbstkostenberechnung von Mk. 12.08 und der auf Seite 54 des Kommissionsberichtes errechneten Ersparnis bei dem Abbau von etwa 20 Köpfen Personal, den er selbst auf nur etwa Mk. 12 000.— schätzt. Demgegenüber hält Sanitätsrat Dr. Ettlinger an der von ihm berechneten Zahl fest unter Hinweis darauf, daß die Zeit vom Januar bis Dezember 1926 zugrunde liege, während Herr Simon lediglich die Monate August 1926 bis März 1927 berücksichtigt habe. Die Differenz in den beiden Berechnungen ändere jedoch nichts an dem Fehlbetrag, der mit einigen Mk. 80 000.— zu hoch gegriffen sei und herabgesetzt werden müsse. Rechtsanwalt Simon wünscht bei aller Anerkennung der pflichtmäßigen, sorgfältigen Verwaltung des Betriebs seit der letzten Etatberatung weitergehende Ersparungsmaßnahmen insbesondere durch Abbau von Personal, nachdem es sich gezeigt habe, daß die Generalunkosten außerordentlich hoch seien, wofür er Zifsernmaterial vorbringt und rechnet dabei auf das Verständnis der sonst mit dem Krankenhausbetrieb in Verbindung stehenden Instanzen lAerzte, Schwesternverein). Die Röntgenabteilung sei, wie in der Finanzkommission dargelegt wurde, kein Ueberschuß-, sondern ein Zuschußbetrieb. Was den Schwesternverein angehe, so müsse gewünscht werden, daß durch die auch in diesem Jahre getroffenen Regelung es ermöglicht werde, daß die Schwestern ihren Leistungen entsprechend entlohnt werden. Dr. Mainzer warnt vor allzu großem Optimismus in der Frage des Personalabbaus und einer größeren Rentabilität der Röntgenabteilung, ersteres wegen des weitläufigen Gebäudes, letzteres wegen der Gefahr eines ganz außerordentlich erhöhten Personaletats der Röntgenabteilung, wenn man auf die Anwendung der inzwischen von der Deutschen Röntgengesellschaft endlich angenommenen Tarifsätze bestehe. Beschluß: Die Anträge der Finanzkommission, 1. den Beschlüssen des Vorstands in bezug auf Organisationsfragen beizutreten mit der Maßgabe, daß auf Personalabbau möglichst auf allen Abteilungen hingearbeitet werde; O/s c/sc/^5Q/?s Qus//5S5smNS5/5//7S /'/^S/NQ^/ONO/S/T? kodsrt (Zsrlsck E» IN» IB» 51» krsnkkurt sm ttsin »GsSnrsr I.sn«lLtrsLLS ISS »«It. 11 so.— Svkort liiekerdsr