Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 5 (1926-1927)
- Issue
- 10 (6.1927)
- Date
- 1927-06-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Halacha ist religiöses Recht. Es ist schon öfters versucht worden, das religiöse Recht in seiner Eigenart zu bestimmen, dieser Versuch kann hier nicht wiederholt werden. Nuv ein einziger, aber für das Verstehen des religiösen Rechts entscheidender Gesichtspunkt soll hier zur Diskussion gestellt werden. In allen rechtsphilosophischen Erörterungen, die sich um die Grundlegung des Rechts bewegen, kommt beängstigend häusig das problematische Verhältnis von Recht und Ethik zur Sprache. Von der Gegensätzlichkeit dieser beiden Normgebiete, in denen beiden ein Sotten und beidemale ein verschiedenes Sotten aufgerichtet wird, kommen die Geister nicht los. Diese Verschiedenheit zweier Lebensmächte bestimmt mehr als man glaubt das Gesicht des Menschen unserer Tage — nicht zu seinen Gunsten. Und wenn wir uns auch unzählige Male beruhigen und es als gegeben hinnehmen. — es ist nicht zu verstehen, daß, sagen wir, die Unterlassung einer Handlung, z. B. die Rettung eines Ertrinkenden, moralisch verwerflich und zugleich juristisch einwandfrei sein soll. Es ist aber ebenso leicht einzusehen, daß dieser Konflikt unversöhnlich ist, solange die beiden Normgebiete, Recht und Ethik, einander autonom gegenüber steheu und ihre Geltung nicht einer ihnen beiden überlegenen Macht entleihen. Wie verhält sich nun das religiöse Recht zu dieser Frage? Wir müssen ein religiöses Recht niederer Art von einem solchen höherer Art unterscheiden. Im religiösen Recht niederer Art kommt die Verschiedenheit von Recht und Sittlichkeit, überhaupt nicht zum Bewußtsein. Sie sind beide unerkennbar in der Sitte eingelagert und vom Ritus überdacht. Das religiöse Recht höherer Art aber kennt den Gegensatz von miäas Ka6in und miäa8 noracnamim, von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit; aber es läßt ihn nicht zu einem prinzipiellen und darum hoffnungslosen ausarten. Gebote des Rechts und der Sittlichkeit haben die gleiche Würde und Geltung. Ein und dieselbe Thora umschließt das Recht des Gläubigers auf sein Darlehen und das Recht des Verarmten auf die Hilfe des Bruders. Der Gläubige appelliert beim Gericht, der Arme schreit zu Gott; aber dieser Not-Schrei ist nicht leicht zu nehmen bei einem Rechtsvolk, das nicht nur die Begriffe, sondern auch die Sprache des Rechts versteht. Die Revolutionierung des Rechts aber, die nie nachlassende Bewegung auf die Entspannung im Gegensatz von Recht und Ethik hin, ist nur bei einem Volke möglich, bei dem das Recht Gegenstand des allgemeinen Volksunterrichts ist, dem die Liebe zum Recht und die Kenntnis des Gesetzes anerzogen wird, das mit Herz und Verstand an der Erfüllung seiner Rechtsaufgaben teilnimmt, bei einem Volke also, wo die Rechtsprechung nie und nimmer zum Vorrecht einer wirtschaftlich, sozial oder sonstwie privilegierten Kaste oder eines Standes wird. Wir haben im Anfang gesagt, das erwachende Interesse an der Halacha hafte am Prinzipiellen. Die Erforschung der Prinzipien setzt meist dann ein, wenn die betreffende Bewegung zu einem Abschluß gekommen ist. Sie ist eine Art Aufräuinungsarbeit, die aber am Ende neue Wege erschließt. Wir hoffen, daß das jüdische Volk, das seine religiösen Energien lange schon nicht mehr recht in die Wirklichkeit umsetzen konnte, die neuen Wege kräftig beschreiten und Gott dienen kann — nicht in der Weise der Völker. _ Schabuoth als Volksfest Von Dr. Max Grunwald (Wien). In der Synagoge wird am Schabnoth beim Morgengottesdienst frisches Gras, mit Blumen gemengt, von Knaben auf den Boden gestreut zum Andenken daran, daß man einst im Tempel zu Jerusalem die Erstlingsfrüchte darbrachte. Den Aron ha-kodesch, die heilige Lade, umgibt man mit frischen Baumzweigen, um daran zu erinnern, daß an diesem Feste das Urteil über die Baumfrüchte für das Jahr gefällt wird, zugleich als Symbol der lebendigen Freude an der Thora. Hierzu paßt die, bei den Sefaradim noch heute öffentliche Verlesung des Buches Ruth mit seiner Ernteszenerie. Bei den Spauiolen übersetzt man es ins Spanische, in manchen Gegenden des Orients >ins Avabische. An diesem Feste ist ja auch nach der Tradition David, Ruths Nachkomme, .geboren worden und gestorben. Und gerade das Buch Ruth betont den Universabismus der Thora, die den Abstand zwischen Volk und Volk überbrückt. So beschließt der Hinweis auf den Messias aus Davids Stamm mit trostreichem Ausblick die Wochen der Trauer und grausigen Erinnerungen zwischen Pcssach und Schabuoth. An einer Melodie, Äie dem kindlichen Ohre sich 'für alle Zeit einprägt, wird die „Akdamuth" gesungen. Cs galt als besondere Auszeichnung, sie vortragen zu dürfen. Ich erinnere mich aus meiner Kinderzoit, wie ein vielbeschäftigter Arzt, den man sonst das Jahr lang kaum in der Synagoge sah, dieses Ehrenamt, das er monopolisiert zu haben schien, mit besonderem Stolze ausübte. In manchen Gegenden werden zu Mussaf oder Mincha die „Asharoth , wörtlich „Ermahnungen", eine poetische Bearbeitung der 613. Gebote, vorgelesen. Am Schabnoth wurde auch das Kind, meist fünfjährig, zum ersten Male in die „Schul" und zugleich zur Schule gebracht. Als Gott, so erzählt der Midrasch, dem Volke Israel die Thora geben wollte, forderte er Bürgen dafür, daß sie auch werde gehalten werden. Als solche Bürgen schlug ihm das Volk die Patriarchen, die großen Führer, vor. Doch Gott verwarf sie. Erst, als er die Kinder als Bürgen anbot, erklärte sich Gott einverstanden. Diese Bürgschaft genügte ihm. So erklärt sich die Einführung der Kinder in die Synagoge, die Abraham Berliner in seinem Werk „Aus dem inneren Leben der deutschen Juden" anschaulich beschreibt. Am Wochenfeste, dem Tage der einstigen Offenbarung aus dem Sinai, bei Tagesanbruch, brachte der Vater den Kleinen," sorgsam in seinen Mantel gehüllt, nach der Synagoe oder nach dem Hause des Lehrers. Der Lehrer nimmt den Knaben auf den Arm, eingedenk jener Schviftstelle „wie der Wärter den Säugling trägt", zeigt ihm dann eine Tafel von Pergament oder Holz, auf der das hebräische Alphabet, je vier Buchstaben zu einem Worte zusammengefaßt, nebst den Versen: „Die Lehre, die uns Mosche übergab, sie ist das Erbe der Gemeinde Jakobs" und den ersten Worten des dritten Buches, sowie den Worten: „Die Lehre fei meine Beschäftigung" aufgeschrieben waren. Die Wörter des Alphabets und die Verse werden dem Kinde rückwärts und vorwärts vorgesagt, worauf die Buchstaben mit Honig bestrichen werden, damit es sie als Süßigkeiten mit seiner Zunge koste. Nach beendeter Feier trug man den Knaben an ein Wasser, — Wasser gilt ja als Symbol für die Gotteslehre, als Quelle aller Erkenntnis, zugleich als günstige Vorbedeutung, daß sich bei dem Knaben erfüllen werde das Wort der Schrist, „es mögen deine Quellen nach außen hin sich verbreiten". Die Offenbarung am Sinai bildete nach der jüdischen Poesie die Eheschließung zwischen Gott oder der Thora und dem jüdischen Volke. In Galizien singt man das Lied: „Man hat uns gegeben zwei gute Ssimmonim (Zeichen), Wir wollen sie halten b'sikoren (im Gedächtnis), Es haben sich m'schaddech gewen (verbunden) zwei M'echuttonim (Schwiegerväter), Der Schiddnch (Partie) ist geschlossen geworden. Einer ist gewesen ein großer G'wir (Herr), Der zweite ist gewesen ein Oni (Armer); Die Kalloh (Braut) ist gewesen beim Jozer jezir (Schöpfer), Der Chosson (Bräutigam) bei Awrohom owini (unserem Stammvater Abraham)" . . . Nach dem Hinscheiden der Väter (Abraham, Jsak und Jakob) blieb Israel verwaist. Er mußte in Ägypten leiden. Da erbarmte sich seiner Gott und sandte ihm Mose als Schadchan, d. h. als Vermittler des Ehebundes zwischen Israel und der Thora. „Der Chosson (Bräutigam) hat sich "fein geziert. Mit na'asse wenischma („wir wollen alles tun und halten!") hat er sich vorgestellt. Der M'chuttau (Schwiegervater) hat als N'dan (Mitgift) tarjag mizwaus (die 613 Gebote) Präsentiert, „Das sollst du halten besser wie Geld!" ... Wenig ist uns geblieben von tarjag mizwaus, dem N'dan, Wir können uns kaum mehr ernähren . . . Aber hoffen, hoffen wir auf unsere M'chutten, Unseren Schwiegervater, den reichen, Er wird uns aufrichten mit allem Guten Und wird b'korauw (bald) uns geben Moschiachs (des Messias) Zeichen." In Nordafrika trägt bei der Thovavorlesnng am Schabuoth der Rabbiner eine liturgische Kethuba (Ehekontrakt) zwischen Gott und der „Gemeinde Israel" vor, die im Stile ganz wie eine sonstige Kethuba gehalten ist. („Im dritten Monat nach dem Auszug aus Egypten, am Freitag, den 6. Sivan, usw.") Im Orient finden Prozessionen nach Art eines Hochzeitszuges statt. In Persien schließt sich daran ein Festmahl. In dem Gebiete des alten Assyriens wird das Fest besonders feierlich begangen. Nach einer im 16. Jahrhundert auftretenden Ueberlieferung wurde der Prophet Nachum in Alknsch bei Mosul begraben. In einer vereinsamten Synagoge liegt dort in der Mitte, von einem Baldachin zeltartig überdacht, das angebliche Grab des Propheten. Dorthin Wallfahrten die Juden aus Mosul, Erbil, Arsel, Kirkuk und von den Bergen Kurdestans in einem Umkreis von acht Tagesreisen einmal im Jahre acht Tage vor Schabuoth,