Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 5 (1926-1927)
- Issue
- 9 (5.1927)
- Date
- 1927-05-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Amtliche Anzeigen des Gemelndevorstands Kultussteuer 1927/28. Unter Bezugnahme auf die demnächst ergehende öffentliche Bekanntmachung der Finanzämter wird hiermit der Gemeindebeschluß vom 28. März/13. April 1927 über die Veranlagung und'Erhebung der Kultussteuer im laufenden Rechnungsjahr bekanntgegeben: 1. Im Rechnungsjahr 1927/28 (1. April 1927 bis 31. März 1928) Wird als Knltussteuer der Israelitischen Gemeinde ein Zuschlag von 12^^ der für das Steuerjahr 1926 oder für die im Kalenderjahr 1926 endenden Steuerabschnitte veranlagten Reichseinkommensteuer erhoben. 2. Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, den Steuersatz von 12^^ im Laufe des Rechnungsjahres abzuändern, wenn die Steuereingänge dies erforderlich machen sollten. 3. Die Kultussteuer derjenigen Lohnsteuerpflichtigen, die zur Neichseinkommensteuer 1926 veranlagt werden, wird von dem zuständigen Finanzamt veranlagt und erhoben. 4. Bei denjenigen Lohn- und Gehaltsempfängern, welche von den Finanzämtern nicht zur Reichseinkommensteuer veranlagt werden, wird wie folgt Verfahren: a) Die Veranlagung geschieht durch die Israelitische Gemeinde mittels Steuerzettels, die »Erhebung durch die Städtischen Steuerkassen. Der veranlagte Betrag ist in zwei Halbjahresraten an die im Steuerzettel bezeichnete Steuerkasse zu entrichten. b) Maßstab der Veranlagung ist der im Kalenderjahr 1926 einbehaltene und vorschriftsmäßig abgeführte Lohnsteuerbetrag. e) Ist im Zeitpunkt der Veranlagung der Lohnsteuerbetrag 1926 noch nicht festgestellt, so wird der Zuschlag auf Grundlage der vorjährigen Pauschsätze vorläufig festgesetzt, oder wenn hierfür ausreichende Angaben nicht vorliegen, durch Schätzung ermittelt. Eine Aenderung dieser Veranlagnug nach erfolgter Feststellung des Lohnsteuerabzugs bleibt vorbehalten. 5. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden die sür die Reichseinkommensteuer geltenden Verzugszinsen erhoben. 6. Einsprüche gegen die Veranlagung sind innerhalb vier Wochen nach Zustellung des Steuerbescheides zu erheben. 7. Einsprüche, sowie Anträge auf Ermäßigung, Stundung oder Erlaß der Kultussteuer sind unter Angabe der Steuernummer und der genauen Adresse ausschließlich an den unterfertigten Vorstand zu richten. Frankfurt a. M., 14. April 1927. Vorstand der Israelitischen Gemeinde. Das Kriedhofsamt der Israelitischen Gemeinde übernimmt die Neuanlage, die dauernde und die jahrweise Pflege von Gräbern jeder Bepflanzung aus den Friedhöfen der Gemeinde. Auskunft erteilt der Friedhofsverwalter, Rat Beilstraße, und das Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37. Fachmännische Beratung und Kostenberechnungen werden gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Kundsachen. Beim Kaschern in der Frankfurtloge und am Börneplatz sind liegen geblieben: 1 silberne Zuckerzange, 1 Messer. Die Gegenstände können im Gemeindehaus, Fahrgasse 146, Zimmer 37, in Empfang genommen werden. Emil Ziebermatm, Vraubachstraße 9 Am Dom Fernsprecher Hansa 8315 Am Dom Toilette-Seifen, Zahnpaflas, parfiimerien, Kerzen aller Arten ^>V2 Wasch-Seifen,- alle Putzmittel Bürstenwaren, Scheuertücher, Fensterleder, Haushaltartikel SM" Wiederverkäufer erhalten hohen Rabatt. "NDS An Samstagen und Feiertagen geschlossen. D i-»-k?l3l-k? 8 W - Lrlenstraüe 11, Lcke öettinsstrsüe 15?ern5precller ^mt Msinxi»u 3145 M A Kolon islwsrsn — vslikstssssn A H Zpe?.: xedr. Kakkee Lolicle preise. l^iekerunx frei^ttsus' W M M K^WMS.U:WMM^L^^A^WW^^MWW?^^S^W»^^^ l^^S «a » . > I^iDIIE «zu?? »«an nic«?! Iseini vL5?e»z k^adictsm Tis sieli üdsrall bssiotitigsn Sie Kitts unssrs groös /^uswalil- »«rrsniimmer, 5psüse»Srniner, Scklskr-mmer, ieücken, 5»alst«?m«id«!, kin-slmödel Wik? kZIkUkllxl I»-!k^l>I QKOSSl- V0k?1-ll!l_k5.?rsnkku?tse ^iödsImsgsTln Kcnp?»ve5pck s?. e««I»snksSms?5»?. ZSs O/s t>/'///'jSs c/s^//se/?s Q^N//?S/«5Ma^<7/7//7S ^O/? /V?^S^Q^/O/?c7/S/^ ködert Lerlsck E. m. ld. D«. krsniefurt sm ^isin »HsSNTSr I.SNe>Lt?SLLS Ive V^ik. svkor» Iiskvrdsr