Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 5 (1926-1927)
- Issue
- 8 (4.1927)
- Date
- 1927-04-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Passus ein, laut iwelchem Gott sein Volk eine Gemeinde von Heiligen, einen kostbaren Weingarten usw. genannt und gleich den Sternen am Firmament erhöht habe. Aehnliche Einschiebungen finden sich auch in anderen Ländern. Bei den marokkanischen Juden zeigt die Haggada gewisse Zusätze, lwie .auch in Bagdad. Man stellt beim Seder zwei Schüsseln auf den Tisch, in der einen schwimmen Fische. Mit der Sederschüssel umkreist der Hausvater die Häupter aller Tischgenossen und ruft dabei laut hebräisch aus: „Mit Schrecken zogen wir aus Aegypten". Nach dem Lesen der Haggada ziehen alle Mannspersonen, mit einem. Stock über der Schulter, an dem ein Bündel hängt, eilig aus dem Hause mit dem Rufe: „So zogen unsere Väter aus Aegypten mit den in ihre Kleider gehüllten Backtrögen auf der Schulter". Nach dem Schluß des Seders nimmt jeder ein Stück vom Afikoman mit. Verreist einer zur See, so führt er es als Talisman mit sich, um bei Sturm das Meer zu besänftigen, indem er den Afikoman hineinwirft. Beim ersten Sefivazählen, d. i. also am 2. Pessachabend, liegt man in der Synagoge Salz (eine Erinnerung >an das Salz bei den Opfern in Jerusalem) auf, den Aron hakodesch und jeder nimmt davon etwas mit zum Schutz vor dem bösen Blick für die ganze Sefirazeit. Beim Ausgange des Festes herrscht der Brauch „Mimina". Man besucht einander und wünscht sich gegenseitig ein glückliches Jahr. Dann besuchen alle die Rabbiner, um sich von ihnen segnen zu lassen. Ueberall wird man mit Milch und Butter, frischen Kräutern und Süßigkeiten bewirtet. Viele essen in dieser Nacht mit Butter und Honig bereitete Mehlspeisen. Die ganze Gemeinde ist auf den Beinen. Am nächsten Tage zieht man aus der Stadt hinaus und spricht den Segen über die Bäume. In Tripolis wird der Abend des 1. Nissan festlich begangen. Man nennt diese Feier „Bssissa-Nacht". Das Wort „Bssissa" bezeichnet im Arabischen einen Blätterteig, aus Mehl und Oel oder Butter bereitet. Jede Arbeit ist untersagt. Alle Familienmitglieder müssen sich unter einem Dache vereinen. Fehlt eines, so bedeutet dies Todesfall im Laufe des Jahres. Beim „Kaschern" wird sogar die Tinte als Chamez aus dem Hause geschafft. Während des Mazzabackens singen die Anwesenden unaufhörlich das Hallel. Am Tage vor Pessach wird des Morgens in Erinnerung an das Pessachlamm öffentlich ein Hammel geschlachtet. Auf der Sederschüssel liegen einige grüne Bohnen als Vorzeichen eines glücklichen Jahres und ein Stuck geröstete Leber Mbr. Kabed, Wohl wegen des Anklanges an Kabod — Ehre). Ein Knochen des Hammels wird bis zum nächsten Pessach aufbewahrt und nebst dem Lulab des vergangenen Sukkot mit dem Chamez verbrannt. Am Ausgange des dritten Pesfachtages .geht man in die Gärten der Stadtumgebung und spricht den Segen über die Bäume. Am Abend des letzten Tages ziehen die Kinder von Haus zu Haus und bitten um Kümmel und Rosinen. Sie bringen es der Mutter heim, die diesen Ertrag des Kindes mit Mehl und Oel zu einem Imbiß zubereitet, von dem man kostet, um „sich chamez zu machen". Am nächsten Tage bäckt man daraus kleine Kuchen, zu jedem verwendet man ein ganzes Ei. Bei den Persischen Juden sind die Hauptfeiertage das Passahfest und das Fest von Esther und Mardochai. Die Borbereitungen zu diesen Festen dauern zwei oder drei Monate, wobei die Frauen am meisten arbeiten. Die Zeit während der Feiertage vergeht meistens unter Beten und Essen. Des Morgens gehen die Männer in die Synagoge, und die Frauen bleiben zu Hause, um die Festmahlzeiten vorzubereiten. Männer über 15 Jahre gehen nach der Synagoge entweder zu den Verwandten, um zu gratulieren, wobei sie mit Branntwein oder Wein bewirtet werden, oder zu solchen, die Trauer haben, um ihnen zu kondolieren. Auch die Falaschas in Abessynien beseitigen alles Gesäuerte aus ihren Wohnungen, benützen besonderes Pessachgeschirr und befolgen überhaupt fast die gleichen Vorschriften und Bräuche, wie die Juden aller Länder. Sie essen während der ganzen Festtage Mazzot, die sie Quitha nennen, trinken kein Bier und keine Gahrungsgetränke. Natürlich ruht an den Festtagen jegliche Arheit und auch die Zwischentage werden von ihnen, «wie meist von den «anderen Juden, als Halbfeiertage begangen. Die Dauer des Passahfestes beträgt bei ihnen, gemäß der biblischen Vorschrift, sieben Tage. Am Abend des ersten Pessachtages wird gemeinsam ein Lamm geschlachtet, das 'dann während der Nacht unter Gesängen und Gebeten verzehrt wird; es herrscht die ganze Nacht hindurch echte. Pessachstimmung. Die Samaritaner opfern noch jetzt das Pessachlamm auf dem Berge Garisim. Sie unterscheiden zwischen dem Pessachfest und dem Fest der ungesäuerten Brote. Am 15. Nissan, dem Fest der „Mazzot" (ebaj al-ckatir), ist jede Arbeit, auch das Kochen, verboten. Die Karäer, die sonst dem Brauche der Samaritaner folgen, gestatten wenigstens die Nahrungszubereitung. Sie backen die Mazzot aus Gerste auf Kohlen. . Dieser kurze Ueberblick mag immerhin ein Bild von der großen Volkstümlichkeit des Pessachfestes bei den Juden der ganzen Welt gegeben haben, und er zeigt zugleich, wie sehr trotz auer Verschiedenheit im einzelnen die hauptsächlichsten Gebräuche des Befreiungsfestes in ihren traditionellen Grundzügen einheitlich bewahrt worden sind. Aus der Geschichte der Gemeinde. Karl IV. verpfändet die Frankfurter Luden. V o r b e me r k un g/ d e r S ch r i f t l e i t u u g: Die nachstehende Urkunde vom 25. Juni 1349 ist ein Vorabdruck aus dem mit Unterstützung der Gemeinde Heransgegebenen Q u e l l e n l es e b u ch zur jüdischen Geschichte und Literatur, bearbeitet von Dr. Julius Höxter, 3. Teil (Deutschland, Frankreich und Italien im Mittelalter), I. Kauffmann Verl>ig, Frankfurt a. M. 1927, Preis M. 1.80. Wir, Karl, von Gottes Gnaden, Römischer König, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs und König zu Böhmen, verkündigen öffentlich mit diesem Briefe allen denen, die ihn sehen, hören oder lesen: Wir sind durch offenkundige Not unser und des Reichs, vie jetzo entstanden ist und schon eine Weile gewährt hat, durch Kriege und Zweiungen des Reichs in Schulden, Kosten, Bedrängnis und großen Schaden gekommen. Um diese zu beheben, dem Reiche zu Ehren und zu Nutze, sind wir übereingekommen mit den Schöffen, dem Rat und den Bürgern zu Frankfurt, uns'rn und des Reichs lieben Getreuen, daß sie angesehen haben unsere und des Reichs Ehre nnd Nutz. Und sind wir mit ihnen und sie mit uns übereingekommen und haben sie sich darum großen Schaden getan und haben uns und dem Reiche zu Nutz und Ehren, und um den Schaden und die Schuld zu beheben, gereicht und bezahlt fünfzehntausend und zweihundert Pfund Heller guter Währung, die wir zu offenkundigem Nutzen und Not des Reiches, wie hievor geschrieben ist, verwendet haben. Für dieselbe Summe Geldes haben wir ihnen zu Pfände gesetzt und verpfändet unsere Juden insgesamt zu Frankfurt, unsere Kammerknechte, reich und arm, die jetzt da sind oder hernach dahinkommen mögen, samt und sonders, ihr Leib und Gut zu Frankfurt oder außerhalb derselben Stadt, in demselben Gebiet yder anderswo, wo es sei, liegende, schwimmende oder fahrende Habe, versucht und unversucht, auch bereite Habe, wie sie immer erdenklich oder nennbar sei, namentlich aber ihre Höfe, ihre Häuser, ihren Kirchhof, ihren Schulhof, ihr Eigen und ihr Erbe und was sie haben, innerhalb oder außerhalb der Stadt Frankfurt gelegen. Das soll alsolange gelten, bis daß wir oder unsere Nachkommen an dem Reiche die Juden von den Bürgern der Stadt Frankfurt oder von ihren Nachkommen wieder lösen mit fünfzehntausend und Zweihundert Pfund Hellern guter Währung, und bis wir das Geld denen von Frankfurt gänzlich haben bezahlt und gewährt. Und sollen wir oder unsere Nachkommen an dem Reiche oder irgend jemand von unsertwegen an die Juden samt oder sonders darüber hinaus keine Forderungen richten oder Ansprüche, noch von ihnen fordern keinerlei Geld, keinerlei Dienst, keinerlei Steuer oder Forderung, was man davon erdenken möchte, ohne jeden Hinterhalt. Ausgenommen sei der Zins, den sie dem Stifte von Mainz und der Herrschaft von Eppstein seit langem bisher von des Reichs wegen entrichtet hab^n, uud daß sie, wenn wir oder unsere Nachkommen an dem Reiche gen Frankfurt kommen, nns dann dienen sollen für unsere Kanzlei mit Pergament, für unseren Hof mit Betten, für unsere Küche mit Kesseln, wie es hergebracht ist. Sonst sollen weder wir noch unsere Nachkommen an dem Reich noch irgend jemand unseret- oder unserer Nachkommen wegen keinerlei Dienst von ihnen heischen, er sei klein oder groß, oder wie er sei, solange sie unfern und des Reichs Bürgern und der Stadt Frankfurt zu Pfände stehen, ausgenommen die Rechte unserer Amtleute. Und sagen auch wir dieselben Juden samt und sonders frei, ledig und los aller Dienste, aller Gefälle und aller Nutzen, damit sie uns und dem Reiche in diesen Zeiten, solange sie unfern und des Reichs Bürgern zu Frankfurt zu Pfände stehen, dienen könnten, und heißen und gebieten wir bei unfern und des Reichs Hulden denselben Juden samt und sonders, daß sie den Bürgern und der Stadt Frankfurt fortan aufwarten und dienen, wie hievor geschrieben steht, solange bis wir oder unsere Nachkommen an dem Reich sie von ihnen lösen ... Kürsorge für den Gottesdienst in den kleinen Gemeinden. Von Dr. Jsmar Freund (Berlin). Die Bildung der Lehrerbezirte stößt in der Praxis ' immer wieder auf 'Schwierigkeiten dadurch, daß der Bezirksbeamte den Gottesdienst immer nur an einer Stelle halten kann nnd die übrigen zum Bezirk gehörigen Gemeinden leer ausgehen müssen. Das lgilt für den regelmäßigen Sabbat-Gottesdienst und noch mehr für die Feiertage. Es kann nicht übersehen werden, daß es einen schweren und äußerst bedenklichen Schaden für das religiöse Leben darstellt, wenn Gemeinden, die >an sich dazu Willens und imstande sind, Gottesdienst nicht abhalten können, weiv es am Vorbeter fehlt. Der Widerstand der Gemeinden gegen die Bildung von Bezirken richtet sich demzufolge auch zumeist und in erster Linie gegen diesen Punkt, und die Berechtigung des Widerstandes muß zugegeben werden.