Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 5 (1926-1927)
- Issue
- 8 (4.1927)
- Date
- 1927-04-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Em Zweiter Umstand, der nicht ganz die gleiche Bedeutung hat, der aber gleichfalls in der Praxis nicht selten zu Schwierigkeiten führt ist der, daß entweder qualifizierte Religionslehver nicht in der Lage sind, das Amt des Schächters zu ubernehmen, oder in Gemeinden Kultusbeamte vorhanden sind, die Wohl als qualifiziert für das Amt eines Kantors und Schächters angegeben 'werden können, denen >aber die Lehrbefähigung «bgeht. Die Folge ist, wie beispielsweise in Schleswig-Holstein, daß es nicht selten schwer fällt, geeignete Persönlichkeiten für die Besetzung einer Bezirkslohrerstelle zu finden. Die weitere Schwierigkeit ist die, daß es schwer 'ist, vorhandene Kultusbeamte, denen die formale Lehrbefähigung fehlt, und die deshalb durch den anzustellenden Bezir'kslehver ersetzt werden sollen, 'anderweitig unterzubringen, was naturgemäß .geschehen muß, da unmöglich im Amte befindliche Funktionäre einfach ,cmf die Straße gesetzt werden können. Alle diese Umstände Zusammen zwingen dazu, nach einem Ausweg zu suchen. Er ist meines Dafürhaltens darin zu finden, daß man das Lehramt vom Amte des Schächters trennt und nicht nur Bezirkslehrer -anstellt, sondern auch Bezirksschächter. Es wird in der Regel nicht schwer halten, daß der Bezirksschächter gleichzeitig das Kantorat mit übernimmt. Es würde auf solche Weise die Möglichkeit gegeben werden, bei der AuswahMer Bezirkslehver sich frei bewegen zu können, da man die SchächtqualifiVation von ihnen nicht zu verlangen brauchte, ebenso wie es möglich wäre, Kultusbeamte, die die Lehrqualifikation nicht besitzen, ohne Peinliche Konzessionen in bezug aus den Unterricht lediglich als Schächter und Kantoren zu beschäftigen. Restlos wird dann die geschilderte Schwierigkeit insofern nicht behoben sein, als auch der Kantor- Schächter immer nur in einer Gemeinde den Gottesdienst wird wahrnehmen können, manche Gemeinden des Bezirks infolgedessen regelmäßig Sabbatgottesdienst nicht werden abhalten können und die Frage der Feiertage gänzlich ungelöst bleibt. Um hier Wandel zu schaffen, scheint es erforderlich, dem Gedanken näherzutreten, Gemeindemitglieder zur Uebernahme der Lantoralen Funktionen ehrenamtlich oder auch gegen Bezahlung heranzuziehen und, soweit nötig, heranzubilden. Es ist ohne weiteres bannt zu rechnen, daß in einer Anzahl von Gemeinden Persönlichkeiten vorhanden sein werden, die geeignet sind, an Wochentagen und an Sabbaten vorzubeten. (Größere Schwierigkeit wird die Uebernahme der Thova- Vorlesung bereiten.) Erfreulicherweife ist das religiöse Gefühl im allgemeinen wesentlich erstarkt, das Interesse für jüdische Angelegenheiten gewachsen, und Personen, die eine gewisse Eignung von Haus ans mitbringen, dürften heute mehr denn früher bereit sein, sich für die Ausübung der kantoralen Funktionen zur Verfügung zu stellen. Man wird systematisch auf die Gewinnung geeigneter Kräfte dadurch hinwirken können, daß bereits im Religionsunterricht geeignete Schüler zur Uebernahme der kantoralen Funktionen erzogen werden. Darüber hinaus wird man Kurse einrichten können, in denen Erwachsene das Kantorat lernen. In Großgemeinden wie in Berlin und Breslau hat der große Bedarf an Kantoren für die hohen Feiertage bereits seit langem zu diesem Aushilfsmittel geführt, und der Erfolg ist ein durchaus günstiger gewesen. Es wird notwendig sein, in jeder Provinz eine derartige Einrichtung zu treffen, um geeignete Persönlichkeiten so weit auszubilden, daß sie das Kantorat an den Feiertagen übernehmen können. Auf diese Weise dürfte es nicht schwer halten, für die gottesdienstliche Versorgung sämtlicher Gemeinden Fürsorge zu treffen. Ist aber erst einmal diese Frage gelöst, dann fällt die Hauptschwierigkeit, die der Bildung der Lehrerbezirke im Wege steht. Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Neuwahlen von Shnagogendorstehern. Gemäß der Gemeindeverfassung und 8 3 ff. der Synagogenordnung finden demnächst Ersatzwahlen für die bestimmungsaemäß ausscheidenden Mitglieder des Synagogenvorstandes statt. Die Benennung der Kandidaten erfolgt durch eine Versammlung der Platzinhaber, und zwar: für die Hauptsynagoge am Freitag, den 8. April 1927, nachm. 5—655 Uhr, in der Wochensynagoge, Allerheiligenstraße 75.- Alle Inhaber von Synagogenplätzen sind zu der Wahlversammlung eingeladen. Das Kriedhofsamt der Israelitischen Gemeinde übernimmt die Neuanlage, die dauernde und die jahrweise Pflege von Gräbern jeder Bepflanzung auf den Friedhöfen der Gemeinde. Auskunft erteilt der Friedhofsverwalter, Rat Beilstraße, und das Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37. Fachmännische Beratung und Kostenberechnungen werden gebührenfrei zur Verfügung gestellt.!!>!!!!>!!> neuen 8eil!kn-8tk-umpf W voll aulZsk'gSvvöliriliQtiSk' l-ialidse-ksit Ks! W VOk-HS^MStSk-!^lSgÄN? ist. MV „^A//6/^(^/?6cv'<s/" W AUS KsstSl" lZEMdSI-g-ZsiciS I.wstii 3.^^!! II.^^>!^!^.90 (77^^^ - — SOSrliSsti-ssZs 1 ssit 1 S'/S wasoNseNt lioktsotit ^neI«»»H?I??e>, trsgsoNr WSttS^SLklt vekvrativns» uns ^SdeMokks in rsiOnnsltigsr /Xuswsnl diltigstsn pfsisen Incisntkren-ttsus s? Ksisei-sirssse IS I »^^LSS^^W^^^^LS^^L^^^^L^^^^^LSWLSLSSLSLSLSSLSLSLSL^L^L^LSLSLSL^LS^» H Erste Frankfurter Dampfwaschu. Platt-Anstalt H A Fernsprecher Hansa 4825 G. Trabinger, Frankfurt am Main Gutleutstraße 55. U Neuzeitlich und besteingerichteter Großbetrieb am Platze für Kragen, Manschetten und Oberhemden. W A --^----------^ Streng pünktliche und regelmäßige Bedienung frei Haus. " m