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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1927-03-01 · 7 (3.1927) · page 4

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
5 (1926-1927)
Issue
7 (3.1927)
Date
1927-03-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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und die Tonkunst sich des Estherstoffes angenommen, sei hier nnr beiläufig erwähnt. Man denke nnr an zwei diesbezügliche Gemälde Michelangelos in der Sirtinischen Kapelle und an das Prachtgemälde Julius Schräders, eines Meisters ans der Düsseldorfer Schule, in der National-Galerie in Berlin, wie anch an H ändcls Oratorium „Esther". Aus der Geschichte der Gemeinde. Die Israelitische Verwaltungsbehörde. Von I. Kracauer. Wir entnehmen die nachfolgende Darstellung der Verwaltungsrcform am Anfang des 19. Jahrhunderts dem demnächst erscheinenden zweiten und letzten Band von Kracauers „Geschichte der Juden in Frankfurt a. M". Schriftl. Eine neue Zeit sollte jetzt für die Juden Frankfurts anbrechen — das war der ansricht>ige Wunsch des Großherzogs. Alles, was an die Vergangenheit erinnerte, die Stättigkeit von 1616, aber anch die von ihm selbst gegebene von 1808 mit ihrer Mulle von Anordnungen, sollte für immer beseitigt sein. Es war nur logisch, daß daher auch der seitherige, durch die Stättigkeit von 1808 ins Leben gerufene Gemeindevorstand zurücktrat. Statt seiner wurde eine „Israelitische Verwaltungsb ehör d e" geschaffen. Sie sollte aus neun Mitgliedern bestehen, die über 30 Jahre alt und verheiratet sein mnßten, nicht Bankrott gemacht hatten, nicht von Wucher leibten und nicht zu nahe miteinander verwandt waren. Fürs erste Mal «wurde Jtzstein, der den Vorsitz auch jetzt behielt, beauftragt, sie aus dem früheren Vorstand oder auch aus den Gemeindemitgliedern auszuwählen, später sollte die Wahl nur durch die Jndenschaft selber erfolgen. Nach dreijähriger (ehrenamtlicher) Tätigkeit hatten die vier oder fünf amtsältesten Mitglieder 'auszuscheiden. Das erste Mal sollten die Auszuscheidenden durch das Los bestimmt werden. Tie Befugnisse der nenen Beihörde erstreckten sich auf alle administrativen Geschäfte: Leitung und Verwaltung des Schulwesens, des Stistungs- und Armenwefens, Erhebung der jährlichen Steuern und Umlagen, Betreuung des Gemeindeeigentums, Prüfung der Belege 'über Einnahmen und Allsgaben, Aufsicht in Vormundschastsangelegenheiten. Ferner hatte sie die Gesuche von Juden um Aufnahme als Bürger zu begutachten, auch war ihr das Konskriptionswesen, besonders die Anfertigung der Listen, unterstellt. Als völlig neue Einrichtung wird ein Gremium von fünfzehn Notabeln geschaffen, deren Ernennung sich die Regierung vorbehält. Sie sollen aus den Höchstbesteuerten genommen werden. In derselben Weise wie bei der Verwaltungsbehörde halben alle drei Jahre fün-s Mitglieder auszuscheiiden. Außerdem muß jedes Mitglied, das in die Verwaltungsbehörde übertritt oder Rabbiner wird, sein Amt niederlegen. Tie Funktion der Notabeln bestand darin, für erledigte Stellen <in der Verwaltung geeigneten Ersatz vorzuschlagen und bei der Neubesetzung der Oberrabbiner- und der Unterrabbinerposten drei würdige Kandidaten aufzustellen. Ter Schlich der Verfügung vom 30. Januar 1812, die diese nenen Einrichtungen schuf, ordnet die kirchliche Verfassung der Gemeinde und sichert 'ihr zunächst die freie Religionsausübung zu. Als Hauptsynagoge wird nur eine anerkannt, daneben noch sieben seit langen Jahren scholl bestehende Andachts- oder Nebenschulen. Tie Bestimmung der Stättigkeit von 1808, daß der Anstellung der Oberlind Unterrabbiner erst eine Prüfung von feiten des lutherischen Konsistoriums Vorallsgehen müsse, war jetzt glücklicherweise beseitigt. Verlangt wird nur, daß die Rabbiner Deutsche von Geburt scien, die deutsche Sprache genügend beherrschen und die für geistliche Vorsteher und Religionslehrer erforderlichen Eigenschaften besitzen. Gang wie in Frankreich, tritt auch im Großherzogt nm Franksurt die Religion gänzlich in den Dienst des Staates. Nur nebenbei wird erwähnt, daß die Rabbiner „die mosaische Lehre und ihre Reinheit" zn lehren, Trauungen und Ehescheidungen zu vollziehen haben, jedoch erst nach Vorzeigung des von der Behörde ausgestellten Trauungsbezw. Ehescheidungsaktes. Als Hauptaufgabe der Geistlichkeit erscheint vor allem die, den Gemeinde- Mitgliedern Gehorsam gegen den Herrscher und die Gesetze einzuprägen und den Patriotismus, die Verteidigung des Baterlandes, als die vorzüglichste Pflicht hinzustellen. Mit der Gemeinde sollen die Rabbiner die Gebete für den Herrscher in der Synagoge sprechen. Zu all diesen Leistungen haben sie sich in einem besonderen Schriftstück zu verpflichten. Gleich den Mitgliedern der Verwaltungsbehörde sind sie vom Wachtdienst befreit. Verschiedene Umstände nötigten Jtzstein, die Einsetzung der neuen Verwaltungsbehörde noch aüfzuschieben, bis ihm der Etat der Gemeinde für die Zeit von 1812—1814 vorgelegt worden war. Erst Ende Oktober war dies geschehen, und jetzt ernannte er die neun Mitglieder der Verwaltungsbehörde (I. I. Gllimprecht, David Calman Weisweiler, Joseph Speyer, Israel Elias Reiß, Aaroll Benedikt May, Jonas Moses Rothschild, Menke Grothwohl, Jakob Samnel Stern, Enoch Samuel Halle), die auch, ebenso wie die 13 Notabeln, sämtüich vom Großherzog bestätigt wurden. Die Verwaltungsbehörde zerfiel nicht wie der frühere Vorstand in vier, sondern nur in drei Sektionen. Die erste, die Steuersektion, zählte vier Mitglieder, von denen eines das Kassenbuch führte, ein anderes die Steuern erhob, und die zwei übrigen das Gemeindeeigentum verwalteten. Diese Sektion hatte außerdem noch die Untersuchung des Leumunds und der Vermögensverhältnisse der sich zur Aufnahme in die Gemeinde Meldenden zu erledigen. Die zweite Sektion mit zwei Mitgliedern war für Schul-, Stiftungs- und Wohltätigteitsangelegenheiten zuständig und hatte die Führung der Geburts-, Trauungs- und Sterbelisten zu überwachen. Der dritten Sektion mit drei Mitgliedern unterstand das Kuratelwesen. Schließlich ernannte Jtzstein noch einen Kirchenvorstand zur Aufrechtechaltung der Ordnung in der Synagoge. Die neue Verwaltungsbehörde hatte ihr Sitzungslokal zuerst lim Goldenen Löwen in der Fahrgaste, dann im Kompostell. Ueber den Umfang und die Mannigfaltigkeit der Geschäfte, die an sie herantraten, belehren uns ausgiebig die Protokollbücher, die aber für die erste Zeit leider nnr lückenhaft vorhanden sind. Da werden von den einzelnen Sektionen Atteste verschiedenster Art verlangt: über Geburten, Aufgebote, Todesfälle, Alter, Familienstand und Leumund. Ferner finden sich Gesuche um Aufnahme in die Gemeinde, um Befreiung vom Militärdienst, ilm die Erhöhung von Gehältern der Gemeindebeamten, um die Erlaubnis, am Synagogeneck Quincailleriewaren feil halten zu dürfen usw. Außer der Erledigung dieser Eingänge lag den einzelnen Sektionen noch ob, für den Judenkommissar und Vorsitzenden Jtzstein regelmäßige Berichte über ihren Geschäftskreis auszuarbeiten. Dieser las sie aufmerksam durch und hielt mit Tadel oder Anerkennung nicht zurück. So bemerZt er zu einem Bericht über das Stiftungswesen: „Diese so deutliche und schöne Darstellung . . . verdient das Lob eines jeden, der nur einiges Interesse an diesem wohltätigen Gegenstände nimmt." Seine unausgesetzte, scharfe Kontrolle wirkte anspannend auf den Fleiß und die Gewissenhastigkeit der Verwaltungsbehörde und trug re>iche Früchte. Auf zwei Gebieten erwarb sich Jtzstein ganz besondere Verdienste: zunächst beim Steuer- und F i n a n z w e s e n. Wir wissen ja, daß früher hier uniangenehme Verwirrung und große Willkür geherrscht hatte, weil es den Kastenherren von je an Energie und festen Grundsätzen in ihrem Geschäftsgebaren gebrach. So fand Jtzstein, trotzdem seit der Neuordnung von 18V8 eine große Besserung eingetreten war, immer noch Stenerrückstände, die auf 10, 20, 30, ja, noch aus mehr Jahre zurückgingen. Es hatte eben stets die rücksichtslos zufahrende Hand gefehlt, die die Ganmseligen zu ihrer Pflicht gezwungen hätte. Auch die Rechenschaftsablegung war mangelhaft geblieben. Um nur einigermaßen Ordnung zu schaffen, richtete Jtzstein Hauptbuch, Journal nnd Kassenbuch ein, die in deutscher Sprache und in klarer Gruppierung geführt werden sollten. Dann befahl er, daß die Verwaltungsbeamten sich der „Kameralrechnung" zu bedienen hätten, die, da sie den Vorzug großer Übersichtlichkeit bot, damals bei den öffentlichen Ämtern mit Vorliebe angewandt wurde. Er Verlangte ferner, daß die Stenersektton für drei Jahre im voraus

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