Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 5 (1926-1927)
- Issue
- 6 (2.1927)
- Date
- 1927-02-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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betr. die Gleichberechtigung aller Staatsangehörigen, stehe mit den Grundgesetzen des Bundes in Widerspruch. Mit dem Wegfall der „Grundrechte", wie ihn der Beschluß der Bundesversammlung vom 23. August 1851 dekretiert habe, falle auch das Gesetz selbst, das übrigens schon deshalb nicht gelten könne, well es als ein Teil der neuen Verfassung der Gesamtbürgerschaft zur Abstimmung hätte vorgelegt werden müssen. Der Senat fügte sich dieser Entscheidung. Die Juden hatten Äso künftig weder aktives noch passives Wahlrecht. Aber was geschah? Trotz der judenreinen Wählerschaft fielen die neuen Wahlen zur gesetzgebenden Versammlung 'im Oktober 1852 so aus, daß' die Liberalen einen entschiedenen Sieg davontrugen. Der Senat kümmerte sich auch um diesen Ausgang der Wahlen nicht, ja durch Ergänzungswahl gemäß der Akte von 1816 wollte er dartun, daß er sich noch weniger als bisher um die „Judenpartei" kümmere, deren Führer Souchay zwar leidenschaftlicher denn je gegen die Senatspartei und ihren Wortführer Harnier sprach, aber doch zur Zusammenarbeit riet, weil es um das Zustandekommen der Zollunion mit Preußen ging. Harnier, der Scherge Oesterreichs, agitierte mit allen Kräften dagegen. Das Ziel Souchays und seiner Partei wurde erreicht, am 9. Februar 1853 wurde ein Handelsvertrag mit Preußen auf zwölf Jahre abgeschlossen. Es läßt sich nicht deutlich erweisen, in welchem inneren Zusammenhang es damit stand, daß die Politik des Senats den Juden gegenüber >im Laufe des Frühjahrs 1863 eine andere wurde und gar am 19. Mai 1853 zu dem Vorschlag sich verdichtete, den Juden das aktive und Passive Wahlrecht zurückzugeben, wenn auch mit dem Zusatz, daß nicht mehr als vier Juden in die gesetzgebende Versammlung gewählt werden sollten. Bismarck mochte mit seiner Vermutung, daß die Finanzoperationen des Hauses Rothschild mit der österreichischen Regierung der von dort ausgehenden reaktionären Gesinnung einen Riegel vorgeschoben hatten, nicht unrecht haben. Sicherlich aber brach sich auch im Senat die Einsicht Bahn, daß eine Bürgevgruppe, die unbestreitbar durch ihre Intelligenz und ihre finanziellen Kräfte zur wirtschaftlichen Blüte und Entfaltung der Stadt beitrug, gerade jetzt, bei den erweiterten Aufgaben und Aussichten, die der Zollverein bot, nicht durch mittelalterliche Rechtlosigkeit in ihrer Entfaltungsfähigkeit zum Wohle des Ganzen gehemmt werden dürfte. Souchay und die Demokraten waren zwar der Ansicht, daß der Senat gar nicht zu gewähren habe und gewiß nicht unter einer Einschränkung, da das Gesetz vom 2V. Februar 1849 noch zu Recht bestünde, rieten aber ihrer Partei, in der gesetzgebenden Versammlung von einem Protest gegen die einschränkende Klausel abzusehen Protest gegen das Gesetz aber erhoben elf Mitglieder der äußersten Rechten, Lsute der Bürgerrepräsentation, die sich mit ihrem Einspruch an die Bundesversammlung wandten, wo ein ähnlicher Fall für Bremen anhängig war. Wie die „Magdeburger Zeitung" mitteilte (f. Allg. Zeitung d. Judt. 18 Jahrg. Nr. 24), konnte dem Gesuch, obwohl Sachsen und Bayern für Berücksichtigung der Beschwerde waren, nicht stattgegeben werden, da die übrigen mÄ> namentlich der königlich preußische Gesandte dagegen waren. Und in der Bremer Angelegenheit meldet dieselbe Zeitung, daß Bismarck für die Petenten plädierte, ohne freilich durchzudringen. Liegt in diesen beiden kurzen Nachrichten nicht eine ganze Charakteristik Bismarcks für sein Verhalten den Inden gegenüber? An.und für sich, so urteilt auch Schwemer, war es ihm völlig gleichgültig, ob in der Frankfurter gesetzgebenden Versammlung vier Juden saßen oder nicht, aber die Namen der Unterzeichner der Petition gegen sie hatten ihn stutzig gemacht. Er hatte erkannt, daß es lauter Antizollvereinler, also Oesterreichfreunde waren. Daher war er gegen sie und konnte für die Bremer sein, denn auch die Autonomie der Einzelstaaten machte ihm wenig Sorgen. Bismarck >war zwar kein Philosemit, aber auch niemals ausgesprochen Antisemit, wie es sein Verhalten Lasker gegenüber, die Stöckerzeit und andererseits der Berliner Kongreß 1878 bewies. Für seine Beurteilung der „judenreinen" Gesellschaft im damaligen Frankfurt sind seine Worte charakteristisch: „Bemerkenswert ist die das übliche Maß hinter sich lassende, vollständig inhaltslose Flachheit der Konversation; gegenseitiges Ueberbieten in Prunk und Anregung der Sinnlichkeit sind die einzigen Bindemittel der Geselligkeit, die für mich keinen anderen Gesichtspunkt bietet, als den der Erfüllung der Pflichten meiner Stellung." Diese geistige Stagnation scheint nach der Schilderung Schwemers bei dem ganzen Bürgertum geherrscht zu haben. Wollte Frankfurt, so meint er, seinen Ruf, „das alte Wirtshaus an der Heerstraße Europas" zu sein, wahren, so brauchte es auf handelstechnischem Gebiet neuer Bewegung. Noch verwendete man die Kapitalien nur im Effekten- und Wechselverkehr nnd schritt zur Ausführung des lang beratenen Projekts der Gründung einer „Frankfurter Bank" erst dann, als die Kölner Mevissen und Oppenheim zusammen mit dem Pariser Bankhaus Fould in Darmstadt bereits die Gründung der „Darmstädter Bank" vornahmen, weil man das Frankfurter Kapital doch nicht „so fremden, unsoliden Gründungen" wollte zufließen lassen. Und nicht minder wie der Handel war das Handwerk rückständig; ein enger Zunftgeist herrschte hier vor; kein Verständnis für das Fabrikwesen, noch verkaufte man alles Fleisch nur an der „Schirn", auch wenn die Verbraucher unter der Unbequemlichkeit litten, man schimpfte auf den Zollverein, auf die schlechten Zeiten und merkte nicht, daß die Entwicklung schneller war, als die träge Anpassung. Der Senat verstand so wenig die Zeichen der Zeit, daß seine Sicherheit geradezu wuchs im Verhältnis der steigenden Machtsicherheit des europäischen Gebieters an der Seine. Und feierlich erschienen die Senatsmitglieder, als auf Befehl der städtischen Behörden unter Anwesenheit des ganzen Diplomatischen Korps in der mit französischen Fahnen ausgeschmückten Domkirche am 24. März 1856 ein Tedeum für die glückliche Entbindung der Kaiserin von Frankreich zelebriert wurde. In dieser Zeit der Stagnation auf wirtschaftlichem und Politischem Gebiete war es die „Judenpartei" der Libera!len, die alles daransetzte, die „nationale Schmach" endlich zu beseitigen. Die Zeitumstände waren ihnen günstig. Der national-nnionistische Gedanke trat wieder mit seiner ganzen Stärke in den Vordergrund. Es bildete sich unter Leitung des Redakteurs des „Volksblattes" Hadermann und des Redakteurs der „Frankfurter Handelszeitung" (seit 1. Sept. 1859 „Neue Frankfurter Zeitung") Sonnemann ein „N a t i o na I v e r e i n", ein demokratischer Verein zur Hebung des Nationalbewußtseins, der die Hoffnung hegte, den preußischen Sondergeist mit allgemein deutscher Gesinnung zu durchsetzen, um ihm dann die Hegemonie des geeinten Deutschland überlassen zu können. Auf seiner konstituierenden Tagung am 15. September 1859 wurde der Antrag eingebracht, die Bundesversammlung durch eine volkstümliche Verfassung mit starker einheitlicher Regierung'zu ersetzen, für die Sache eines großen einigen Vaterlandes mit Einschluß Deutschösterreichs einzutreten, und wie die Einheit so auch die Freiheit, die Freiheit der Presse, der Lehre, des Glaubens zu proklamieren. Das in diesem Jahre besonders in Süddeutschland mit Enthusiasmus gefeierte Fest des „Volksdichters" Schiller zeugte für die Popularität der Gedanken. Was Börne mit Heißer Sehnsucht erstrebt hatte, schien sich erfüllen zu wollen. Die Besiegung der österreichischen Reaktion auf italienischem Boden, der Siegeszug Garibaldis mit seinen tapfern Tausend, auf den die Demokraten Europas begeistert hinschauten, brachte ein allgemeines Erstarken der Demokratie, brachte für die Inden Italiens, aber auch Deutschlands in Wirklichkeit erst den Beginn der Neuzeit. Am 12. Dezember 1859 brachten in der gesetzgebenden Versammlung Dr. Neukirch und Dr. Friedleben einen Antrag ein, auf die Wiedereinführung der Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Februar 18Ä9, wodurch den Israeliten völlige Gleichberechtigung mit den übrigen Staatsbürgern eingeräumt wurde. Erst am 6. Oktober 1864 aber wurde mitgeteilt, daß Bürgermeister und Rat der Freien Stadt Frankfurt ein Manifest an die Bürgerschaft erlassen, um sie. aufzufordern, für die Gleichberechtigung der Juden und der Landgemeinden zu stimmen, weil die Gerechtigkeit eine solche Konzession erfordere. Von 904 (etwa 56 der damals Stimmberechtigten) abgegebenen Stimmen waren 764 für ja, 160 für nein. Am 8. Oktober 1864 wurde im Amtsblatt das Resultat veröffentlicht. Einziger Artikel: „Die bisher noch bestandenen Beschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte der Bürger israelitischer Religion und der Bürger der Landgemeinden sind aufgehoben." Am 9. Oktober 1864 berichtet die ,>Allg>emeine Zeitung": Zur religiösen Feier unserer staatsbürgerlichen Gleichstellung hielt gestern Rabbiner Geiger eine hinreißende, be-