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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1927-02-01 · 6 (2.1927) · page 3

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
5 (1926-1927)
Issue
6 (2.1927)
Date
1927-02-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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schiedene andere sehr wesentliche Artikel des allgemeinen christlichen Glaubens erschüttert werden; daß vom Verfasser außerdem die Autorität der Wunder, wodurch der allmächtige Gott seine Macht und göttliche Krast zur Befestigung des christlichen Glaubens hat bezeugen wollen, beseitigt und mißachtet wird, indem er «dem Leser einzuschärfen trachtet, daß die Wahrheit der göttlichen Offenbarung durch die Weisheit der Lehre selbst und nicht durch Wunder (denen er den Namen der Unwissenheit und einer Quelle der Bosheit gibt) bekräftigt werden müsse, und daß man den Glauben und das Urteil über die Wunder aussetzen müsse, wenn man sie durch natürliche Ursachen nicht zu erklären vermöge, wobei er annimmt, daß die Menschen in die Erkenntnis der Natur nicht tief genug eindringen können, und daß lediglich darum ihnen manche Vorkommnisse als Wunder erscheinen; daß ferner der Verfasser, >um alle die erwähnten glaubensfeindlichen und gottlosen Behauptungen aufrechtzuerhalten, sich vieler und verschiedentlicher Beweisführungen bedient hat, die dem offenbaren Wortlaut der Heiligen Schrift und der Seligkeitslehre geradezu zuwiderlaufen, wie diese in der öffentlichen Kirche bekannt werden; daß wir darum das Drucken, Verkaufen «und Verbreiten des genannten Buches mit dem höchsten Unwillen enrpfinden und vermerken, weshalb wir für gut befunden haben, dies Buch für unheilig, gottlos und lästerlich zu erklären, wie wir es hiermit tun, demgemäß das Feilbieten, Verkaufen, Drucken und Wiederabdrucken eben dieses Buches sowie dessen Uebersetzung bei höchster Strafe und mit dem größten Unwillen verbieten, um so die genannte Schrift in diesen Ländern auf alle Weise und mit allen Mitteln zu unterdrücken und den ungelehrten Bürgern alle Gelegenheit z>u nehmen, durch das Lesen solcher gottlosen Lehren verführt und von dem rechten Glauben aibgevenkt zu werden. Und damit niemand Unkenntnis dieser Verordnung vorschützen könne, so befehlen wir, daß sie aller Orten bekanntgemacht und angeschlagen werde, wo es sich gehört und in dergleichen Angelegenheiten zu erfolgen Pflegt. Gegeben im Haag unter dem kleinen Staatssiegel am 25. Juni 1678. Samuel Pufendorf (berühmter deutscher Jurist) an Christian Thomasius (1688). Spinosam habe ich gekannt, der war ein leichtfertiger Vogel, dsoium bomiiiumHUö irrisor und hatte das novum?6Sw,msnt,um und ^Ioora.Q in einen band zusammen gebunden. Ich finde auch nickts subtiles bei ihm, ist aber schon der muhe Werth, daß man ihn kunÄibus clsstruirs. F. H. Jacob! (1786). Und sey Du mir gesegnet, großer ja heiliger Benedicrus! Wie Du auch über die Natur des Höchsten Wesens Philosophieren und in Worten Dich verirren mochtest, seine Wahrheit war in Deiner Seele, und seine Liebe war Dein Leben! Johann Caspar Lavater <1777). Wie steht der Mann in sich und auf sich allein! Wie wandelt er eignen Pfades ohne Rückblick auf Schmäher oder Nachfolge! Wie bildete, wurzelte er sich in tiefer Stille! Goethe (1784). Ich lese mit der Frau v. Stein die Ethik des Spinoza. Ich fühle mich ihm sehr nahe, obgleich sein Geist viel tiefer und reiner ist als der meinige. Ludwig Feuerbach (1837). Spinozas Philosophie ist die Philosophie der Erhabenheit. Spinoza faßt Alles in Einen untheilbaren, mit sich harmonischen, großen Gedanken zusammen; er ist ein Astronom, der in die Sonne der Einheit oder Gottheit mit unverwandten Blicken schaut, und, versenkt in diesen majestätischen Anblick, die Erde mit ihren Gegenständen und Interessen als ein Nichts aus dem Gesichte verliert. Er ist der Kopernikus der neueren Philosophie. Heinrich Heine (1833). Wenn man den Spinoza einst aus seiner starren, altcartesianischen, mathematischen Form erlöst und ihn dem großen Publikum zugänglicher macht, dann wird sich vielleicht Zeigen, daß er mehr als jeder Andere über Jdsendiebstahl klagen dürfte. Alle unsere heutigen Philosophen, vielleicht oft ohne es zu wissen, sehen sie durch die Brillen, die Baruch Spinoza geschliffen hat. 3 ' Aus der Geschichte der Gemeinde. 1849—1869. Von Dr. Benjamin May. Die Freiheitsbewegung von 1848 konnte nicht nachhaltig sein. In der Nationalversammlung tagten die hervorragendsten Köpfe des damaligen Deutschland, aber sie waren mehr Theoretiker als Praktiker und wußten die Massen, die noch politisch unreif waren, nicht in ihre Hand zu bekommen. So konnten die gedemütigten Regierungen mit Hilfe der reaktionären Kräfte bald alle freiheitlichen Bewegungen wieder unterdrücken. Der ^Sieg Oesterreichs über die Italiener und über die Ungarn mit Hilfe russischer Truppen ließ den alten absolutistischen Geist im Bereiche der Monarchie von neuem erstarken, was auch auf Preußen und die anderen Länder zurückwirkte. Friedrich Wilhelm IV. hatte sich geweigert, die Krone von Volkes Gnaden entgegenzunehmen, die Konservativen der Paulskirche waren darob enttäuscht und zogen bald ab. Am 1. Juni 1849 verlegte das Rumpfparlament seinen Sitz nach Stuttgart. Nach Frankfurt kehrte im August der Reichsverweser Erzherzog Johann zurück, mit ihm kamen die Bundestruppen. Das Jahr 1850 wurde wegen des sich immer mehr verschärfenden Gegensatzes zwischen Oesterreich und Preußen überaus kritisch und der Konflikt wäre zum Austrag gekommen, wenn Preußen seine unionistischen Bestrebungen — es hatte bereits mit Hannöver und Sachsen einen Sonderbund geschlossen — nicht aufgegeben hätte. Friedrich Wilhelm IV. war und blieb ein Romantiker, der aus Angst vor der „revolutionären Union" und um den demokratischen „Schmutz des Jahres der Schande" aus den Verfassungen Deutschlands zu entfernen, lieber mit Oesterreich gemeinsam die alten reaktionären 'Bundesverhältnisse wieder herbeiführte. Die Iudenin Preußen, die besonders in Posen so treu für die preußischen Interessen gegen den polnischen Separatismus kämpften und grausame Verfolgungen seitens der Polen dafür zu erdulden hatten, bekamen ihre Treue nun dadurch quittiert, daß unter Führung des konservativ protestantischen getauften Juden Friedrich Julius Stahl der christliche Charakter des Staates im Landtag so stark betont wurde, daß es gar nicht der Einführung eines neuen Z 14 bedurft hätte, um den § 12 der Preußischen Grundrechte von 1848: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse", sozusagen illusorisch zu machen. Denn Art. 14 sagte an und für sich, daß die christliche Religion bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit der Religionsübung im Zusammenhang stehen, zugrunde gelegt Wird. Aber der Zusatz: unbeschadet der in Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit und die Auslegungskunst eines jüdischen Oberkonsistorialrates wußten bald zu interpretieren, daß eben alle Schulen, alle Gerichte, ja alle Wissenschaften einschließlich Mathematik und Feldmesserei in Preußen rein christlichen Charakters seien. 1856 wollte man den Artikel 12, da er „nur einem religionslosen Staate zieme", tatsächlich abschaffen, und es bedurfte einer Petition von 300 jüdischen Gemeinden Preußens, um ihn auf dem Papier wenigstens zu halten, aber der Praxis gegenüber war man machtlos. Das Beispiel Preußens wurde vorbildlich für die anderen Staaten. Im Mai 1851 eröffnete der Bundestag Wieder seine Sitzung in Frankfurt. Eine seiner ersten Handlungen war die Aufhebung der von der Paulskirche so mühsam ausgearbeiteten „Grundrechte"; zugleich setzte man den sogenannten „ReaktionsaussHuß" ein, dem der Frankfurter Senat bald Stoff zu seinen Beratungen lieferte. Denn die Herren vom Senat hatten auch bisher die Ansicht von der „theoretischen Fortdauer des Bundes" vertreten, taten aber so, als ob das Jahr 1848 überhaupt nie existiert hätte. Nichtsdestoweniger betonte man noch im März 1851 an dem Gesetz vom 20. Februar 1849 (vgl. Ge-meindMatt 1926 Nr. 10 Antrag vom 25. Januar 1849), das in Gemäßheit der Grundrechte die Gleichstellung aller Bürger einschließlich der Israeliten und Landgemeinden dekretierte, nicht rütteln zu wollen. Aber die neu erstandene Bürgerrepräsentation erhob Einspruch und so mußte denn die Entscheidung der Bundesversammlung herbeigeführt werden. Das Gesetz vom 20. Februar 1849, so entschied man hier,

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