Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 5 (1926-1927)
- Issue
- 1-2 (9.1926)
- Date
- 1926-09-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Unser Bund hatte selbst vorher zum Zwecke der gemeinsamen Beratung der Fragen, die mit dem Reichsehrenmal in Verbindung stehen, eine lose Arbeitsgemeinschaft mit den übrigen militärischen Verbänden geschlossen. Bereits vor der Besichtigung der rheinischen Oertlichkeiten hatten sich die militärischen Organisationen für ein Ehrenmal in Form eines heiligen Totenhains in der Nähe von Berka in Thüringen entschieden. Eine Reichsratskommission hat sich in gleicher Weise festgelegt. Noch steht die endgültige Entscheidung des Reichskabinetts aus. Es war nicht die Sache der Delegierten, die Organisationen festzulegen, und es ist nicht meine Sache, unseren Bund umzustimmen. Der Bundesvorstand wird sich schwerlich durch meine knappen Darstellungen beeinflussen lassen, und es wäre ^sinnlos, um der Frage der Oertlichkeit des Reichsehrenmals willen, die Geister zu erhitzen. Sicherlich spricht sehr vieles für ein Ehrenmal am Rhein. Sehr viel gute Worte sind in der Aussprache zu diesem Problem gesagt worden. Die Tagesblätter haben die Frage vielfach besprochen, das Für und das Gegen. Ich selbst bin für den Rhein. Die Weihestätte soll hinein mitten 'in den brausenden Verkehr des Lebens des Volkes. Nicht in irgendeinen einsamen Hain, der langsam zur Vergangenheit wird. Zehntausende sollen alltäglich an jener Stelle vorüber, die dem unbekannten Toten Heimat und Grabmal wird. Alle sollen vorüber, die zur Arbeit gehen und die zur Freude wollen; die, die in die Welt hinausfahren, und die, die heimwärts kehren, die Müden und die Hoffnungsfrohen, die Weinenden und Kämpfenden; sie alle müssen vorüber, sie alle sollen zur Erinnerung gezwungen sein. Das Neichsehrenmal in Lorch bedeutet, die Hineingestaltung der Erinnerung an die Opfer in die Ewigkeit in allen, nicht nur in einem Volke, in allen Völkern, die dort ihren Weg haben, zum Gedenken und zur Warnung. 5 Für unseren Bund scheint mir bei der Prüfung der Frage der Oertlichkeit eine Erwägung ausschlaggebend zu sein, die bei der Besprechung in Lorch nicht erwähnt wurde. Am Rhein werden die Menschen um den Strom alle Toten ehren. Die Toten aller Parteien, aller Konfessionen, aller Stände. Nicht nur diejenigen, die zu ihnen gehörten, als sie lebten. Die Bevölkerung am Rhein ist demokratisch und freiheitlich nach uralter Ueberzeugung und Ueberlieferung. Dort ist auch der politische Kampf mehr ausgeglichen, als in irgendeinem anderen Teil unseres Vaterlandes. Hier wird es nicht zu jenen bösartigen Hakenkreuzlerischen Kundgebungen kommen, die in Berka unausbleiblich sind, die man schon heute propagiert und die die Ruhe unserer 12 000 toten Brüder stören würde. Auf der Insel am Rhein ist kein Widerhall für diejenigen, die bisher, wo es sonst auch immer war, die Erinnerung an die Toten des Volkes zu ihren Zwecken ausgenützt haben. Um gleichzeitig jene zu schmähen, die mit ihnen im Kampf um die gleiche Pflicht, um die gleiche Idee und um das gleiche Vaterland gefallen sind. Bericht über den jüdischen Religionsunterricht zu Frankfurt a. M. im Jahre 1926. Von Gemeinderabbiner Dr. Seligmann. Der diesjährige Bericht über den jüdischen Religionsunterricht kann auf eine 25jährige aufsteigende Entwicklung zurückblicken. Mit freudiger Genugtuung darf der allmähliche Aufstieg zu dem heutigen Stand verzeichnet werden. 2047 Knaben und Mädchen (nicht eingerechnet die Schüler und Schülerinnen der Volks- und der Realschule der Israelitischen Religionsgesellschaft) empfingen in 71 Schulen, 19 höheren, 4 Privatschulen, 13 Mittelschulen und 34 Volksschulen sowie im Philanthropin Unterricht in Religion. Da die genannten Schulen zusammen von 2089 Schülern und Schülerinnen besucht werden, so stellt die genannte Ziffer eine Teilnahme am Religionsunterricht von 99,4 Prozent dar. Nur 0,6 Prozent blieben ohne Religionsunterricht. Zwei Kinder nehmen am christlichen Religionsunterricht teil. Die Beteiligung am hebräischen Unterricht ist erfreulicherweise in beständigem Wachsen. Während noch vor 4 Jahren-nur 33,1 Prozent hebräischen Unterricht hatten, ist die Teilnahme in den folgenden Jahren auf 50,8 Prozent im Jahre 1924, aus 60 Prozent im Jahre 1925 und auf zirka 64 Prozent in diesem Jahre gestiegen. Ohne jegliche Kenntnis des Hebräischen blieben 392 Schüler und Schülerinnen, das sind 18,8 Prozent. Diese immerhin beträchtliche Zahl hebräischer Analphabeten verringert sich indessen, wenn man in Betracht zieht, daß unter den 392 Schülern und Schülerinnen sich etwa 100 Schüler der ersten Grundschulklassen befinden, die in den kommenden Jahren am hebräischen Unterricht teilnehmen werden. Denn auf Grund der Lehrpläne, von denen noch zu reden sein wird, ist nunmehr der hebräische Unterricht als ein integrierender Bestandteil des Religionsunterrichtes zu betrachten. An Unterrichtsstunden wurden in 180 Abteilungen wöchentlich 380, im ganzen Schuljahr also, bei Zugrundelegung von 40 Schulwochen, 15 200 Stunden Religionsunterricht erteilt. In den höheren und Privatschulen werden durchschnittlich zwei Klassen zu Abteilungen zusammengenommen; wo die Frequenz der jüdischen Schüler beträchtlich ist, bildet jede Klasse eine Abteilung für sich. Dort wo nur sehr wenig jüdische Schüler vorhanden sind, muß oft nur mit einer Wochenstunde vorlieb genommen Wersen. In einzelnen Mittel- und Volksschulen werden 4 oder 3 Religionsstunden in der Woche erteilt. Um der Zersplitterung des jüdischen Religionsunterrichtes in den Mittel- und Volksschulen vorzubeugen, wurde auf Antrag des rabbinischen Mitglieds der städtischen Schuldeputation unter dem Datum des 31. Januar 1923 beschlossen, die jüdischen Mittel- und Volksschüler in der Regel der Merian-, Uhland-, Karmeliter-, Varrentrapp-, Schwanthaler- und Liebfrauen-Schule zuzuweisen. Da sich die Einschulung der jüdischen Schüler in diese Schulen aber aus geographischen und sonstigen Gründen nicht konsequent durchführen läßt, wurde weiter von der Schuldeputation bestimmt, daß in den übrigen Frankfurter Simultanschulen jüdische Religionsabteilunge'n gebildet werden können, wenn zusammen in allen Klassen mindestens so viele jüdische Kinder vorhanden sind, daß eine Abteilung von der Stärke einer halben Normalklasse gebildet werden kann. Wo diese Zahl nicht erreicht wird, läßt die Gemeindeverwaltung der jüdischen Gemeinde auf ihre eigenen Kosten den jüdischen Religionsunterricht erteilen. Für diesen Unterricht werden von der städtischen Schuldeputation die benötigten Räume unentgeltlich zur Verfügung gestellt, und der Unterricht wird durch das Entgegenkommen des Schulleiters fast stets in den Rahmen des anderweitigen Religionsunterrichtes eingefügt. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen muß der Religionsunterricht wegen Kombination von Schülern aus verschiedenen Schulen auf den Nachmittag oder eine unterrichtsfreie Eckstunde gelegt werden. Der Religionsunterricht wird von 33 Lehrkräften, 23 männlichen und 11 weiblichen gegeben. Davon stehen in unmittelbarem Dienst der Gemeinde mit der Verpflichtung zu einer fest bestimmten Anzahl von Pflichtstunden 13 männliche Lehrkräfte und eine MIIIM-M?rsnkfui't8 gpösstv» 1>sui-lng » gssvkSft f^I-. 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