Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 2 (1923-1924)
- Issue
- 6 (2.1924)
- Date
- 1924-02-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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vater, von d-m «»« in der T:be! berichtet wird, ist Kindesstatt' angenommen hatte. Bei der Innigkeit des Familienlebens war es ganz selbstverständlich, daß ein Verwandter eine solche Verpflichtung übernahm. Die soziale Fürsorge im alten Israel war eben nicht Sache des Staates, sondern des Herzens. Ausgesprochene Gemeindetnstitutionen sür Arme. Kranke. Witwen. Waisen gab es nicht. Jedes Haus stand dem Notleidenden offen. Die Liebestätigkeit war ein religiöses Gebot, das frei und fteudia erfüllt wurde. Im nachbiblischen Judentum hat ^Not der Zeit die^Gebicte der sozialen Fürmacht? So stellte sich auch das^ Bedürfnis heraus. Vormundschaften einzurichten: doch steh! dem jüdischen Vormund nicht wie dem griechischen und römischen Gewalt über sein Mündel zu. Seine Aufgabe besteht einfach darin, die Waise zu beschützen und für sie zu Jorgen. ^Der eigentliche Stellvertreter der Waisen ist den Vormund beaufsichtigt. Damit ist eine Einrichtung geschaffen, wie wir sie in den erst in neuerer Zeit eingesührten Vormundschastsbehörden wiederfinden. Der Vormund haftet dem Gericht für seine Tätigkeit, und^die Be^vnderhciten dieser Haftung sind im Talmud Schikanen geschützt. Das jüdische Schrifttum unterläßt es rMt. immer wieder die ethische Seite der Aufgabe de? Religion zu unterweisen. Seine Fürsorge darf gewisse Grenzen nicht überschreiten; so hat er den Ertrag des Feldes erst zu oerzehnten. bevor er den Waisen davon gibt, damit sie nichts Unerlaubtes essen. Zahlreiche Vorschriften gegen Arme. Witwen und Waisen, wie sie das mosaische Recht und die nachbiblische eit postuliert haben, sind nur aus dem Milieu eines andwirtschast treibenden Volkes zu erklären. Die Juden leben nicht mehr als freies Volk auf ihrem eigenen Grund stimmungen^Überdauerte^den Mischen ^Staat. und^ ihr Geist erfüllte die späteren jüdischen Wohlsahitsdcstrebungen, ja ist den meisten Völkern zum Vorbild geworden. lungen erfahren, aber eines ist uns in den veränderten Lebensbedingungen geblieben: Die selbstverständliche Verpflichtung, die unmündigen Verlassenen zu nähren, zu Kleiden, zu unterrichten, zu erziehen. Darum ist es auch undenkbar, daß selbst in Helten schwerster wirtschaftlicher Depression, wie wir sie letzt durchleben. Institutionen. untergehen könnten.^ Die jüdische Geschichte lehrt uns der Opferwille der Glaubensgenossen, ihre hilfsvereite Bannherzigkeit ^sich am ^hervorragendsten offenbarten. Güter spendet, so reicht er es?hnen nach jüdischer ^Auffassung nicht als Almosen, sondern a!» ihr au,?s Rech!, denn „Dem Fremdling, der Waise, der Witwe gehören sie". prMsche Kndett^ fPraktische^und zugleich^ planmäßige Kindersürsorge einer beauftragten Person eine Reihe von Vormundschaften zugewiesen wird; diese Einrichtung kann nur von In¬ Ausdehnung dieser Vormundschaft entsprechende Organi- Falle^ der^ Almosenkasten der Israelitischen Gemeinde land. ^vielleicht überhaupt; ihr sind im Laufe der Jahre die in Berlin und München gefolgt. Worauf erstreckt sich nun die Tätigkeit unserer Bor- Darüber mögen die salzenden kurzen Angaben Aufschluß geben. einzuschulen und^nach erfolgt-^ Schulentlassung bis^zur Volljährigkeit so zu^ fördern u u zu detrenen. deß sie als Ende 1923 waren es 3<)4. Von^ diesen 304 Mündeln und Schutzbefohlenen sind 174 unehelich und 130 ehelich; Bon den Älünveln muß jtets^eme beträchtliche Zahl ttchen^Fürsmge^Hans^ Thomastraße No. 24, Heim des an der Lahn. Ems und ^schließlich^- soweit der Kürsorgezöglinge. fassen wollen! des^Gesundheits.,ustandes und der Führung in Haus und Kommission der Weiblichen Fürsorge, der zur Zeit recht schwierige Aufgabe erfüllen. Die Ergebnisse dieser Handelt es sich^ d2b??un? V-??::?t?iw sür jüdische Kinderfürsorge. Düse, vom Vorstand der Gemeinde im Jahre 1913 ins Leben gerufen, ursprüng- Pflegestellen untergebracht waren, hat die ihr gestellte Ausgabe fast restlos gelöst und konnte ihren Wirkungskreis erweitern. Schon von den Schwierigkeiten, welche sich ihrer ansänguchen Arbeit, dem Bemühen. Kinder aus einer, wie vorhin erwähnt, durchaus^ ungeeigneten^Um- Bürgermeister, die Polizei, ja selbst ^der Gerichtsvollzieher 8