Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 2 (1923-1924)
- Issue
- 6 (2.1924)
- Date
- 1924-02-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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_ <><^()^<>^<)^^<> »SS SMDMZMZN WMNSßWPS OZeMZffMs ÄlmtlitÄev Äuzeisev ^^/^?chtmit?Ne^lü^old^^^ Vchristleitung^d D« g der GemeßttdevevwaStuns 2. Jahrg. Frankfurt a. M., Februar!9Z4. Nr. 6 Reklame-Se^f^ Züdische Waisenfursorge. besonderen ^rcltaionsaesetzlichen Schutz, soda^ es eilsentlich richtiger ist. vom Rech! der jüdischen Waise zu sprechen. nicht imstande, für sich selbst zu sorgen/ Darüber hinaus > Waise zu ihrem Recht zu verHelsen. Auch der Prophet! gerade durch diese Sünde sich das göllliche Strafgericht zugezogen habe. Nebenmenschen herabzusetzen, wird in der heiligen Zchrift Worten: Du sollst sie nichts kränken. Wie sehr jede ^s^M^chilla^zu diesem Worte. Dort wird erzählt' Als Da antwortete R. Ismael: Dielleicht hat einmal jemand! von dirT^^d b.^..^'^^ " ^°^ri lassen, j Du hast^mich getröstet. - Mai^onides verlangt sü^ Die Güter der Waisen müssen mit besonderer Ge- Nachlas; vorhandenen Immobilien. Doch wird' es als oerdienstlich hingestellt, wenn die Kinder durch freiwillige Stelle im Buch Ruth, wo diese schöne Sitte geschildert sälemischen Talmud berichtet: Rabbi Hanana behauptet. er den Vorstehern nach und spendet/sür die Verheiratung Versorgung seiner eigenen Tochter vorgesehen hatte. Die Bestellung eines eigentlichen Vormundes kennt man im mosaischen Recht noch nicht. Der einzige Pflege-