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Selbst-Emancipation · 1892-08-05 · Heft 15 (5.8.1892) · p. Seite 155

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Journal
Selbst-Emancipation
Volume
1892
Issue
Heft 15 (5.8.1892)
Date
1892-08-05
Page
Seite 155 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 15. Selbst-Emancipation Seite 155. keiner Zeitung Weihrauch streuen, glaubt fest an seine Würdigfeit, die er auch — Juden gegenüber meisterhaft zur Geltung bringt. Ich hatte Gelegenheit einen Mann zu beobachten, der in der Judengemeinde eine bedeutende Rolle spielte, sich im allgemeinen einer besonderen Beliebtheit und Achtung erfreute, diverse Vorzüge besaß, sonst aber sich „vornehm" gab, im Verkehr mit christlichen Honoratioren eine anwidernde Kriecherei und Unterwürfigkeit an den Tag legte. An S e l b st - Verachtung, Selbstentwürdigung nach außen, Selbstverherrlichung und Selbstvergötterung nach innen kranken wir und diese Krankheit wird durch die oben geschilderte Presse genährt. Unsere Presse soll uns wahrheitsgetreu über das Wesen des Judentums berichten, soll uns durch wissenschaftliche Artikel über das Judentum belehren, soll uns ein selbstbewusstes, würdiges Beispiel geben, soll uns Lust und Liebe, Achtung und Verehrung für das Judentum einflößen, soll sachlich arbeiten und den aussichtslosen Kampf gegen den Antisemitismus aufgeben oder bis anf's Aeußerste einschränken, soll uns nur für jene Unternehmungen begeistern, die wirklich Aussicht haben, den Zerfall des Judentums hintanzuhalten. Unsere Liberalen. Ueber diese habe ich schon öfters in der „S.-E." geschrieben und will ich mich heute darauf beschränken das anzuführen, was zur Vervollständigung dient. Die Majorität im österreichischen Abgeordnetenhaus ist liberal, die Majorität der Gemeindevertretung von Wien ist liberal. Die „Oesterr. Wochenschrift", das Organ des Herrn Abgeordneten Dr. Bloch brachte vor Jahren eine Serie von Artikeln „Das Staatsbudget und die Juden"' betreffend. In diesen Artikeln wurde nachgewiesen, dass der österreichische Staat die Ver- . pflichtüng habe, die jüdischen Cultusgemeinden zu subventioniren. Die jüdischen Cultusgemeinden — hauptsächlich auf dem Lande — befinden sich derzeit in einer nichts weniger als rosigen Lage. Sie müssen nun, um das Oeffentlichkeitsrecht eines Landlebens bestanden, sowie sie in einigen Teilen der asiatischen Türkei jene Hirtensitten beibehalten haben, die ihr Geschlecht vorzüglich charakterisirten. Im kurdojüdischen Bezirke sind die Schafhirten zumeist Juden, auch einige Wanderstämme der arabischen Wüste, obwohl Araber genannt, sind thatsächlich Juden, und bis auf den heutigen Tag weiden ihre Schaf- und Kameelheerden auf jenen Oasen. Ich bin genau unterrichtet, dass die „Alliance Israelite Universelle“ in Jaffa eine landwirtschaftliche Schule gegründet hat, die sie „Mil;weh Israel“ nannte, bestehend aus 780 Acker Nutzboden, wo jüdische Kinder in landwirthschajtlichen Arbeiten überwiesen und geübt werden, jedoch im Ganzen ohne Erfolg. Daran ist teils die äußerst unglückliche Wahl des Landes schuld, welches so nahe den großen Sanddüneu liegt, die die Küsten von Palästina begrenzen, und wie es heißt mit jedem Jahre um ein Iard vorrücken, so dass sie schon teilweise das Besitztum angegriffen haben und teils der Mangel jedes Schutzes gegen die Erpressungen der türkischen Regierung und die Feindschaft der heimischen Bevölkerung — Uebelstände, die nicht entstehen könnten in einem Lande, wo keine ansäßigeu Landbebauer wären, mit denen sie wetteifern müßten und unter besonders festgesetzten Bedingungen, die gegen unberechtigte .Einmischung von Seite der Regierung Vorkehrungen treffen und den nötigen Schutz sichern möchten. Es ist jedoch nicht jüdische Arbeit, woraus sich in irgend eine palästinischen Colonie einwandernde Capitalisten verlassen müßten, und ich habe in meiner Beschreibung der Gegend, die ich für die Colonisation Vorschläge, gezeigt, woher sie ihre Arbeit zu nehmen hätten. (Fortsetzung folgt.) zu besitzen, den Anforderungen genügen, die das neue Cultusgemeinden-Gesetz vorschreibt. Die kleinen Gemeinden begnügten sich früher mit einem Schächter, der zugleich Vorbeter und Religionslehrer mar, hatten ein Betlocal, während sie heute einen Rabbiner, einen Friedhof re. haben müssen. Um nun Gemeinde bleiben zu können, werden die Religionslehrer zu „Rabbinern" gemacht. Ob nun so ein Rabbiner perfect aus der Thora vorlcsen kann, hebräische Grammatik versteht, ist gleichgiltig, d. h. muß gleichgiltig bleiben, da die kleinen Gemeinden nicht in der Lage sind, ihr verhältnismäßig ohnedies hohes Budget zir erhöhen, die Unannehmlichkeiten einer „Filiale" aber auch nicht acceptiren wollen. Der Staat nun hat die moralische Verpflichtung, den jüdischen Cultus zu silbventioniren. Warum nun ist kein diesbezüglicher Antrag in: Abgeordnetenhause eingebracht worden? Der Abgeordnete Dr. Bloch hat genügende Beweise dafür gegeben, dass er energisch und unerschrocken jüdische Interessen vertreten kann. Warum nun hat er den Antrag, von dessen Notwendigkeit er schon vor Jahren überzeugt war, noch nicht im Abgeordnetenhause gestellt? Die Gemeindevertretung in Budapest snbventionirt die ist. Cultusgemeinde mit jährlich 12.000 fl. Die Majorität der Wiener Gemeindevertretung ist liberal. Warum nun ist hier noch kein Antrag auf Subvention der jüdischen Gemeinde eingebracht worden? Warum? Ganz einfach, weil die ängstlichen Juden diese Belastungsprobe des Liberalismus fürchten, weil ein derartiger Antrag die ganze Hohlheit, Nichtigkeit und Verbohrtheit dieses „Auch-Liberalismus" aufdecken würde, weil ein jämmerliches Fiasko das Resultat dieses Antrages wäre, weil unsere Liberalen — die große Mehrheit — den Juden gegenüber nur dann liberal sind, wenn es gilt, zn — empfangen. Unsere Negierung. Wir werden uns wolweislich hüten, mit der löbl. Behörde in einen Conflict zu geraten. Wir bringen nur drei Fälle ohne Commentar. In Wien wurde ein junger Mann, der beim Cigarrenkaufe ein Kistchen Cigarren im Werte von 6 fl. mitnahm, zu 24 Stunden Arrest verurteilt. In derselben Woche wurde ein Jude, der in einem Cafseehaus, wahrscheinlich das erste Mal das „Deutsche Volksblatt" las und es vielleicht aus Entrüstung mitnahm, zu 8 Tagen Arrest verurteilt. — Vor einigen Jahren führte die Cultusgemeinde Libin einen Process gegen einen widerspenstigen Zahler. Die Gemeinde gewann diesen Process in allen Instanzen bis znm Obersten Verwaltungshof, welcher die Gemeinde abwies und zur Zahlung der Kosten verurteilte. Der Vorsteher der Gemeinde stellte an einen der Herren die Frage: Wie die Cultusgemeinden sich und ihre Institutionen erhalten könne, wenn sie kein Recht habe, die Zahlung der Cultussteuer zu verlangen. „Laßt Euch taufen", war die Antwort. — Der Bezirksleitcr von Jglau hatte (1891) eine Unterlehrerstelle dem competenten Jul. Urban (Israelit» verliehen. Daraufhin brachte das „Jglauer Volksblatt" vom 20. Sept. 1691 ein „Eingesendet" unterzeichnet mit „Ein katholischer Mann als Wortführer der betreffenden Eltern" und eine Redactionsbemerkung, worin dieVerfügung des Bezirksschulrates auf's Gröblichste geschmäht wurde. Aus Antrag des Bezirksschulrathes wurde die betreffende Nummer mit Beschlag belegt und, da der Verfasser nicht bekannt wurde, gegen den verantwortlichen Redacteur und den Drucker die Anklage wegen Verletzung des § 302 St. G. erhoben und nach Einspruch vom Ober- Landesgerichte bestätigt. Durch die Handschrift des Manuscriptes wurde nun mittlerweile als Verfasser der Religions- Professor des Jglauer Staatsgymnasiuns, Pater G. Geyer und der Kaplan der Stadtpfarrkirche,Pater I. Zahradnik erkannt und gegen diese von der Staatsanwaltschaft die Anklage wegen Verletzung des § 302 St. G. erhoben. Zu

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