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Selbst-Emancipation · 1892-07-18 · Heft 14 (18.7.1892) · p. Seite 143

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Journal
Selbst-Emancipation
Volume
1892
Issue
Heft 14 (18.7.1892)
Date
1892-07-18
Page
Seite 143 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 14. Selbst-Emancipatiou Seite 14.-! fremden Joches gebracht, so die Griechen, Bulgaren, Serben, Ungarn und Italiener, andere, wie die Deutschen, haben es wenigstens zu einer theilweisen Einigung gebracht, noch andere, wie die Polen, Czechen, Iren ringen mit aller Gewalt darnach, ihre Nation in die Reihe der anerkannten, unabhängigen Völker einznsühren. Das neue Nationalitätsprincip aber, welches sich überallhin Bahn bricht und Geltung verschafft, besagt ungefähr Folgendes: Jede Nation, welche eine Staatsidee und zumal eine gerade ihr eigentümliche besitzt, die überhaupt einer Staatsidee fähig ist, und zugleich das Bedürfnis und die Kraft in sich spürt, dieselbe verwirklichen zu können, hat das unbestreitbare Recht, einen nationalen Staat zu bilden, soweit dies auf gesetzlichem Wege, in naturgemäßer Entwicklung ohne Störung der allgemeinen Social- und Culturentwicklnng der Menschheit zu erreichen ist. Dabei ist aber vor Allem das im Auge gu behalten, dass der Friede zwischen den verschiedenen Nationen in keiner Weise gestört werden darf, und besonders soll man einen Zusainmenstvss zwischen den einzelnen Nationen innerhalb desselben Staatsverbandes in jeder Weise ans dem Wege gehen. Dies ist um so weniger schwierig, als es ja zur Herstellung eines nationalen Staates keineswegs einer Vereinigung aller nationalen Bestandtheile zu einem Staatsganzen bedarf, sondern nur ein so starkes Zusammenwirken nationaler Elemente nöthig ist, dass das der betreffenden Nation eigene, ihrem innersteil Wesen entsprechende Staatsbild zur Geltung und ausreichender Sicherheit gelangt. Aber ganz abgesehen davon, dass eine Nation das Recht haben soll, nach einer staatlichen Einigung zu streben, hat sic noch eine Reihe ganz anderer, unveräußerlicher Rechte, die ihr kein Fremder und vor Allem sie selbst sich nicht entziehen darf. Dahin gehört die ihr eigenti'nnliche Volkssitte, ihre Ueberlieferungen, ihre Sprache, ihr Cnltus, ihre Presse und vor Allem ihr eigenes Selbstbewusstsein. Denn das höchste und heiligste Recht einer jeden Nation ist es, als solche zu existieren, sich für eine solche zu halten, und von anderen dafür gehalten und geachtet zu werden. Eine Nation selbst aber ist eine von der Natur gegebene Gesellschaft, welche durch gemeinsame Abstammung, gemeinsame Geschichte und Tradition zu einer solchen Einheit verschmolzen ist, dass sie sich dieser Einheit bewusst ist. ganz gleich ob sie dieselbe gerade als nationale Einheit sich vorstellt. Es würde aber falsch sein, wollte man ven Begriff der Nation in erster Linie der von Beschaffenheit der Wohnsitze und gemeinsamer Sprache abhängig machen, vielmehr sind die Hauptmerkmale die gemeinsam erlebten Begebenheiten, die gemeinschaftliche Geschichte, die ererbte Tradition und das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit. Die Sprache z. B. ist nur insoweit ein Characteristicum, als sie gleichsam das Gefüfs der Volksüberlieferungen bildet, wobei der Umstand nicht außer Acht gelassen werden darf, dass schon oft ganze Völkerschaften entweder ihre eigene Sprache vollkommen geändert haben oder auch eitle fremde Sprache angenommen, ohne darum irgendwie aufgehört zu haben, eine Nation und sogar dieselbe Nation wie früher zu . sein und zu heißen. Wir werden aber noch im weiteren Laufe an einem Einzelfalle auseinander zu sehen haben, was im besonderen zil dem Begriffe der Nation gehört, und möge daher einstweilen das Gesagte genügen. Wir hatten gesagt, dass jede Nation eilt Anrecht auf menschliche Existenz, auf ihre eigene Cultur, ihre eigene Sprache, ihr eigenes Recht (dieses freilich in etwas eingeschränktem Sinne), ihren Cultus, ihre Presse, ihr Selbstbewusstsein, kurz auf Gleichberechtigung mit allen übrigen Nationen hat. Aber dieses Recht ist nicht so unbedingt, es will erst verdient, es will erst erworben sein, erworben durch eine Thätigkeit, die eben dahin zielt, jene Güter der Nation zu erhalten, beziehentlich neu zu erwerben. Rechte ohne Pflichten gibt es nirgends! Und wenn das österreichische Staatsgrundgesetz vom 21. Deeember 1867 sagt, dajs „alle Volksstämme gleichberechtigt sind, und dass ein jeder von ihnen ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalität und Sprache hat", so gilt das nur von demjenigen von ihnen, Melcher seine Willenskraft und seine ganze Energie einsetzt, um diese Rechte zu wahren, gilt nur von demjenigen, welcher auch diese Rechte zugleich als seine Pflichten betrachtet; es hat dies nur bei der Nation Giltigkeit, welche für alle jene idealen und auch materiellen Güter der Nation zu kämpfen gesonnen ist d. h. eben national ist. Es ist daher die Pflicht einer jeden Nation und daher auch die nnsrige innerhalb unseres eigenen Stammes national zu sein, und wenn die Juden eine besondere Nation sind, so sind sie nicht nur berechtigt, sondern direct auch verpflichtet, national und zivar jüdischnativnal zu sein. „Aber", so wird vielfach eingewendet, „die Inden sind gar keine Nation!" Es ist daher nötig anseinanderznsetzen, ob wir berechtigt und verpflichtet sind, die Juden eine Nation zu nennen. — Der erste Grund, der gewöhnlich angegeben wird, um nachznweisen, dass wir Juden keine Nation sind, besteht darin, dass wir schon seit zweitausend Jahren keinen Nationalstaat mehr hätten. Man macht also den Begriff Nation von dem des Staates abhängig. Und doch begreift man z. B. unter deutscher Nation durchaus uicht etlva die Angehörigen des deutschen Reiches, sonderil alle Deutschen, auch wenn sie anderen Staaten angehören. „Soweit die deutsche Zunge klingt", das ist das Gebiet der deutscher. Nation. Dazu kommt, daß es sehr viele Nationen gibt, die ehemals keinen Staat hatten, und die es erst in allerjüngster Zeit zur Selbstständigkeit und zum Nationalstaate gebracht haben: ich erinnere nur an die Griechen, Italiener, Rumänen, Bulgaren, Serben u. s. w. Andere Nationen, wie die Polen, Iren, Albanesen, Armenier, u. A. entbehren auch zur Gegemvart zwar noch überhaupt eines Staatsverbandes, aber wer wollte darum leugnen, dass die Armenier, Albanesen, Iren oder gar die Polen anfgehört hätten eine Nation zu sein. Die Thatsachen also zeigen, dass es unmöglich ist, Völker darum aus der Reihe der Nationen zu streichen, weil sie es noch nicht zu einem Staatswesen gebracht haben, oder wiederum desselben verlustig gegangen sind. Zwar wäre es ein wünschenswerter Zustand, dass eine jede Nation, welche die Kraft dazu in sich spürt, einen eigenen Staat haben möchte; denn offenbar liegen in der Natur ebensoviele Staaten vorgebildet, als sie selbstständige Nationen geschaffen hat, aber darum ist noch keineswegs der Begriff der Nation von dem des Staates in irgendwelcher Beziehung abhängig. Jedoch zugegeben.Staat und Vokksstamni seien incommeusurable Begriffe, so mögen doch die Gegner einer jüdischen Nationalidce darin Recht haben, wenn sie darauf Hinweisen, dass die Polen, Griechen, Italiener doch eine gemeinsame Sprache reden, wahrend wir Juden dagegen alle möglichen und unmöglichen Sprachen und Dialecte sprechen und kauderwälschen. Und es ist doch gewiss unmöglich, etwa das hie und da noch obligate Mauscheln für eine Nationalsprache erklären zu wollen. Wenn aber die Sprache das Kriterium für die Zugehörigkeit der Juden zu irgend einer Nationalität wäre, so mären die spanisch redenden Juden der Türkei, Bulgariens. Palästinas, Englands u. s. w. Spanier, die jüdisch-deutsch redenden russischen, ungarischen und polnischen Juden Deutsche, die tartarisch redenden Inden auf der Krim Tartaren. Aber nicht die Sprache als solche, sondern nur die h i st o r i s ch ererbteSpracheist eine Erkennungs- und Unterscheidungszeichen der Nationalität. Nicht darauf kommt es an, dass in der Jetztzeit die Juden die verschiedensten Sprachen sprechen, sondern darauf, dass sie ein und dieselbe historische Sprache, nämlich die hebräische, haben. Ferner ist, trotzdem die Juden in allen möglichen Sprachen denken, dichten und schreiben,

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