Mannheim
Compact Memory

Selbst-Emancipation · 1892-07-02 · Heft 13 (2.7.1892) · p. Seite 130

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Selbst-Emancipation
Volume
1892
Issue
Heft 13 (2.7.1892)
Date
1892-07-02
Page
Seite 130 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3092672-3092717-3092729--0951-3093953
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 130. Selbst-Emancipation Nr. 13. wohl von Juden geleitet und angeblich jüdischen Interessen bienend, schließlich officiell doch nicht für Juden schreibt, — so sollte doch die jüdische „Fachpresse es nicht versäumen, ihren Lesern klaren Wein einzuschenken. Die schwimmt aber ebenfalls in Hellem Jubel über Frankreichs gute Aufführung, ohne sich darüber klar zu werden, wie wenig dem Gesammtjudentum damit gedient ist. Das ist es eben. Es wird kein Gesammtjudentum anerkannt. Männer wie Mayer sind leuchtende Ausnahmen in der Welt der Assimilation, deren Kinder sonst in empörendem Materialismus und fader Gedankenlosigkeit dahinleben. Das Duell Mores-Mayer, das unschuldig vergossene Blut des jüdischen Hauptmannes, sollten uns mit gewaltiger Stimme an unsere nationale Pflicht mahnen. Dieses neue Opfer des Golus wäre geeignet eines der Lichter zu sein, an welchem Israel die Flamme der nationalen Begeisterung entzündet; durch den Missbrauch der Presse wird es zu einem einfachen Spectakclstück erniedrigt. B. Zur Tagesgeschichte. . Wenn bisher der Antisemitismus in Deutschland sich zu seiner Hauptaufgabe gestellt hat, die Gesetzgebung dahin zu beeinflußen, dass die Emancipation der Juden aufgehoben und diese unter Fremdenrecht gestellt werden, so haben jetzt seine Führer zwar dieses Ziel nicht aufgegeben, aber sie haben neue Wege eingeschlage», um ihre Aufgaben zu erreichen. Durch die gesellschaftliche Abschließung der Juden, glauben sie diese zwar langsamer, aber um so sicherer verdrängen zu können. Die große conservative Partei, die in vielen Beziehungen zu russischen Verhältnissen hiuneigt, ist auch betreffs .der Inden dem Vorbilde russischer Zustände gefolgt. Gibt es dort gesetzlich neben dem Gesetze den „administrativen Weg," so hat nach der „National Zeitung" der Parteitag der deutschen Conservativen in ihr Programm einen die sich der jüdischen Frage angenommen haben, und es zu Stande zu bringen, dass in einer Provinz auf die sich die Capitulation nicht erstreckte, eine Gemeinschaft gegründet werde unter Bedingungen, die Ordnung und gute Herrschaft mehr sicherten, als cs in jenen Provinzen geschehen kann, wo streitende Consular-Gcrichtsbarkeit die stete Quelle von Unruhen ist. Die Juden selbst haben wiederholt die Thatsache bestätigt, dass soweit sic in Betracht kommen, christlicher Fanatismus im östlichen Europa >veit härter als der muselmännische sei; in der That ist die Lage der Juden in der Türkei verhältnismäßig günstig, sic leben in der Regel in gutem Einvernehmen mit dem Volke, in dessen Mitte sic wohnen und genießen den Schutz der Regierung, wie sic eben ist. Zur Beleuchtung dessen, will ich die wichtigsten Punkte aus der Schrift anführen, die der Sultan Abdul Medjid den Israeliten seines Reiches auf Ansuchen Sir Moses Montefiores im Jahre 1840 verlieh. Sic ist an den obersten Richter in Konstantinopel adressirt und trägt als Ueberschrift den vom Sultan eigenhändig geschriebenen Satz — „Es möge vollführt werden, was hier vorgeschrieben ist." Nachdem sic das thörichte, unter den Mohamedanern verbreitete Vorurteil, das wahrscheinlich die Ursache der Verfolgung gewesen, berührt, dass nämlich „Die Juden gewohnt wären, eine Menschenperson zu opfern, um ihr Blut am Pessach-Feste zu benützen" und dargethan, dass „die gegen -die Juden und ihre Religion erhobenen Anklagen nichts als Verleumdung seien," sagt sie weiter: „Deshalb und wegen der Liebe, die wir unseren Untertanen cntgegenbringen, können wir nicht erlauben, dass die jüdische Nation (deren Unschuld an dem ihr zur Last gelegten . Verbrechen klar ist) geplagt und gequält werde, infolge von Passus einstimmig ausgenommen, dass die Partei bestrebt sein wolle, die Regierung dahin zu beeinflußen, dass sie auf dem „administrativen Wege" .Juden von der Verwaltung und öffentlichen Aemtern fern halte. Doch darf man dabei nicht übersehen, dass ein Teil der Conservativen sich zu den Judenfeinden durchaus nicht rechnen lassen will; so tritt das officielle Organ der Reichspartei, die „Conservative Correspondenz" etwas schüchtern, der bekannte conservative Abgeordnete v. Helldorf dagegen frei und offen und mit sittlicher Entrüstung gegen „Ahlwardt und Genossen" auf. Diese machen es auch zu bunt. Täglich erscheinen neue Schmähschriften, die auf die Kauf- und Scandallust gewisser Teile des Publicums berechnet sind, und zum Teil recht unanständige Titel sichren, welche Rickert nötigten, in der Sitzung vom 17. Juni des preuffischen Abgeordnetenhauses den Jusüzminister v. Schelling auf die Gleichgiltigkeit der Polizei gegenüber diesen Scandalen aufmerksam zu machen, damit nicht anständige Damen sich hiedurch belästigt fühlen möchten. Während derselben Zeit, wo Rickert diese Anfrage stellte, wurde der Rector Ahlwardt auf eine von seinen Genossen aufgebrachte Caution von 10.000 Mark aus seiner Haft entlassen. Das erste was er that, bestand darin, dass er die Colporteure, die in der Friedrichsstraße seine Schriften feil halten, mit Cigarren und Bier tractirte und sie zu wackrer Arbeit anfeuerte. Es dürfte aber interessant sein, dass der arme Rector selbst jetzt nichts weiter als sozusagen das Object einer Art von Actiengesellschaft geworden ist. Diejenigen seiner Parteigenossen nämlich, welche unter Führung eines Herrn Baron v. Laugen seine nicht gerade unbeträchtlichen Schulden gedeckt haben, haben ein Comitä zur Ausbeutung seiner bisherigen und späteren. Schriften gebildet. Ein solcher, aus dem Ertrage der „Judenflinten" befriedigter Gläubiger war bekanntlich der Hofprediger a. D. Stöcker, der seinem Freunde Ahlwardt 840 Mark geliehen hatte. Welches Ende Ahlwardt nehmen wird, ist noch nicht vorauszusehen, jedoch ywhl kaum ein gutes, da Anklagen, die der geringsten Begründung entbehren, sondern im Einverständnisse mit dem hatti scherif, der in Gulhane proclamirt wurde, soll die jüdische Nation dieselben Vortheile haben und dieselben Privilegien genießen, die den zahlreichen anderen Nationen die unserer Gewalt unterstehen, gewährt sind. Die jüdische Nation soll geschützt und vertheidigt werden. Um dies zu vollführen, gaben wir die bestimmtesten Befehle, dass die jüdische Nation in allen Teilen unseres Reiches vollständig geschützt werde, ähnlich wie alle anderen Unterthanen der hohen Pforte, und dass sie niemand auf irgend eine Weise belästige (außer in gerechter Sache) weder in freier Ansübilng ihres Glaubens, noch in Bezug auf ihre Sicherheit und Ruhe. Demzufolge wurde diese Schrift, die oben mit unserem bumainn (Handzeichen) versehen ist und von unserer königlichen Kanzlei ausgeht, der israelitischen Nation ausgefolgt. Deshalb werden Sic, der oben erwähnte Richter, nachdem Sie den Inhalt dieser Schrift kennen gelernt, sich bestreben, mit der größten Sorgfalt nach der darin enthaltenen Vorschrift vorzugehen. Und damit in Zukunft nichts gegen diese Verordnung geschehe, werden Sie sie ins Gerichtarchiv eintragen, hernach den Israeliten ausfolgen und für die Befolgung unserer Befehle und dieses höchsten Willens die größte Sorge tragen. Gegeben zu Konstantinopel, den 12. Ramazan 1256 (6. November 1840)". (Forschung folgt.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.