Jahresbericht
- Journal
- Jahresbericht
- Volume
- 1913/14 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- – (sequence 76)
- Language
- German
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— 28 — vielerörterte Privileg des Bischofs Rüdiger von Speyer vom Jahre 1084 — gewährt wurden. Im Laufe des XIV. Jahrhunderts hat sich ein völliger Wandel in der Handelstätigkeit der Juden vollzogen. Wir stehen hier vor einem Rätsel. Eine schier unabsehbare Anzahl von Urkunden haben wir für diese Zeit über das geschäftliche Treiben der Juden, sie betreffen mit wenigen Ausnahmen nur das Geld- und Pfandgewerbe, aber nicht den Warengroßhandel. Nirgends mehr sehen wir wie früher die Juden von Ort zu Ort reisen, um neue Handelsbeziehungen anzuknüpfen, ihre Waren abzusetzen oder frische einzukaufen. Ihr Großhandel hat völlig aufgehört, und auch der etwa ihnen noch gelassene Handel reicht an Ausdehnung und Bedeutung nicht im entferntesten an den früheren heran. Wie ist dies zu erklären? Wir werden doch nicht etwa annehmen, daß die Juden wie auf Verabredung freiwillig den Einfluß und Ansehen verschaffenden Groß- und Mittelhandel, aufgegeben, auf ihre Stellung als mercatores et negotiatores verzichtet und sich auf das viel weniger geachtete Leih- und Pfandgeschäft mit seinen die Sittlichkeit gefährdenden Folgen beschränkt hätten! Wir sind also zu dem Schluß gezwungen, daß den Juden im Verlaufe des XIV. Jahrhunderts die Kaufmannschaft immer mehr eingeengt und schließlich untersagt worden war. Für Nürnberg und Oldenburg1) können wir derartige Verbote urkundlich nachweisen. Nur ein Gebiet sollte den Juden ausschließlich vorbehalten bleiben: das wucherische Darlehen, d. h. das Darlehen auf Zins, und der Verkauf der aus dem Leihgewerbe stammenden Pfänder, woraus sich der Trödelhandel entwickelte, eine niedrige Abart des kaufmännischen Berufes. Was trug nun schuld an diesem Umschwung? Das Aufblühen des Städtewesens, das Erwachen eines nationalen Bürger- und Kaufmannstandes hat diesen verhängnisvollen Wandel der Verhältnisse für die Juden Deutschlands herbeigeführt. Der allmählich sich heranbildende einheimische Kaufmannstand emanzipierte sich von seinem bisherigen Vormund, dem jüdischen2). Noch harrt die Geschichte dieses tragischen Kampfes, der sich jahrhundertelang hinzog, ihres Bearbeiters. Wieviel Bausteine auch Roscher, Hoeniger, Schulte *) und andere dazu beigetragen haben, l) In Oldenburg das Verbot vom Jahre 1369, die Juden sollten sich keinerlei kopensohup ernern, siehe Stobbe, Geschichte der Juden im Mittelalter, Nr. 92, S. 232. Für Nürnberg siehe am Schluß des Kapitels. ■) Schipper, L c., S. 523. *) Schulte, Geschichte des mittelalterlichen Handels und Verkehrs zwischen Westdeutschland und Italien usw., besonders Band I, S. 152£f. Caros Arbeit geht nur bis in den Anfang des XIII. Jahrhunderts.