Programm
- Journal
- Programm
- Volume
- 1913
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 32 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3089693-3089780--1591-3092516- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 32 — Verfügung vom 21. Mai 1912. Die Entlassung der Lehrerinnen Charlotte Falk und Jenny Heimann aus ihrer Dienststellung zum 1. Juli und die Vertretung der ausscheidenden Lehrerinnen wird genehmigt. Verfügung vom 9. Oktober 1912. Der Candidat des höheren Schulamts Dr. Siegmund Hirsch wird dem Philanthropin zur Ableistung seines Probejahres überwiesen. Verfügung vom 31. Oktober 1912. Der nachstehende Erlass des Herrn Unterrichtsministers betreffend die Gefahren ungeeigneter Lektüre wird mitgeteilt: Die Gefahren, die durch die überhand nehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, dass durch die Abenteurer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, dass sich die jugendliehen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreissen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen/ mit ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses Übel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewusstsein ihrer Verantwortung die Lesestoffe ihrer Kinder, einschliesslich der Tagespresse, sorgsam überwachen, das versteckte Wandern hässlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feilgeboten werden, streng verbieten und selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hoffnung vorhanden, dass dem Übel gesteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schülerinnen selbst mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die sich für die Altersstufe und für ihre geistige Entwicklung eignen. Zu diesem Zwecke werden es sich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen sein lassen, sich über die in Betracht kommende Jugendliteratur fortlaufend zu unterrichten. Das in dem Weidmannschen Verlage zu Berlin erschienene Buch des Direktors Dr. F. Johannesson „Was sollen unsere Jungen lesen?" wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverlässiger Wegweiser dabei dienen können. Verfügungen vom 10. November und 2. Dezember 1912. Die Einführung des Liederbuches von Kageler in der Realschule und dem Lyzeum