Programm
- Journal
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- Volume
- 1912
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 38 (sequence 37)
- Language
- German
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betrachtete, bis endlich nach Zerstörungder künstlichen Scheidewand sich herausstellte, dass mehr Verwandtes als Trennendes zwischen beiden Bevölkerungsgruppen auf gleichem Boden dasein musste; sonst wäre den Juden nicht das Einleben in die neuen, freieren Verhältnisse so schnell und so leicht geglückt Dies alles müsste man betrachten und in Bezug setzen zur Spezialgeschichte der Juden in Frankfurt. Dazu ist aber hier weder Ort noch Zeit. Ich darf nur ganz kurz die wichtigsten Momente der hiesigen Gemeindegeschichte geben, um eine Antwort auf die Fragen zu finden: Wie waren um die Wende zum neunzehnten Jahrhundert, als der Kampf um die Emanzipation " ausbrach, die Zustände in der jüdischen Gemeinde in Frankfurt? Auf welcher Stufe politischer und geistiger Entwicklung war sie im langen Verlauf ihrer Geschichte angelangt? Von welcher Art waren die.' Hindernisse, die sich dem Emanzipationswerk entgegenstellten, und wie wurden sie überwunden? Erst im späteren Mittelalter sind Juden nach Frankfurt gezogen, wohl nicht vor .der Mitte des XJJ. Jahrhunderts. Im Laufe der nächsten 100 Jahre hatten sich die wenigen zu einer nicht unansehnlichen Gemeinde entwickelt, die im Jahre 1241, dem Jahr der ersten Judenschlacht, wohl über 200 Seelen zählen mochte. Unter verhältnismässig günstigen sozialen und rechtlichen Bedingungen lebten damals die Juden. Sie wurden in dasselbe Buch wie die Christen als Bürger eingetragen, sie durften auch uneingeschränkt Grundbesitz in- und ausserhalb der Stadt erwerben. Vor allem waren sie nicht wie in Worms, Köln und anderen Städten im Westen Deutschlands räumlich von der christlichen Bevölkerung in besonderen Quartieren abgesperrt, sie wohnten vielmehr mitten unter ihnen in den ansehnlichsten Strassen der Stadt. Auch das Schreckensjahr 1349, die Zeit des schwarzen Todes und der gleichzeitig auftretenden Judenverfolgungen, hat in Frankfurt an der Stellung der Juden nur wenig, geändert. Ihre Niedermetzelung durch fremde Geisslerscharen war durchaus gegen den Willen des Rates und der Bürgerschaft erfolgt. Daher betrieben beide eifrigst ihre Wiedereinführung in die Stadt, und in der Tat zogen 1360 wieder Juden dort ein. Allerdings nur in bescheidener Zahl. Erst der Ausgang des Mittelalters brachte, wie für die Juden Deutschlands überhaupt, so auch für die Frankfurter, den Beginn der trüben, trostlosen Ghettozeit. Damals (1462) mussten sie auf das wiederholte, immer stürmischere Drängen des Papstes Pius II. hin ihre alten Wohnsitze am Main räumen und in ein besonderes, für sie ausschliesslich in der Neustadt errichtetes Quartier ziehen, das durch Mauern und Tore von dem übrigen Teil der Stadt abgesperrt war. Aber zu weiteren Schritten gegen die Juden liess sich der Frankfurter Rat nicht fortreissen. Er schützte sie im Leben ■ und Gewerbe und vertrieb sie nicht, wie es z. B. in Nürnberg, Augsburg, Ulm und anderen Reichsstädten geschah. Allerdings war dies Verhalten vielleicht weniger von der Humanität als vom Nutzen diktiert. Auch bei Ausbruch des Fettmilchschen Aufstandes, als die Zünfte, erbittert über die ihnen immer gefährlicher werdende Konkurrenz der stark anwachsenden Judengemeinde, zuerst deren Beschränkung, dann deren Ausweisung forderten, ging der Rat auf dieses Ansinnen nicht ein. Da stürmte die Menge die Judengasse und vertrieb deren Inwohner aus der Stadt. Mit der feierlichen Wiedereinführung in ihre Gasse nach Niederschlagung des Aufstandes (1616) beginnt ein neuer Abschnitt ihrer Geschichte. — Der an die drei Tore der Gasse angeheftete kaiserliche Adler mit der Aufschrift „Rom. Kays. Majestät und des heiligen Reiches Schutz" zeigte jedermann an, dass sich das Reichsoberhaupt seiner höchsten Gewalt über die Frankfurter Juden, trotzdem sie Karl IV. der Stadt verpfändet hatte, nicht entäussert habe, und dass sie in Zeiten der Bedrängnis beim Kaiser Schutz und Schirm fanden. Oefters haben die Frankfurter Juden diese Doppelstellung zwischen Kaiser und Rat in ihren Nöten auszunutzen verstanden. Stellte jener zu hohe Anforderungen an sie, dann gebärdeten sie sich als alleinige Untertanen des Rates, der sie durch die Verpfändung von allen Leistungen an das Reich befreit habe. Und umgekehrt: -wähnten sie sich vom Rat wider Recht und Billigkeit bedrängt, so flüchteten sie sich, wie sie sich ausdrückten, unter den Schutz des grossen Adlers (des Reichsadlers), sie appellierten an das Reichsoberhaupt als die höchste Instanz in ihrer Eigenschaft als Kammerknechte des Kaisers. Neben seinem Schutz spendete