Programm
- Journal
- Programm
- Volume
- 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 23 (sequence 68)
- Language
- German
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— 23 — a) Führung des Klassenbuchs. b) Besorgung der Lehrmittel (Karten, Bilder etc.) c) Säuberung der Tafeln, Oeffnen und Schliessen der Fenster u. Türen. d) Verwaltung des Klassenschrankes und der Klassenbibliothek. e) Wählt er einen Ersatzmann, der, wenn nötig, jeden der übrigen Inhaber eines Amtes unterstützt. Allen Mitgliedern des Klassenausschusses liegt die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sitte unter ihren Klassenkameraden ob, ebenso auch die Reinhaltung des Klassenzimmers. Der Vertrauensmann hat das Recht und die Pflicht, säumige Ausschussmitglieder und säumige oder widerspenstige Kameraden in kameradschaftlicher Weise auf ihre Pflicht hinzuweisen. 5) Befugnisse des Gesamtausschusses: Den sämtlichen Mitgliedern des Gesamtausschusses wird die Sorge für Ordnung und Reinlichkeit in Haus und Hof übertragen. Er hält die Mitschüler in kameradschaftlicher Weise zu anständigem Betragen innerhalb und ausserhalb der Schule an. Etwaige Wünsche, Anfragen, Beschwerden u. s. w. der gesamten Schülerschaft l'ässt er durch seinen Vertrauensmann dem Direktor übermitteln. 6) Strafen: Erfüllt ein Ausschussmitglied trotz wiederholter Ermahnungen durch den Vertrauensmann die Pflichten seines Amtes nicht, so beantragt der Vertrauensmann durch Vermittlung des Klassenlehrers bei der Klasse die Absetzung des Säumigen. Schülern, die sich den Anordnungen und kameradschaftlichen Ermahnungen der Ausschussmitglieder wiederholt nicht fügen, wird auf Antrag des Vertrauensmannes durch Vermittlung des Klassenlehrers von der Klasse durch geheime Abstimmung das aktive und passive Wahlrecht für die Dauer einer Amtsperiode entzogen. 7) Sämtliche Wahlen und_ Beschlüsse des Gesamtausschusses sind dem Direktor, die Wahlen und Beschlüsse des Klassenausschusses dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin mitzuteilen und unterliegen deren Genehmigung. 8) DauerderAmtsperiode: Sämtliche Wahlen finden in der ersten Woche nach dem Beginn eines Tertiais statt. In der letzten Woche des Tertiais unterzieht die Klasse die Tätigkeit des Ausschusses einer schriftlichen Kritik. 9) Beschwerden über Ausschussmitglieder werden zunächst beim Vertrauensmann angebracht, eventuell bei dem Klassenlehrer oder über den Gesamtausschuss bei dem Direktor. Die neue Einrichtung, die das Ehrgefühl der Zöglinge stärken, ihre Selbstbetätigung erweitern und den freien Gehorsam pflegen will, hat. sich, wie in den Beratungen über das von der staatlichen Aufsichtsbehörde gestellte gleiche Thema festgestellt wurde, in den wenigen Monaten ihres Bestehens im allgemeinen bewährt; sie wird in der Form, wie sie durch die geistige Reife der Zöglinge einer sechsstufigen Anstalt bedingt ist, weitergeführt werden.