Programm
- Journal
- Programm
- Volume
- 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 22 (sequence 67)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3089693-3089776--1475-3092398- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 22 — Verfügung vom 14. Januar 1911: Die Ferienordnung für das Schuljahr 1911/12 wird mitgeteilt; demnach ergeben sich für unsere Anstalt folgende Ferien: Nähere Bezeichnung Schulschluss Schulbeginn Osterferien..... Pfmgstferien .... Sommerferien .... Michaelisferien .... Weihnaehtsferien . . . Osterferien 1912 ... Mittwoch, den 5. April Donnerstag, den 1. Juni Freitag, den 7. Juli. Freitag, den 29. September Donnerstag, den 21. Dezbr. Freitag, den 29. März Freitag, den 21. April Freitag, den 9. Juni Dienstag, den 8. August Montag, den 16. Oktober Donnerstag, d. 4. Jan. 1912 III. Zur Schulgeschichte. 1. Lehrerkollegium. Zöglinge. Unterrieht. Das zu Ende gehende Schuljahr war ein Jahr reicher, und wie wir hoffen dürfen, gedeihlicher Arbeit zum Wohle der uns anvertrauten Jugend. In den allgemeinen und Fachkonferenzen gelangten namentlich die Aufgaben, die uns die Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens vom 18. August 1908 gebracht hat, zur Behandlung; aber auch allgemeine erzieherische Fragen, die gerade im Mittelpunkt der Erörterung in Fachki'eisen standen, wurden ausgiebig auf ihren Wert für unsere Anstalt geprüft. So wurde zunächst die Frage der Mitwirkung der Schüler und Schülerinnen bei der Aufrechterhaltung von Zucht und Ordnung, die sog. Sehülerselbstverwaltung, die schon im vorigen Jahre in unserem Kreise erörtert worden war, zum Absehluss gebracht und folgende Ordnung laut Beschluss der Lehrerkonferenz vom 30. Juni eingeführt: 1) Die Schülerselbstverwaltung wird in sämtlichen Klassen der Realschule und in der höheren Mädchenschule von der VII. Klasse aufwärts eingeführt. 2) Klassenausschuss: Jede Klasse wählt in geheimer Wahl mit Stimmzetteln einen Klassenausschuss von fünf Mitgliedern; trifft auf mehrere Schüler die gleiche Anzahl Stimmen, so entscheidet das Los. Jeder Klassenausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vertrauensmann, der die Klasse den Lehrern und dem Direktor gegenüber vertritt. Er hat die Ausschusssitzungen zu berufen und zu leiten. Ebenso ist der Stellvertreter des Vertrauensmanns zu wählen. Die Sitzungen des Ausschusses haben in der Schule stattzufinden. 1 3) Gesamtausschuss: Die Vertrauensmänner der einzelnen Klassenausschüsse je von der dritten Klasse an aufwärts bilden den Gesamtausschuss jeder Schule, die unter der Leitung eines aus seiner Mitte erkorenen Vertrauensmannes steht, des Sprechers der gesamten Schülerschaft. 4) Befugnisse des Klassenausschusses: Der Klassenausschuss verteilt unter seine Mitglieder die folgenden Ämter: