Programm
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- Volume
- 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 21 (sequence 22)
- Language
- German
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(1241) betrug sie vielleicht 75Mark1), jetzt mehr als das Achtfache. Dabei war die jüdische Bevölkerung in Frankfurt im Jahre 1241, wie wir erfahren haben, an Zahl keineswegs unbedeutend. Die Höhe der Judensteuer springt erst recht ins Auge, wenn wir zum Vergleich die Eeichssteuer der Stadt heranziehen. In den Jahren 1336 und 1337 betrug sie 960 Pfund Heller2) oder, auf kölnische Mark reduziert, 533,3 Mark. Die Judenschaft Frankfurts zahlte also bedeutend mehr als die Reichsstadt. Eine Reihe von Fragen knüpft sich an die jüdische Reichssteuer, die wir jedoch bei dem Mangel an genügendem Material nur höchst unvollständig beantworten können. Die Steuer lastete auf der Gemeinde als solcher, nicht auf dem einzelnen3); die Gemeinde zahlte eine Pauschalsumme, ob diese einseitig von der kaiserlichen Kammer oder nach vorausgegangenen Beratungen mit Vertretern der Judenschaft vereinbart wurde, wissen wir nicht, doch entspricht letztere Annahme mehr den mittelalterlichen Rechtsgepflogenheiten4). Die Steuer, die in den Urkunden mannigfache Bezeichnung hat5), wurde wohl nur für eine bestimmte Zeit festgesetzt, je nach dem Wachsen oder der Abnahme der Gemeinde stieg oder sank sie. Für uns ist das gewaltige Anschwellen der Frankfurter Reichssteuer von Ende des dreizehnten Jahrhunderts ein Beweis dafür, daß der Wohlstand der Gemeinde um diese Zeit erheblich zugenommen hat, oder daß vielleicht wegen der Anziehungskraft der Messen ein nicht unbeträchtlicher Zuzug erfolgt ist. Aus Wimpfen z. B. kam wohl jener Süßkind, der die Leiche des Rabbi Meier von Rothenburg auslöste. Das Steuerobjekt war lediglich das bewegliche Vermögen, der Immobilienbesitz blieb steuerfrei. Nehmen wir an, daß die Frankfurter Juden ebenso hoch besteuert wurden wie die Friedberger*), so zahlten sie von jeder Mark Silber 3 Pfennige, d. h. nur wenig über 2%, eine recht mäßige Abgabe, wie die Friedberger Juden x) Wenn wir annehmen, daß Frankfurt die Hälfte der Steuern der wetterauischen Juden, also die Hälfte von 150 Mark bezahlt hat. 2) Siehe Stobbe S. 230 Anm. 84. 3) Siehe hierüber Bösel 1. c. 54. Jahrgang S. 56 ff. 4) Siehe hierüber Rösel 1. c. 53. Jahrgang S. 691—692. fi) Redditus annis singulis a radeis nostris in Frankenvort a. 1286 bei Boehmer-Lau I, S. 247 Nr. 573 ebenso a. 1292: redditus apud iudeos Frankenfordenses percipiendi annis singulis, Boehmer-Lau I, S. 308 Nr. 619; und S. 310 Nr. 622; a. 1293: precaria iudeorum 1. c. S. 316 Nr. 633; a. 1297 sturae iudeorum nostrorum, 1. c. S. 355 Nr. 712; a. 1308: sturae, exactiones sive obventiones (Würdtwein, Subsid. diplomat. IV, 352 und VH, 348, ebenso in einer Urkunde Ludwigs des Bayern exactio seu obvencio. 1315, Lau H, S. 8 Nr. 11; a. 1315 stura et exaccio judeorum, camere nostre servorum. Lau II, S. 9 Nr. 12. Stiwer (stiur) 1. c. S. 310 No. 415. 6) Rösel 1. c. 54. Jahrgang S. 59, wo diese sagen: „Wir geben nichts Bedeutendes, nur 3 Pfennige von der Mark (Sokuk)."