Programm
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- Volume
- 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 20 (sequence 21)
- Language
- German
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— 20 — Erst als nach. Albrechts Tode ein Teil der Frankfurter Judenreichssteuer ans Reich zurückfiel1), war wieder die Möglichkeit zu weiteren Verfügungen darüber geschaffen. In der Tat nützte sie auch Albrechts Nachfolger, Heinrich VII. aus; er überwies der Stadt Eßlingen 3000 Pfund Heller, wovon die Frankfurter Bürger 913 Pfund, die Juden daselbst 200 Pfund aus der Martini 1311 fällig gewesenen Steuer zahlen sollten2), und auch Ludwig der Bayer gedachte bald nach seinem Regierungsantritt der Frankfurter Juden. Er befahl ihnen, dem Erzbischof von Mainz jährlich 300 Pfund Heller zu entrichten, bis er die diesem verpfändeten Städte Oppenheim, Odernheim und andere wieder eingelöst habe3). Vom Jahre 1315 ab ruhen für längere Zeit die Anweisungen und Verpfändungen4). Ludwig der Bayer war offenbar bedacht, die so ergiebig fließende Frankfurter Quelle für sich allein nutzbar zu machen. _ Wir haben kein Verzeichnis über die Höhe der Frankfurter Judenreichssteuer in den einzelnen Jahren. Aber sie wird am Ende des dreizehnten oder am Anfang des vierzehnten Jahrhunderts wohl im ganzen dem entsprochen haben, was die Frankfurter Juden bei Albrechts Tod zahlten. Das waren aber folgende Summen: 1. An die Herren von Merenberg 20 M. Köln. Pf. 2. An die Herren von Eppstein 25 M. Köln. Pf. 3. An die Erzbischofe von Mainz 300 M. (seit 1297)5) 4. An die Erzbischofe von Mainz 500 U (von 1299—1309)6) Summa 345 M. + 500 ®> oder, da 9/5 ® damals 1 M. waren7), 345 M. + 277,7 M. 622,7 M., oder ca. 1121 0. Welches gewaltige Anwachsen der Judensteuer von dem Jahre ab, wo sie uns zuerst genannt wird, von 1241 bis 1309! Damals x) Siehe Stobbe 1. c. S. 47 und S. 230. ~) Boehmer-Lau I, S. 492 Nr. 950; die Urkunde ist zu Pisa am 31. März 1312 ausgestellt. s) Diese Summe sollte zugleich zur Bewachung und Erhaltung der von ihm verpfändeten Orte dienen. Boehmer-Lau II, S. 11 Nr. 17. Speier vom 17. März 1315. Stobbe S. 230 ist der irrigen Ansicht, daß diese 300 Pfund identisch seien mit der Adolfschen Anweisung von 300 Mark. Eriegk (Bürgerzw. S. 416) behält gegen ihn recht. *) Eine gründliche Arbeit über die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des vierzehnten Jahrhunderts hat Isert Bösel in der Brannsohen Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums im 53. Jahrgang S. 679—908 und im 54. Jahrgang S. 55—81, 206—223, 333—347 und 462—473 veröffentlicht. Besonders lehrreich ist Anhang IE, Tabelle der Verleihungen, Verpfändungen und Anweisungen von Jahressteuern. In dieser Arbeit ist auch die Reichsstadt Frankfurt gebührend berücksichtigt. 6) Siehe Boehmer-Lau I, S. 355 Nr. 712, bestätigt durch Heinrich VII., Luxemburg den 10. Juni 1310, s. Boehmer-Lau S. 480 Nr. 930. «) Boehmer-Lau S. 375 Nr. 750. ') Rösel 1. c. S. 375 Anm. 4 und Baerwald, Der alte Friedhof der isr. Gemeinde S. 8, Anm. 2, wenn man die Rechnung daselbst weiter ausführt