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Programm · 1911-01-01 · 1911 · p. Seite 12

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Journal
Programm
Volume
1911
Date
1911-01-01
Page
Seite 12 (sequence 13)
Language
German
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— 12 — worden waren, sich ihrer angenommen und ihre Unschuld feststellen lassen1). Es stand darum wohl zu erwarten, daß er die Ermordung der Juden in Frankfurt nicht ungesühnt lassen würde. Sie waren ja die königlichen Kammerknechte, standen also unter seinem Schutz, und steuerten als solche, wie wir gesehen haben, Abgaben in die königliche Kammer; das hörte jetzt mit ihrer Vernichtung auf und damit erlitt die Kammer Einbuße an Einnahmen. In der Tat zog Kaiser Friedrich II. die Frankfurter zur Verantwortung. Ein Glück für sie, daß er, von Deutschland abwesend und mit seinen italienischen Plänen zu sehr beschäftigt, die Angelegenheit seinem Stellvertreter in Deutschland, seinem schwachen Sohn Konrad, überließ. Nicht weniger als fünf Jahre zog sich die Untersuchung hin; wahrscheinlich aus politischen Gründen hielt es der Kaiser für angebracht, der eifrigen Verwendung seines Sohnes für die Frankfurter Gehör zu geben2). Konrad verzieh also der Stadt „allen Schaden und jede Verletzung, die sie bei der Ermordung der Juden Frankfurts begangen hätte", da anscheinend mehr der Zufall oder Nachlässigkeit als böser Wille ihrerseits dabei gewaltet hätte. Ja, er verhieß den Bürgern noch eine besondere Verzeihungsurkunde beim Kaiser auswirken zu wollen. Damit war die Sache erledigt. Diese Entscheidung war allerdings nicht geeignet, für die Zukunft von Judenmassacres abzuschrecken, andrerseits hinterließ sie keinen Stachel in der Bevölkerung gegen die Juden, falls solche sich wieder in der Stadt ansiedeln sollten. Nicht allzu lange Zeit darauf müssen auch Juden wieder nach Frankfurt gekommen sein. Das Jahr des Einzuges läßt sich nicht bestimmen, ebensowenig die vorausgegangenen Verhandlungen und Vereinbarungen. Vielleicht mag die in Frankfurt immer mehr aufblühende Herbstmesse, die Kaiser Friedrich II. 1240 in seinen besonderen Schutz genommen und mit manchen Privilegien ausgestattet hatte, und die dadurch erhöhte Möglichkeit, durch Warenumsatz und kaufmännische Geschäfte jeder Art viel Geld zu verdienen, die Juden nach der Stadt gezogen haben. Wiederum mögen von Köln die ersten jüdischen Einwanderer gekommen sein, vielleicht gegen 1255, denn das Kölner Schreinsx) Graetz VII, 90 ff.; Hoeniger, Zur Geschichte der Juden im Mittelalter, in Geigers Zeitsehr, für Gesch. der Juden S. 142 ff. Weitere Literatur gibt Aronius, Regest. S. 217 Nr.497. 2) Er selbst sagt in der betreffenden Urkunde von sich: „nobis apud ipsum (seil. Friedrich. II.) pro ipsis civibus devotissime supplicantibus". Boehmer-Lau, Urkundenbuoh der Reichsstadt Frankfurt Band I, S. 71 Nr. 142. Die Literatur bei Aronius, Reg. S. 238 Nr. 554. Grotefend (Mitteilungen 1. c. S. 65) übersetzt remisünus eis omnem noxam et si quam offensam visi sunt ipsi cives etc. mit: Wir erlassen ihnen allen Schaden und die Beleidigung seiner (seil. Friedrichs LT.) Majestät usw. Der Sinn ist aber doch der: Die Bürger erhalten Verzeihung 1. wegen des den Juden zugefügten materiellen Schadens (noxa); 2. wegen des angerichteten Blutbades (offensa in cedem et exterminium iudeorum de Frankenfurt).

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