Programm
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- Volume
- 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 12)
- Language
- German
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— 11 — unter denen sich ein Rabbiner (ipsorum quidam episeopns) befunden haben soll, eine mit Recht angezweifelte Behauptung, da die drei Rabbiner der Gemeinde sich unter den Getöteten befanden). Ihr Los teilten auch drei Franzosen1) (David, Rechabjah und Meier), die sich mit manchen anderen Studenten in Fraiikfurt aufhielten, um sich in der Gesetzeskunde auszubilden. Jedenfalls war die Zahl der Getöteten viel größer, als in der Liste angegeben ist. Bücher macht darauf aufmerksam, daß z. B. jede Angabe über die umgekommenen jüdischen Dienstboten fehlt, und so wird er recht haben, wenn er die Stärke der jüdischen Gemeinde auf über 200 Seelen annimmt2). So endete das Blutbad, eine Folge des religiösen, durch die Mongolengefahr verschärften Fanatismus. Nirgends finden wir eine Andeutung, daß, wie bei späteren Verfolgungen, wirtschaftliche Gründe den Christen die Waffen in die Hand gedrückt hätten. Als aber nach den Tagen des Schreckens und der Wut allmählich Ruhe und Besonnenheit in die Gemüter zurückkehrten, als die Mongolen sich nach ihrem Siege nach Ungarn zurückzogen und ihr geheimes Bündnis mit den Juden sich als Fabel herausstellte, denn sie hatten auch diese niedergemetzelt3) — da mochten die Frankfurter Bürger wegen der Folgen ihrer Tat wohl besorgt sein. Denn von den hohenstaufischen Kaisern waren bei verschiedenen Gelegenheiten Judenmorde streng geahndet worden. So hatte Herzog Otto, der Bruder Heinrichs VI., die Stadt Speier wegen eines unter ihren Juden angerichteten Blutbades belagert und ihr Gebiet völlig verwüstet, der Kaiser aber die Übeltäter zum Schadenersatz gezwungen4). Und Friedrich II. selbst hatte erst vor kurzem, als die Juden in Fulda der Ermordung einiger Knaben beschuldigt tauften befand sich auch eine Braut, der es nach vielen Versuchen gelang zu entfliehen und wieder Jüdin zu werden, aber ihr Bräutigam hatte inzwischen, da er sie für tot hielt, eine andere Frau geheiratet. Die Rechtsfrage, ob die Braut trotz der Taufe noch immer als die rechtmäßige Gattin zu betrachten sei, beschäftigte damals vielfach die Rabbiner. Siehe Graetz VII, 121, Horovitz S. 6. Im übrigen zollt das Klagelied des Juda b. Mose ha-Kohen gerade der Standhaftigkeit der Frauen hohes Lob: „Unsere anmutigen Töchter", sagt er, „hielten in Liebe zusammen, und die Frauen verbanden sich miteinander, und Nachbarn und Freunde waren eines Sinnes und einerlei Herzens, so daß sie alle fest verbunden und einig waren, treu zu bleiben ihrem Gott, der auch im Lande der Drangsale sie beachtet usw. Bücher (S. 531 Anm. 1) will daraus entnehmen, „daß die Überlebenden vorzugsweise Frauen wären". *) Über französische Juden in Deutschland während des Mittelalters s. den Exkurs in Salfelds Martyrologium S- 423ff. 2) 1. c. S. 532. Baerwald, Der alte Friedhof der israelitischen Gemeinde. S. 5, nimmt sogar „weit über 200 Seelen" an. 3) Siehe hierüber das Schreiben des Landgrafen Heinrich von Thüringen an den Herzog Heinrich von Brabant und Löwen bei Aronius S. 227 Nr. 530. *) 1. c. S. 151, 337, ebenso S. 152 Nr. 338 ff.