Programm
- Journal
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- Volume
- 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 13 (sequence 14)
- Language
- German
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…/3089693-3089776--1422-3092345- Visual Library
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— 13 — buch von den Jahren 1262—1266 setzt ihre Anwesenheit in Frankfurt schon einige Zeit voraus1). Und nun mehren sich die Zeichen von ihrer Ansässigkeit daselbst1). 1265 schließt Frankfurt mit dem Erzbischof Wernher von Mainz, mit Gottfried von Eppstein, mit dem Grafen Heinrich von Weilnau und anderen Herren, dazu mit den wetterauischen Keichsstädten Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen einen Landfrieden auf drei Jahre, in den auch ausdrücklich die Juden aufgenommen werden; die Zusammenrottungen gegen sie und ihre Mißhandlungen sollten als Bruch des öffentlichen Friedens bestraft werden; besonders hervorgehoben wird noch, daß solche Übeltäter sich auch gegen das Reich vergingen, „zu dessen Kammer ja die Juden gehören"2). Im Jahre 1270 ist zum ersten Male von einem Judenquartier in Frankfurt, in dem der Jude Michael wohnt, die Bede3). Damals bestand schon eine Gemeinde mit einem ausgedehnten Friedhof, der außerhalb der Stadtmauer lag4), aber erst 1288 taucht offiziell die Bezeichnung Judengemeinde in einer Urkunde auf. In diesem Jahre verkaufen nämlich der Judenmeister5) Anselm, Isaak von Bruchseide und die Judengemeinde (universitas Iudeorum) dem Priester Heinrich von Rödelheim einen ewigen jährlichen Zins von 3 Mark auf dem Hause, das einst dem Juden Gottschalk gehört hatte inzwischen aber in den Besitz der Gemeinde gelangt war6). Es war damals eine trübe Zeit für die deutschen Juden am Rhein. Wohl hatte der Papst Innocenz IV. am 5. Juli 1247 an die Kirchenfürsten Frankreichs und Deutschlands (Alemanniae) von Lyon aus eine Bulle erlassen, in der er sich der verfolgten Juden warm annahm und die gegen sie erhobene Anklage, „daß sie zur Passahzeit das Herz eines ermordeten Knaben" untereinander teilten, als boshafte Erfindung bezeichnet, wohl hatte er in beweglichen Worten die Praktiken der Judenfeinde aufgedeckt, die einen irgendwo ge- *) Siehe Hoeniger und Stern, Das Judenschreinsbach der Laurenzpfarre zu Köln S. 15 Nr. 78 und Nr. 79 (Aronius, Reg. S. 300 Nr. 310): Dem Juden Simon in Frankfurt fällt nach dem Tode seines Vaters Anselm aus Frankfurt ein Haus in Köln usw. zu. Also schon Simons Vater lebte in Frankfurt. Aus Köln ist auch Kaleman, der Dreiviertel eines ihm durch Erbschaft zugefallenen Hauses in Köln einem Juden daselbst überläßt; s. Stern und Hoeniger 1. c. S. 37 Nr. 136 und Nr. 137. 2) ... nec eciam imperio deferentes, ad cuius cameram pertinere noscuntur. Boehmer- Lau I, S. 122—124 Nr. 254. Aronius, Reg. S. 291 Nr. 706. Für poscentes deo ist daselbst das sinngemäßere parcentes deo zu lesen. * 3) Curia Michaelis iudei inter iudeos. Boehmer-Lau S. 147 Nr. 296. *) Die ältesten uns erhaltenen Leichensteine stammen aus dem Jahre 1272. Sie sind errichtet für Frau Hanna, Tochter des Alezander und für Frau Bela, Tochter des Natan (s. Horovitz, Die Inschriften des alten Friedhofs der isr. Gemeinde zu Frankfurt a. M., Einleitung S. XTTT ff. und S. 1 Nr. 1. 6) Magister iudeorum kann sowohl Vorsteher wie Rabbiner der Gemeinde bedeuten. 6) Boehmer-Lau I, S. 268 Nr. 556.