Programm
- Journal
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- Volume
- 1892
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 60 (sequence 59)
- Language
- German
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— 60 Das große Publikum ist geneigt, in der Anwesenheit eines Königlichen Kommissarius bei der Prüfung eine Erschwerung derselben zu sehen. In Wirklichkeit bietet die Leitung der Prüfung durch einen erfahrenen und hervorragenden Fachmann, der dem Votum des Lehrerkollegiums immer die größte Beachtung schenkt, nur eine vermehrte Garantie der unbefangenen, sachlichen Beurteilung und kommt erfahrungsmäßig den Prüflingen zu gute. Von eingreifender Bedeutung sind die den Lehrplänen beigefügten Angaben über das Lehrziel, die Lehraufgaben, die Hausarbeit und endlich die methodischen Bemerkungen. Es ist nicht die Absicht, hier auf diese Materien einzugehen; nur noch einen Hinweis halten wir für erforderlich. 5) Lateinlehrende und lateinlose Schulen. Bis zum Jahre 1866 waren in Preußen die sogenannten „berechtigten" höheren Schulen bis auf ganz vereinzelte Ausnahmen lateinlehrende Schulen. Hier in Frankfurt war es umgekehrt, hier gab es im Oktober 1866 nur 2 Schulen, in denen Latein gelehrt wurde: das städtische Gymnasium und die Selektenschule; das städtische Gymnasium hatte 162 Schüler, in der Selektenschule waren 22, sog. Gymnasialschüler, im ganzen also empfingen damals in unfern höheren Schulen 184 Schüler lateinischen Unterricht; alle übrigen höheren Schulen waren lateinlose Schulen. Das änderte sich mit dem Eintritt Frankfurts in den preußischen Staatsverband: zwei lateinlose Realschulen wurden in Realgymnasien verwandelt, die Frequenz des städtischen Gymnasiums steigerte sich derart, daß es heute eine Doppelschule ist, das Staatsgymnasium wurde begründet und erhielt rasch eine gute Frequenz, und nach 25 Jahren, im Oktober 1891 war die Zahl der Lateinschüler von 18 4 aus 1636 gestiegen; während die Bevölkerung der Stadt sich in diesem Zeitraum mehr als verdoppelte, hat sich die Zahl der Lateinschüler nahezu verzehnfacht. Die Entwickelung des Schulwesens der Stadt Frankfurt a. M. innerhalb der ersten 25 Jahre ihrer preußischen Staatszugehörigkeit bildet ein ruhmvolles Blatt ihrer Geschichte. Aber für den Umschwung, der sich in den letzten Jahren in den Anschauungen vollzogen hat, ist es in hohem Grade bezeichnend, daß in weiten und maßgebenden Kreisen die Überzeugung nunmehr allgemein ist, die lateinlehrenden Schulen seien für große Kreise der Bürgerschaft, die ihre Söhne ihr anvertrauen, nicht die geeigneten Bildungsstätten. In der von dem Königlichen Unterrichtsministerium veröffentlichten „Denkschrift, betreffend die geschichtliche Entwickelung der Revision der Lehrplüne und Prüfungsordnungen für höhere Schulen" *) lesen wir einen Satz, der, wie uns scheinen will, einen Wendepunkt in der Entwickelung des preußischen höheren Schulwesens bedeutet. „Die Entwickelung unseres höheren Schulwesens" heißt es dort, „hat zum Schaden des mittleren Bürgerstandes seit Jahrzehnten zu einer einseitigen Ausgestaltung der lateinlehrenden Schulen aus Kosten der l'ate inlosen geführt." Man wird nicht behaupten können, daß die Konsequenzen dieser Anschauung in den neuen Lehrplänen und Prüfungsordnungen schon gezogen sind, aber allerdings war bei der Revision der Lehrpläne für die Unterrichtsverwaltung der erste leitende Gesichtspunkt: die weitere Ausbreitung und Förderung der lateinlosen höheren Schulen. Es sind zu dem Zweck den lateinlosen Schulen gewisse Berechtigungen zuerkannt worden, (siehe serner oben Seite 45); sie sind bezüglich der Abschlußprüfung nach dem sechsten Jahreskursus den lateinlehrenden Schulen wesentlich gleichgestellt; es wird die Gründung solcher Schulen von den Unterrichtsbehörden empfohlen und befördert, während die Gründung neuer Gymnasien und Realgymnasien nicht so leicht zugelassen werden dürfte. Ob aber damit die erstrebte Wirkung herbeigeführt werden wird, muß die Erfahrung lehren. 5) Deutscher Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischer Staats-Anzeiger vom 14. Januar 1892.