Programm
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- Volume
- 1892
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 17 (sequence 16)
- Language
- German
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- 17 - er nun. Um es aber andrerseits mit dem Ausschuß nicht ganz zu verderben, erließ er eine Reihe von Verordnungen, die jeden Zweifel an seiner judenfeindlichen Gesinnung niederschlagen sollten. So untersagte er ihnen, zum Laubhüttenfeste grünen Schmuck für ihre Hütten aus dem Stadtwald zu holen und an christlichen Feiertagen und am Sonntag zu waschen und zu schachten, da alles dieses nicht „ohne merkliche Offension christlicher Gemüter" vorgenommen würde; auch das Spazierengehen in der Stadt ward ihnen verboten. Vor allen Dingen aber wurden sie in materieller Hinsicht empfindlich geschädigt. Ein Theil der Schuldner weigerte sich überhaupt zu zahlen; andere wieder wollten nicht die im Bürgervertrag festgesetzten Zinsen entrichten. Es kam zu langwierigen Processen, die das Schöffengericht freilich zu Gunsten der Juden entschied. Da mischte sich aber Weitz in die Angelegenheit. Nachdem die Juden seinen Vorschlag, ihnen gegen eine hohe Summe Geldes zu ihrem Rechte zu verhelfen, abermals abgelehnt hatten, trat er als Anwalt der Schuldner auf und setzte durch, daß die Processe vor das Reichskammergericht verwiesen wurden, wo sie sich natürlich mehrere Jahre hinschleppten, ohne daß die Juden zu dem Ihrigen kamen. Hingegen hielt die Schuldenkommission unnachsichtig darauf, daß diese ihre etwaigen Schulden an christliche Gläubiger pünktlich bezahlten. Die natürliche Folge davon war, daß die jüdische Gemeinde immer mehr verarmte und kaum der Stadt Schätzung und Hauszins zahlen konnte. So schloß für die Juden das Jahr 1613 mit trüben Aussichten für die Zukunft. IV. Am 7. Januar des neuen Jahres schickte Mathias endlich die Bestätigung des Bürgervertrages ein. Der bewußte Artikel 22 war dahin abgeändert worden, daß der Rat mit Zuziehung der Neuner und Siebener bezüglich der Juden eine gewisse Ordnung machen und dem Kaiser davon Kenntnis geben sollte. Nach feierlicher Verlesung des Bürgervertrags im Römer teilten die Subdelegierten noch eine kaiserliche Botschaft mit. Alle, die in Zukunft gegen die Obrigkeit aufreizen und Unruhe stiften würden, waren darin mit dem Verlust sämtlicher Freiheiten und Güter bedroht. Zugleich wurde eine strenge Untersuchung gegen diejenigen angekündigt, die im verflossenen Jahre dem Bürgervertrag zuwider gebandelt hätten. Diese Ankündigung versetzte sowohl Rat als Bürgerschaft in große Bestürzung; selbst die verwegensten Aufrührer begannen ängstlich zu werden, suchten aber ihren Kleinmut durch Drohungen gegen den Rat zu verhüllen. Die radikale Partei stellte ein allgemeines Blutbad in Aussicht, salls er die Untersuchung zuließe. Aber auch der Rat wollte, so gerne er den Rädelssührern ihre Strafe gegönnt hätte, von einer direkten Einmischung der kaiserlichen Gerichtsbarkeit nichts wissen, denn dies verstieß gegen das alte Privileg, daß Frankfurter Bürger nur vor einheimische Gerichte gestellt werden durften. In dem Widerstand gegen die Untersuchung kamen sich also Ausschuß und Rat auf halbem Wege entgegen, und die beiden feindlichen Gewalten schlössen deshalb am 15. Januar 1614 den sogenannten Kompromiß, in dem der Rat erneute Zugeständnisse betreffs der Verwaltung machte, die Bürgerschaft aber eidlich gelobte, ihm als Obrigkeit den schuldigen Respekt und Gehorsam zu leisten. Da nun die streitenden Parteien ausgesöhnt schienen, versprachen die Subdelegierten höheren Orts die Einstellung der Untersuchung befürworten zu wollen. So schienen endlich die Wolken, die so lange unheildrohend über der Stadt gelegen hatten, verschwinden zu wollen. Unter Kanonendonner und festlichem Dankgottesdienst feierte man am 3. Februar die Versöhnung. Aber der Friede war ein trügerischer. Die radikale Partei erholte sich bald von ihrer Betäubung und fand den früheren Trotz wieder. Jetzt, wo sie die Niederschlagung der Untersuchung durchgesetzt hatte, 3