Programm
- Journal
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- Volume
- 1892
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 14 (sequence 13)
- Language
- German
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— 14 — der Ausschuß die Hoffnung, daß man ihn ungestört walten lassen würde, umsomehr, da er wußte, welche Besorgnis der Landgraf Ludwig hegte, die Bürger könnten sich der Union anschließen, wenn man zu hart gegen sie vorgehe. Er erhob immer trotziger das Haupt; der Rat wurde immer kleinlauter und die Lage der Juden immer trostloser. Sie fühlten sich sogar in ihrer Gasse nicht mehr sicher. Am Abend des 11. Mai herrschte eine allgemeine Panik unter ihnen. Man wollte für ganz sicher wissen, daß um Mitternacht eine Bande von zünftigen Bürgern und Niederländern in die Gasse eindringen, sie plündern und an allen Ecken anzünden würde. In ihrer Angst flohen viele Juden in Verkleidung aus der Stadt; die Zurückbleibenden schlössen sorgsam die Thore und hielten die ganze Nacht Wache im Verein mit den an der Gasse wohnenden Christen, deren Häuser durch eine Feuersbrunst ebenfalls gefährdet gewesen wären. Für diesmal stellte sich zwar das Gerücht als unbegründet heraus; aber wie sollte die Ruhe und Sicherheit wieder bei ihnen einkehren, wenn sie ihre Gegner solcher Thaten überhaupt für fähig hielten? Fettmilch, der von den Juden als Urheber des blinden Lärms bezeichnet wurde, wußte diesen geschickt für seine Agitationszwecke anszubeuten. Der Ausschuß mußte dem Rat auseinandersetzen, daß schon das Gerücht von der Möglichkeit einer solchen That genugsam beweise, wie erbittert der Pöbel gegen die Juden sei, und wie sehr der Wunsch nach Gewaltthaten sich des gemeinen Mannes bemächtigt habe. Nur wenn der Rat endlich die Judenfrage zur Zufriedenheit löse, könne er das Vertrauen der Bürgerschaft zu ihrer Obrigkeit wieder herstellen. So gewann auch im Rat immermehr die Ansicht Raum, daß man der Juden wegen nicht die eigne Existenz auss Spiel setzen dürfe; besonders die Achtzehner befürworteten die allerschärfsten Maßregeln. Die Furcht vor des Kaisers Ungnade, die immer noch lähmend aus die Entschließungen des Rates wirkte, suchte Weitz geradezu lächerlich zu machen. „Er wolle einen Batzen nehmen und die Bürgerschaft gegen solche Befehle salviren," war eines seiner beliebten Schlagworte. Weitzens Einfluß schlug jetzt durch. Der Rat that einen Schritt, durch den er sich vom Boden des Bürgervertrages entfernte. Er forderte Weitz und zwei andere Advokaten auf, Rechtsgutachten über die gegen die Juden einzunehmende Stellung abzugeben. Diese bestärkten den Rat vollends in dem Beschlüsse, dem Ausschuß betreffs der Juden nachzugeben. Er ließ deshalb vorerst in einer umfangreichen Denkschrift, deren Inhalt seiner Wahrheitsliebe wenig Ehre macht, nochmals alle Anklagepunkte gegen die Juden zusammenstellen und hob als ausschlaggebend für ihre Vertreibung hervor, daß sie die Hauptquelle alles widrigen Verdachtes, Unrates und aller Beschuldigungen der Bürger unter einander seien. Eine geheime Kommission sollte nun beraten, auf welche Weise die Entfernung der Juden zu bewerkstelligen sei, vorausgesetzt daß — diese Einschränkung wurde gegen den Willen von Weitz und Feltmilch zugefügt — der Kaiser seine Erlaubnis dazu erteilen würde. Die Judenkommission begann sogleich ihre Thätigkeit mit großem Eifer. Sie gewann bald die Überzeugung, daß eine Verjagnng der Juden nicht so einfach wäre, wie es sich die Heißsporne im Ausschuß vorstellten. Zu eng waren sie durch ihren Geschäftsverkehr mit der Stadt und der Bürgerschaft verknüpft, als daß eine gewaltsame Lostrennung so ohne weiteres möglich gewesen wäre. Deshalb beschloß man einstweilen nur eine teilweise Abschaffung der Juden und zwar „eine Moderation auf Qualitäten des Vermögens." Am 15. Juni überreichte die Judenkommission dem Rate schriftlich ihre Vorschläge, die sie in 9 Punkte zusammengefaßt hatte. Die wichtigsten davon sind: 1) Die Juden haben bei schwerer Geldstrafe spätestens in 8 Tagen ein Verzeichnis ihrer Schulden und Forderungen der Kommission einzureichen. Den Schuldnern haben sie günstige Zahlungsbedingungen zu stellen, wobei die Zinsen nicht höher als zu 5"/g zu berechnen sind. Über die strittigen Forderungen darf allein das Frankfurter Gericht entscheiden.