Programm
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- Volume
- 1892
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 12 (sequence 11)
- Language
- German
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- 12 - Mit der Judenfrage beschäftigte sich nur der Artikel 22 des Bürgervertrags. Von all den Klagen der Zünfte hielten die Kommissarien nur zwei für berechtigt, die Beschwerden über den hohen Zinsfuß und die zu große Anzahl der Juden. Deshalb sehte Artikel 22 des Vürgervertrags den Zinsfuß auf 8^ herab. Außerdem enthielt er die unklare Bestimmung, „daß wegen ihrer Anzahl baldigst eine gewisse Ordnung gemacht werden solle." Durch diese unbestimmte Fassung des Artikels gerieten die Juden in eine begreifliche Aufregung, doch beruhigten sie sich, da vom Kaiser ein Schreiben an den Rat eintraf, die Judenschaft in ersprießlicher guter Acht zu haben. Auch hofften sie, daß mit der Beruhigung der Gemüter die judenfeindliche Stimmung bald weichen würde. III. So bald aber sollte die Ruhe dem zerrütteten Gemeinwesen nicht beschieden sein. Einmal war das Mißtrauen gegen den Rat zu tief eingewurzelt; man fürchtete, daß er aller Verträge ungeachtet in seine selbstherrlichen Gelüste zurückfallen würde. Sodann waren die Hoffnungen der Katholiken sowohl als der deutschen und niederländischen Reformierten nicht in Erfüllung gegangen. Die religiöse Engherzigkeit der Bürgerschaft, die von dem Landgrafen Ludwig noch genährt wurde, konnte es nicht über sich gewinnen, ihnen irgend welche politische Rechte einzuräumen. Ehe ein Katholik in den Rat zugelassen werde, müßte erst alles drunter und drüber gehen, hatte man erklärt, als der Erzbischof von Mainz zu deren Gunsten sprach; und den Reformierten wurde es sogar als „Insolenz" ausgelegt, daß sie sich in einer Eingabe als Bürger, und nicht als Untergebene der Stadt bezeichnet hatten. Man wird ihre Erbitterung über den Bürgervertrag wohl begreiflich finden. Sie hatten ja zur Unterstützung der Bewegung große Geldopfer gebracht, und nun stellte man sie politisch fast den Juden gleich; auch ihre Klagen über die jüdische Konkurrenz hatten kein Gehör gefunden. Sie förderten deshalb eifrig die Pläne einer kleinen Anzahl von Männern, denen mit einem so schnellen friedlichen Ausgleich nicht gedient sein konnte, da bis jetzt weder ihr Ehrgeiz, noch ihr Eigennutz befriedigt worden war. Zu dieser Gruppe von Unzufriedenen um jeden Preis gehörten in erster Reihe Weitz, Fettmilch, der Wollhändler Kantor und eine Anzahl von Advokaten und Zünftigen. Dem Bürgervertrag zum Trotz, der alle politischen Versammlungen untersagt hatte, gründeten sie am 19. Januar 1613, ohne von der Bürgerschaft dazu bevollmächtigt zu sein, einen neuen Ausschuß zur „Exekution und Vollstreckung der im Abschied noch unerledigten Punkte." Vollständig beherrscht wurde dieser dritte Ausschuß, „die Grundsuppe alles erfolgten Unheils" vom „oberen Tisch", wo Weitz, Fettmilch und Genossen saßen. Diese verstanden es, durch Drohungen aller Art jeden Widerspruch niederzuschreien und die übrigen Ausschußmitglieder dermaßen einzuschüchtern, daß die gemäßigten Elemente bald vorzogen, den Sitzungen fern zu bleiben und ihnen dadurch völlig freies Spiel ließen. Der Ausschuß eröffnete seine Thätigkeit damit, daß er Fettmilch zum Direktor*) ernannte. Dieser war nunmehr ein von allen Parteien gefurchterer Mann. Im Geheimen von den Advokaten Weitz und Brenner und dem Niederländer Bernouilli geleitet, beherrschte er die Stadt. Um freiere Hand zu haben, ließ er sich absichtlich nicht in den Rat wählen, was ihm ein leichtes gewesen wäre, erschien aber jeden Tag auf dem Römer und controlierte jede Regierungshandlung. Die Judenfrage, die ins Stocken gerathen war, suchte er vor allem wieder in Fluß zu bringen. Zunächst setzte er eine wohlausgedachte Agitation 5) Als solcher erhielt er einen Gehalt von 7 Gulden wöchentlich, dazu kamen noch die vielen ihm von den Niederländern gemachten Geschenke.