Programm
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- Volume
- 1892
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 10)
- Language
- German
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- 11 — ihre Schande vor den Christen zu verbergen. Ja, der Rat leiste sogar ihrer abergläubischen Religion direkt Vorschub, denn er gestatte, zur Feier des Laubhüttenfestes Reiser aus dem Stadtwald zu holen. Am 11. November gelangten diese Beschwerdeschriften zur Verlesung und wurden den Baumeistern der Juden, Mosche „zum Korb" und Aaron „zum fröhlichen Mann", übergeben mit der Weisung, sie bald zu beantworten. Beide erklärten hierauf, „ihre Verantwortung also zu thun, daß die Kommissarien ein Genüge haben sollten." In der That reichten sie bald zwei Erwiderungsschreiben ein, deren Ton sich sehr vorteilhaft von dem der Gegenpartei unterscheidet; in leidenschaftsloser Sprache und sachlich gehaltener Darstellung wird darin versucht, die Anklagen Punkt für Punkt zu widerlegen. Die erste Gegenschrift, die 82 Folioseiten umfaßt, beschäftigt sich mit den gegen die Juden im allgemeinen erhobenen Beschwerden. Unter Hinweis auf bekannte Erlasse und Privilegien der Kaiser legt die Schrift dar, daß die Bürger kein Recht hätten, sie zu vertreiben. In einem besonderen Abschnitt verwahren sie sich ausdrücklich gegen den Vorwurf des Wuchers; sehr viele, und gerade die Vornehmsten und Reichsten, enthielten sich gänzlich solchen gemeinen Ausleihens, sondern gingen nur mit aufrichtigen, sowohl bei Christen als auch bei Juden gemeinen Wechseln um. Zwar räumen die Juden ein, mehr als 5"/g zu nehmen, berufen sich aber dabei auf ihre Privilegien, die ihnen dies gestatteten. In einer zweiten Schrift verteidigen sie sich gegen die in den 361 Artikeln enthaltenen Beschuldigungen. Bei einer unbefangenen Prüfung des von den Juden beigebrachten Materials*) gewinnen wir die Ueberzeugung, daß in vielen Processen das Recht auf ihrer Seite war, was ihnen auch durch das richterliche Urteil bestätigt worden war. In manchen Fällen aber ergiebt es sich sogar, daß der Versuch einer Übervorteilung nicht vom jüdischen Gläubiger, sondern vom christlichen Schuldner ausgegangen war. Noch bevor die Subdelegierten dem Ausschuß diese Schrift überreichen konnten, wurde seiner Existenz ein jähes Ende bereitet. Die Bürgerschaft war nicht mehr mit seiner Amtsführung zufrieden und warf ihm vor, „er verrichte seine Sachen der Gebühr nicht; es werde noch alles wegen unnützen Umlaufens, Fressens und Saufens je länger, je gefährlicher." Deshalb wählten einige hundert Bürger, die sich auf der Zunftstube der Bender zusammenfanden, einen neuen Ausschuß, der schon am folgenden Tag sein Amt antrat. Den alten Ausschuß, der nicht gutwillig weichen wollte, schüchterten sie dermaßen ein, daß er sogar den stets von ihm angefeindeten Rat um Schuh anging. Vier Tage nach diesen Ereignissen, am 30. November, trafen die kaiserlichen Kommissarien in der Stadt ein und stiegen im „Deutschen Hause" (in Sachsenhausen) ab. Sie erkannten wider Erwarten den neuen Ausschuß als gesetzmäßige Vertretung der Bürgerschaft an und traten mit ihm in Unterhandlungen, als deren Ergebnis der sogenannte Bürgervertrag zu stände kam, der am 21. Dezember veröffentlicht wurde. Anfangs Januar reisten die Kommissarien, die ihre Aufgabe nun für erledigt hielten, ab, nachdem sie noch eine allgemeine Amnestie erlassen hatten. Der aus 71 Artikeln bestehende Bürgervertrag bildete die Grundlage einer neuen Verfassung. Zwar ließ er mancherlei unerledigt, was später „der Billigkeit gemäß geschlichtet werden sollte", aber er traf doch tief einschneidende Neuerungen auf fast allen Gebieten der Verwaltung und des Finanzwesens. Viele gerechte Forderungen der Zünfte wurden berücksichtigt. So wurden 18 neue Ratssitze geschaffen, deren Inhaber aus dem Kreise der Zünftigen gewählt werden sollten. Eine neu ernannte Behörde, die „Neuner", erhielt die Befugnis, die Finanzwirtschaft des Rates zu überwachen. Ausdrücklich wurde jetzt auch bestimmt, daß die Stadtkasse den Bürgern auf goldene oder silberne Unterpfänder Geld zu 5^ vorzuschießen hätte. ') Näheres hierüber s. in meinem Anhang zum Fettmilchschen Aufstande in Geigers Zeitschrift Bd. V, Heft 1-