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Programm · 1892-01-01 · 1892 · p. Seite 5

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Journal
Programm
Volume
1892
Date
1892-01-01
Page
Seite 5 (sequence 4)
Language
German
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bemühte, durch allerlei Scheingründe sein unumschränktes Recht über die Bürger zu beweisen, um so mehr erinnerte er sie an das ihrige, an die zahlreich verliehenen Privilegien, mit denen die angemaßte Gewalt des Rates in Widerspruch stehen müßte. Daher entzündete sich der Aufstand an dem Verlangen nach der Veröffentlichung der Privilegien. Indem man aber daran ging, die Beschwerden gegen den Rat im einzelnen zur Sprache zu bringen, hob man auch hervor, daß er ungesetzmäßiger Weise die Juden begünstige, dadurch, daß er ihnen Gelder aus der Stadtkasse lieh und ihnen gestattete, sie zu hohem Zinsfuß (bis 12"/g) Christen vorzustrecken. Besonders verhängnisvoll für die Juden wurde, daß ein Teil der Bürgerschaft, und gerade die Häupter der Bewegung, ihnen stark verschuldet waren und in ihrer Vertreibung ein willkommenes Mittel sahen, sich den Verpflichtungen gegen sie zu entziehen. Für die zeitgenössische Auffassung ist es immerhin bezeichnend, daß die kaiserlichen Kommissarien später bei der Eröffnung der Untersuchung gegen die Hauptangeklagten zunächst festzustellen suchten, ob und in wie weit sie Schuldner der Juden wären. Die Behauptung aber, daß damals der größte Teil der Bevölkerung den Juden tief verschuldet war, ist durchaus irrig, da viel weniger Frankfurter als Auswärtige Darlehen bei ihnen suchten. Überhaupt hat man von ihrem damaligen Reichtum eine übertriebene Ansicht; die städtischen Schatzungsbücher weisen aus, daß die großen Vermögen sich vorzugsweise in den Händen der christlichen Einwohner befanden. War nun einmal die Judenfrage angeregt, so traten dabei auch die Beschwerden hervor, welche der Geschästsneid erzeugen mußte, trotzdem die Gesetzgebung von vornherein bestrebt war, den christlichen Krämer vor der jüdischen Konkurrenz zu schützen*). Aus dem Abschnitt der Stättigkeit, der „von der Juden Handtirung" handelt, ersehen wir, wie sie nach jeder Richtung in ihrem Erwerb beengt waren. Der Besitz Von Gruudstücken außerhalb de-.' Judengasse war ihnen untersagt; vom zunftmäßigen Handwerk waren sie ebenfalls ausgeschlossen. Auch durften sie weder in der Stadt noch sonstwo auf dem Markte Kramlüden eröffnen; nur das Hausieren war ihnen gestattet. So blieb ihnen wesentlich nur eine Quelle des Erwerbs, das Ausleihen von Geld auf Pfänder und Schuldscheine. Aus dem Pfandleihgeschäft entwickelte sich naturgemäß der Trödelhandel, doch unterlag auch der Verkauf der verfallenen Pfänder mannigfachen einschränkenden Bestimmungen. Es mag den Juden nicht leicht gewesen sein, sich innerhalb dieser Grenzen zu halten, und es traten naturgemäß Beschwerden und Klagen der Zünfte und Krämer gegen sie hervor. Man machte sie vorzugsweise für den Rückgang von Handel nnd Gewerbe verantwortlich, der sich damals in ganz Deutschland fühlbar machte und seinen eigentlichen Grund in den infolge des Neberganges der Seeherrschaft von Spanien an England und die Niederlande veränderten Handelswegen hatte. Schließlich darf auch der Aberglaube und der religiöse Fanatismus, der allgemein gegen die Juden im Schwange war, nicht unerwähnt bleiben. Gerade in Frankfurt erhielt er durch eine bildliche Darstellung täglich neue Nahrung. Wer von Sachsenhausen aus die Stadt betrat, erblickte auf der Brücke unter dem Brückentnrm das Gemälde eines von 9 Pfriemen durchstochenen, aus vielen Wunden blutenden Knaben, des Simon von Trident, den die Juden 1476 zu Tode gemartert haben sollten. Auf dem unteren Teil des Bildes wurden Juden mit einem Schwein in einer jedes Anstandsgefühl verletzenden Weise in Verbindung gebracht. Der protestantischen Geistlichkeit besonders waren die Juden ein Dorn im Auge; leidenschaftlich eiferte sie auch dagegen, daß man sich von jüdischen Aerzten behandeln lasse, „denn Leibeskur gehe nicht ohne Seelenkur"; „lieber mit Gottes Willen krank, als durch des Teufels und durch verbotene Mittel 5) Näheres hierüber s. meinen Aufsatz: Beiträge zur Gesch. der Franks. Juden im dreißigjährigen Kriege in Geigers Zeitschrift für die Gesch. der Juden in Deutschland. Bd. III. Heft 2—4.

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