Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1884
- Date
- 1884-01-01
- Page
- – (sequence 24)
- Language
- German
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Schutnachrichten Der durch Ministerialverfügung vom 31. März 1882 in den Lehrplänen für die höheren Schulen angeordnete Lehrplan für die Realschulen gelangte in unserer Schule mit dem Beginne des Wintersemesters 1882/83 zur Durchführung. Das nun zu Ende gehende Schuljahr ist also das erste, in welchem von Anfang an nach dem neuen Lehrplane mit denjenigen Modifikationen, welche das Königliche Provinzialschulkollegium für unsere Schule genehmigt hat, unterrichtet wurde. Indem dann gleichzeitig eine Anzahl von Schülern, welche mit der Versetzung nach unserer Oberprima das Zeugnis behufs Meldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erhalten hatten, der Schule verblieb und zum ersten Male eine Oberprima eingerichtet und ein Abiturientenexamen abgehalten werden konnte, hat die Schule diesmal das für Realschulen vorgeschriebene Lehrziel vollständig erreicht. Wir hegen im Interesse unserer Schüler den Wunsch, daß dieses auch in Zukunft geschehen möge und können es uns nicht versagen, an die Eltern unserer Schüler auch an dieser Stelle die Mahnung zu richten, ihre Söhne nicht unmittelbar nach ihrer Versetzung in die Oberprima der Schule zu entziehen, sondern ihnen den Vorteil eines weiter führenden Schulunterrichts und die Möglichkeit, die Abiturientenprüfung zu bestehen, zu gewähren. Der Umstand, daß die Berechtigungen, welche durch das Abiturientenzeugnis einer Realschule erlangt werden, von ihren Söhnen nicht unmittelbar zu verwerten sind, sollte sie nicht davon abhalten. In vieler Hinsicht ist das ganz gut und wohl geeignet, die Schüler auf den wahreil Zweck des Schulunterrichts hinzuführen, der doch nicht darauf gerichtet ist „Berechtigungen", sondern humane Bildung zu erlangen. Demjenigen, der den Wert einer gediegenen Schulbildung für jeden Beruf und insbesondere für den kaufmännischen, dem sich die meisten unserer Schüler zuwenden, kennt, erscheint die Ungeduld unbegreiflich, mit der auch solche Eltern, deren äußere Verhältnisse gar nicht darauf hindrängen, ihre Söhne möglichst rasch erwerbsfähig zu machen, dem Zeitpunkte entgegen harren, wo dieselben mit dem Berechtigungsschein das Ziel ihrer Schulbildung erreicht haben. Wahre Bildung wird nicht durch möglichst rasches Aneignen mannigfacher nützlicher Kenntnisse erlangt. Ein weiteres Schuljahr bietet Gelegenheit, die Kenntnisse der Schüler zu erweitern und zu befestigen, ihre Einsicht zu vertiefen, und der förmliche Abschluß durch eine zu ernster Arbeit anspornende Abiturientenprüfung ist gerade denjenigen förderlich, die von der Schule nicht auf die Universität übergehen, wo sie ihre Studien fortsetzen, ja erst recht beginnen, sondern die, wie unsere Schüler, von der Schule in das praktische Leben eintreten, für die also mit dem Austritt aus der Schule das theoretische Lernen aufhört oder doch auf knappe Mußestunden beschränkt bleibt. Möge diese Mahnung keine vergebliche sein! Der neue Lehrplan, den wir weiter unten mitteilen, hat Veranlassung gegeben die einzelnen Unterrichtsgegenstände in Fachkonferenzen von neuem eingehenden Beratungen in Bezug auf die Abgrenzung der Lehraufgaben für die einzelnen Klassen und das Unterrichtsverfahren zu unterziehen. Wir hegen die Hoffnung, daß die durch die Einführung des neuen Lehrplans hervorgerufenen Veränderungen sich dauernd als Verbesserungen erweisen und der ernsten Arbeit der Lehrer einen erhöhten Erfolg sichern werden. Die Eltern unserer Zöglinge machen wir auf die weiter unten auszugsweise mitgeteilten Verfügungen, betreffend den Turnunterricht und die Turnspiele aufmerksam. Wir haben begonnen durch größere Berücksichtigung der Turnspiele im Turnunterrichte den dort ausgesprochenen Forderungen gerecht zu werden und werden demnächst in der Lage sein, den in den Verfügungen gegebenen Anregungen weitere Folge zu geben. Was die Mädchen-