Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1884
- Date
- 1884-01-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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— 15 — Mann ein Wort! Wie soll das aber zur Wahrheit werden, wenn das Wort mehrdeutig ist? Mit Recht sagt Goethe an der genannten Stelle seines Wilhelm Meister: „O, die Ausbildung einer Nation ist zu beneiden, die so feine Schattierungen in einem Worte auszudrücken weiß! Französisch ist so recht die Sprache der Welt, wert die allgemeine zu sein, damit sie sich nur alle unter einander recht betrügen und belügen können." Noch verwerflicher ist es Fremdwörter zu gebrauchen, für welche gangbare deutsche vorhanden sind, die jeder kennt, und die ganz genau dasselbe besagen — für deren Gebrauch also auch nicht die geringste Entschuldigung vorliegt. Denn begehen wir nicht mit jedem entbehrlichen Fremdworte eine Lüge, indem wir unserer Sprache fälschlich ein Armutszeugnis ausstellen? Also Wörter wie absolut für schlechterdings; absurd für albern, abgeschmackt; abstrahieren für absehen; acquirieren für erwerben; Advocat für Rechtsanwalt; Agitator für Wühler, Hetzer; Annonce für Anzeige, Bekanntmachung; anonym für ungenannt, ohne Unterschrift; Anthologie für Blumenlese; aequivok für zweideutig, schlüpfrig; Arroganz für Anmaßung, Dünkel; Bon für Anweisung, Gutschein; Centrum für Mittelpunkt; Chance für Aussicht und unzählige andere sind ganz gewiß entbehrlich und nur aus reiner Gewohnheit und Bequemlichkeit — auch wohl aus Übermut gebraucht. Sie sind übrigens zusammengestellt von Hermann Dunger: Wörterbuch von Verdeutschungen u. s. w. (s. oben S. 7). Es ist bisher vorausgesetzt gewesen, daß derjenige, der mit Recht oder Unrecht Fremdwörter gebraucht, selbst wenigstens die Bedeutung derselben kennt. Was soll man aber dazu sagen, wenn diese Voraussetzung nicht zutrifft? So lange nämlich die Sprachmengerei — leider! — als ein Zeichen der Bildung und der Vornehmheit (Distinction!) gilt, wird namentlich der gemeine Mann danach streben, sich diesen Schein zu erwerben; es wird ihm eine Genugthuung sein, mit Fremdwörtern prunken zu können — aber wie oft werden diese falsch angewendet sein? wie oft werden wir ihm gegenüber im Zweifel sein, ob er wirklich das meint, was er gesagt hat? Manchmal freilich merkt man ja leicht, was er will, wie in folgenden Fällen, die ich aus eigener Erfahrung berichte. Eine Frau fragte einmal ganz ernsthaft: Welche Barriere gedenkt Ihr Herr Sohn einzuschlagen? Ein Fräulein, das ziemlich viel Romane las und einen Zweifel an ihrer Befähigung richtig zu sprechen als eine Beleidigung angesehen hätte, sagte immer niorm für enorm. Ein Gymnasiast der obersten Klasse hatte das militärpflichtige Alter erreicht. Da er nun den Wunsch hatte, einen Ausstand bis nach seiner Entlassungsprüfung zu erlangen, so wollte er es —wie er seinem Director mitteilte — mit einer Reclame versuchen—er meinte eine Reclamation! Daß viele Leute irritieren falsch, d. h. im Sinne von irre machen gebrauchen, ist bekannt, so daß Dunger in seinem Wörterbuche schon davor warnt. Ob alle Anhänger der heute so zahlreichen politischen Parteien immer einen klaren Begriff von ihren Zielen und Zwecken haben, darf billig bezweifelt werden; die vielen Fremdwörter im politischen Leben sind auch ganz geeignet Verworrenheit in den Köpfen hervorzubringen. Recht spaßig ist der Fall, den der eben verstorbene vr. Presber in seinem Wolkenkuckucksheim erzählt. Bei dem Tumult vor dem Schlosse zu Wiesbaden — 1848 — forderte ein „Krischer" (—Schreier) Preßfreiheit und Censur gleichzeitig. Auf den Widerspruch aufmerksam gemacht, erwiderte er: „Schad't nix, aber han müsse mer's." Man glaube übrigens nicht, daß nur der gemeine Mann über ein Fremdwort zu Falle kommen kann, es kommt auch bei Gebildeten vor. An die oben gerügte taktvolle Feinfühligkeit erinnere ich hier noch einmal. In einem Blatte lese ich folgenden „gebildeten" Satz: „Die gegenwärtige Gesetzgebung erfüllt leider diese eonältionLL sine c^ua. rwn noch keineswegs." Eine weitere