Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1881
- Date
- 1881-01-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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.„ 10 —. gestellt werden kann, die, in der Bibel vereinigt, das Erziehungsbuch der Menschheit geworden sind. Auf allen Stufen der Schule gibt es für den Lehrer keine lohnenderen, für den Schüler keine anregenderen Stunden als die Religionsstunden, wenn sie in rechter Weise erteilt werden. Bibellektüre in den oberen Schulklassen, von einem auf der Höhe der Bildung stehenden Lehrer geleitet, dem selbst ein Verständnis der heiligen Schrift aufgegangen ist, von einem Lehrer, der in allem, was er lesen läßt und zu dem Gelesenen hinzufügt, Maß zu halten weiß, ist ein nach allen Richtungen hin unvergleichliches Bildungsmittel. So bietet uns der Lehrplan, richtig gehandhabt, vollauf die Möglichkeit, der Unterrichts- und Erziehungsaufgabe der Schule nach allen Seiten hin gerecht zu werden. Der Lehrplan der Mädchenschule ist, bis auf die durch die Erfordernisse der weiblichen Bildung gebotenen Modifikationen, dem der Realschule gleich: der hebräische Unterricht ist wesentlich eingeschränkt, von Mathematik wird nur Geometrie in der obersten Klasse gelehrt, dagegen ist dem Unterricht in den weiblichen Handarbeiten in dem Lehrplane durch alle Klassen eine Stelle eingeräumt III. Mitwirkung der Eltern. Der Schule wird die Lösung ihrer Aufgabe selbstverständlich erst dann ermöglicht, wenn die Schüler von den Eltern in der Achtung vor den Einrichtungen und Anordnungen der Schule, in der Ehrerbietung gegen ihre Lehrer, in?er Liebe zu ihrer Bildungsstätte bestärkt werden; wenn überhaupt zwischen ihr und den Eltern ihrer Zöglinge eine grundsätzliche Übereinstimmung besteht. Ist diese vor allem in Bezug auf die Hauptaufgabe der Schule als einer allgemeinen Bildungsanstalt vorhanden, so werden die Eltern, gleich der Schule, alles thun, was diesen Zweck fördert, alles vermeiden was ihn stölt. Bemüht sich die Schule durch Konzentration der geistigen Thätigkeit der Oberflächlichkeit und Leichtfertigkeit entgegen zu wirken und zu gründlicher, ernster, volle Klarheit schaffender Arbeit anzuleiten, immer auf vollständige Erledigung einer bestimmt begrenzten Aufgabe zu sehen und durch diese Treue im Kleine.: zu gewissenhafter Arbeit überhaupt zu erziehen, so werden die Eltern Wohlthun, ablenkende Zerstreuungen — wie dies z. B. in dem verfrühten oder allzuhäufigen Besuch des Theaters, in der Begünstigung jener luxuriösen Tanzkränzchen liegt, welche Prunksucht und verflachende Äußerlichkeit befördern und die kindliche Naivität grausam zerstören - von ihren Kindern fern zu halten. Ebenso werden sie Bedenken tragen, die Mannigfaltigkeit der in der Schule gebotenen Lehrobjekte leichthin zu vermehren. Der Nutzen z. B., den musikalisch nicht begabte Kinder von dem Musikunterricht haben, steht zu der darauf verwandten Zeit und Mühe in keinem Verhältnis; er unterbleibt am besten. Ueberhaupt sollte man höchstens besonders begabten Schülern und Schülerinnen, denen die Erledigung der Schularbeit rasch und leicht von statten geht, und auch diesen nur ausnahmsweise, noch Privatunterricht zumuten, den Mittelschlag aber und schwächere Schüler damit verschonen und aller Fleiß und alle Aufmerksamkeit auf Erledigung der Schularbeit vereinigen. Tie Klagen der Überbürdung mit häuslichen Schulaufgaben haben dahin geführt, Zahl und Maß der häuslichen Arbeiten in einer der Klasse und dem Alter entsprechenden Weise festzustellen und durch immer wiederkehrende Kontrolle festzuhalten. Die Klagen werden verschwinden, wenn die