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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1881-01-01 · 1881 · page 6

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1881
Date
1881-01-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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IRI
…/9643684-3089714--0810-3090666
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Auch in den unteren und mittleren Klassen der Realschule hat, wenn irgend möglich, ein Lehrer den Hauptunterricht; überall aber geht man darauf aus, ihrem Wesen nach zusammenhängende Lehrgegenstände, wie z. B. den sprachlichen Unterricht überhaupt oder den fremdsprachlichen Unterricht, oder den deutschen, historischen und geographischen Unterricht, den mathematisch-naturwissenschaftlichen u. s. w. in die Hand eines Lehrers zu legen. Freilich erleidet das oft genug wesentliche Modifikationen durch die Zusammensetzung des Lehrer-Kollegiums und niemals wird man sich durch das Streben nach dieser Art von Konzentration den Vorteil entgehen lassen, einen für einen bestimmten Unterrichtszweig besonders befähigten Lehrer ausschließlich für diesen zu verwenden. Denn auch da, wo eine Vereinigung zusammenhängender Unterrichtsgebiete in der Hand eines Lehrers nicht möglich ist, wo, besonders in den oberen Klassen, nicht das Klassenlehrer-, sondern das Fachlehrersystem vorherrscht, kann und muß ein Ineinandergreifen des Unterrichts, ein gegenseitiges Fördern und ein möglichst gleichmäßiges Verfahren stattfinden. Eine äußerliche Nöthigung dazu liegt schon in den eingeführten Lehrbüchern, an welche die Lehrer sich halten müssen. Weiteres geschieht durch die Konferenzen und die an die unmittelbare Beobachtung sich anschließenden gelegentlichen Besprechungen der Lehrer. Diese werden dafür sorgen, daß der Unterricht des einen Lehrers den des andern stützt und fortsetzt; sie werden sich aber nicht blos auf Lehrobjekte und Lehrverfahren, sondern auch auf die Schüler beziehen und durch Mitteilung der an ihnen gemachten Wahrnehmungen nicht selten zu einer Modifikation der Anschauungen über dieselben zu vollständigerer Kenntnis der Individualität der Schüler und zu einer gleichmäßigen Behandlung derselben führen. Die Hauptsache bleibt, daß die gemeinsame Arbeit, zu der sich die Lehrer tagtäglich an derselben Stätte vereinigen, das gleiche, ein und denselben Schülern gewidmete Bemühen, der dadurch veranlaßte unausgesetzte Gedankenaustausch die Lehrer einer Schule zu einer einheitlichen Körperschaft vereinige. Das schließt das volle Ausleben der Individualität jedes Einzelnen nicht aus. Eine Unterordnung bis zur Verleugnung der Eigenart wäre vom Übel, denn nur der selbständige, überzeugungstreue Mann, nur eine in sich ruhende, charaktervolle Lehrerpersönlichkeit kann erziehlich wirken. Ihr bleibt auch die freie Handhabung und Gestaltung des Unterrichtsstoffes ungeschmälert. Aber gerade wer so arbeitend seine Kraft in den Dienst einer Idee stellt, wird es sich angelegen sein lassen, den Erfolg seiner Lebensthätigkeit durch den engen Anschluß an seine Mitarbeiter zu sichern und zu erhöhen, in ihnen und in sich selbst das Bewußtsein der Gemeinsamkeit ihrer Lebensaufgabe immer lebendig zu erhalten und an seinem Teile dafür Sorge zu tragen, daß jeder Einzelne darauf bedacht sei, wie er durch seine Arbeit dem Ganzen am besten diene. Es ist übrigens doch immer wieder auf den Zusammenhang hinzuweisen, in dem, bei aller Mannigfaltigkeit, die Unterrichtsgegenstände unter einander stehen. Von selbst ergiebt sich dann ihre Zusammenfassung in drei Gruppen: 1. die sprachlich-historischen oder sprachlich-ethischen, 2. die matheniatisch-naturwissenschaftlichen, 3. die technischen Unterrichtsgegenstände. Ein Blick auf die an die Spitze des Lehrplanes gestellte Tabelle zeigt, daß von den in allen Klassen der Realschule zusammengenommen ertheilten 247 Stunden, 141 auf die erste Gruppe kommen. Hier liegt also einSchwerpunkt und das entspricht dem Hauptzweck der Schule, der auf humane Bildung gerichtet ist. Diesem Hauptzweck kann und muß zwar bei richtiger Handhabung aller Unterricht dienen. Denn ein Abrichten, nicht ein Unterrichten müßte man die eines wirklichen Lehrers unwürdige Thätigkeit nennen, die nur die Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten erzielte und nicht zugleich die Ausbildung der Geistesvermögen. Daß in dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht die Schüler folgerichtig denken lernen; daß hier mit ihrem Denkvermögen auch das Anschauungsvermögen

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