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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1881-01-01 · 1881 · page 4

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1881
Date
1881-01-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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IRI
…/9643684-3089714--0808-3090664
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willenskräftigen, sittlich guten Menschen zu machen; sie zu befähigen, ihre Lebensaufgabe dereinst zu begreifen und zu erfüllen. Dieser Zweck wird dadurch, daß die Aufmerksamkeit der Jugend auf eine Mannigfaltigkeit von Lehregenständen mit gleicher Energie gelM^ gefährdet; er kann nur durch Sammlung und Vertiefung, nur dadurch erreicht werden, daß die Schüler innerhalb der festgesetzten Grenzen es bis zu einer Beherrschung des Lehrobjekts bringen, daß durch vielseitige Uebung ihr Wissen zum Können erhoben wird. Wie in den einzelnen Lehrstunden halbes Aufmerken, halbes Lernen nicht geduldet werden darf; wie es vielmehr immer darauf ankommt, jede einzelne Lektion vollständig zu absolvieren, so bleibt für die ganze Schule die Aufgabe, die Schüler durch strenge Zucht und Übung zu korrekten Leistungen zu befähigen, so daß ihnen mit dem Erfolg die Freude an der Arbeit, die Lust zum Lernen wächst und daß sie beides mit hinaus nehmen in das Leben. Ein solches Ziel kann mit größerer Sicherheit bei einem einfachen Lehrplane, als bei einem mit mannigfachen Unterrichtsgegenstünden ausgestatteten erreicht werden. Mit Recht hat man deshalb von Schulen wie die unsrige, mit (die Vorschule eingerechnet) zehnjährigem Kursus, bei denen aber ein Abschluß schon hinter dem neunten Jahreskursus liegt, das Lateinische fern gehalten. Ja nicht wenige und sehr einsichtsvolle Schulmänner sind sogar der Meinung, daß es besser wäre, in den Lehrplan einer solchen Schule nur eine fremde Sprache, die französische, aufzunehmen, in dieser aber volle, sichere und umfassende Kenntnisse zu erstreben. Man hat indessen, bei der nach allen Richtungen hin großen Bedeutung der englischen Sprache, sich für Beibehaltung derselben entschieden. Überhaupt, so vielfach auch die Klage wegen Überladung der Lehrplüne erhoben worden ist, so hat sie doch bis jetzt weder bei den Gymnasien noch bei den Realschulen zu einer Vereinfachung derselben geführt. Das beruht unter anderem darauf, daß diese Schulen allerdings allgemeine Bildungsanstalten sind, aber doch gleichzeitig den künftigen Beruf ihrer Schüler nicht unberücksichtigt lassen wollen. Bei der ungemeinen Bedeutung, welche die Naturwissenschaften gewonnen haben, sind naturwissenschaftliche Kenntnisse ein Erfordernis der allgemeinen Bildung geworden und das Gymnasium ist gezwungen, diese Disciplinen in seinem Lehrplan zu berücksichtigen; anderseits kann sich die Realschule in keiner Weise mit den sogenannten Realien, mit der Pflege der mathematisch-naturwissenschaftlichen Disciplinen und mit der Erlernung des Französischen und Englischen für den praktischen Gebrauch begnügen. Sie darf den Sprachunterricht nicht zu einem geistlosen Mechanismus verkümmern lassen, sondern muß ihn geistesbildend machen und sie muß den deutschen und geschichtlichen Unterricht so handhaben, daß ihren Schülern klar werde, wo die Wurzeln unserer Bildung liegen und daß ihnen ein Verständnis der Gegenwart aus ihrem Zusammenhange mit der Vergangenheit erwachse. Sind nun sprachlichgeschichtliche und mathematisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse Erfordernisse der allgemeinen Bildung; steht es fest, daß auf beiden Gebieten gewisse Kenntnisse, wenn sie überhaupt erworben werden sollen, in der Jugendzeit erworben werden müssen, so bleibt nichts übrig, als die Jugend durch den Schulunterricht in beide Wissenskreise einzuführen. Kann also den höheren Schulen eine Mannigfaltigkeit der Unterrichtsgegenstünde in ihrem Lehrplane nicht erspart bleiben, so gilt es, diesen so einzurichten und auszuführen, daß durch denselben der oben bezeichnete Hauptzweck der Schule nicht beeinträchtigt werde.

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