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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1879-01-01 · 1879 · page 57

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1879
Date
1879-01-01
Page
– (sequence 57)
Language
German
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IRI
…/9643684-3089718--0720-3090574
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— 42 — III. Klasse. Übersichtliche Wiederholung und weitere Ausführung der biblischen Geschichte vom Tode Salomo's bis Esra und Nehemia. Geschichte der Makkabäer. Psalmen, Abschnitte aus den Sprüchen Salomo's und den Propheten (Jesaia u. a.). Dritte Swse: H. und I. Klasse. Die Glaubens- und Pflichtenlehre in allgemeiner Uebersicht, mit Hinweisung auf die Grundlehren und Grundgebote des Judenthums aus Stellen der heiligen Schrift und nachbiblischen Sprüchen (letztere besonders in Bezug auf die Sittenlehre) entwickelt. Die Hauptmomente der jüdischen Geschichte. Die Gebetordnung, soweit sie nicht beim Unterrichte im Hebräischen erklärt wurde. Auf dieser Stufe soll der Inhalt des frühern Unterrichts m übersichtlich geordneter Weise zusammengefaßt, ergänzt und tiefer begründet werden. Die den Schülern bereits bekannten Stellen der heiligen Schrift werden bei Erklärung der Glaubens- und Pflichtenlehre angewandt; andererseits gibt diese Anlaß, einzelne Stellen und Abschnitte neu zu lesen und zu erklären. II. Klasse. Ein Theil der Glaubenslehre. Die jüdische Geschichte bis zum Abschlüsse des Talmuds. (Sprüche älterer Gesetzeslehrer in dieser oder der folgenden Klasse.) Erklärung des Festkalenders (bei Besprechung der Festtage) u. dgl. m. I. Klasse. Der übrige Theil der Glaubenslehre und die Pflichtenlehre. Fortsetzung der jüdischen Geschichte bis auf die Zeit Moses Mendelssohns. Khrgang des Unterrichts im Hebräischen. Der Unterricht im Hebräischen soll den Schülern die heilige Schrift im Urtexte zugänglich machen und sie zum Verständnisse der Gebete befähigen, welche die Grundform des Gottesdienstes bilden. Eine vollständige Kenntniß des Sprachbaues wird nicht bezweckt. Der grammatische Unterricht ist aber erforderlich, um den todten Mechanismus zu verhüten, das Interesse der Schüler mehr anzuregen und die Auffassung zu erleichtern. Der Schule ist jeder Lehrgegenstand ein Mittel der Geistesbildung. Der Unterricht im Hebräischen soll sich in würdiger Weise in den Organismus des ganzen Lehrplans einreihen. Geistesbildend ist es schon an und für sich, daß der Schüler den eigenthümlichen Bau der hebräischen Sprache kennen lernt. Ganz besonders aber kann die Erklärung der Bibel durch genauere Erörterung und tiefere Auffassung des Sinnes (bei schwierigeren Stellen durch Beziehung auf die alten Ausleger) fruchtbar gemacht werden. Soll aber dieses dem Zwecke des Unterrichts entsprechend in den oberen Klassen stattfinden, so ist die Kenntniß der wichtigsten Sprachregeln die unerläßliche Vorbedingung. In den unteren Klassen soll hauptsächlich die Kenntniß einer größeren Zahl gebräuchlicher Wörter und einige Geläufigkeit im Uebersetzen erzielt werden. Der grammatische Unterricht ist in der dritten Klasse nahezu beendigt und schließt sich dann hauptsächlich an die Lectüre an.

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