Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1879
- Date
- 1879-01-01
- Page
- – (sequence 41)
- Language
- German
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— 26 — Verfügungen der vorgesetzten Behörden. 1. Das Schulprogramm betreffend. X.?. 8. 0. 2. August 1878. Es wird folgende Circularverfügung vom 2. Februar 1843 in Erinnerung gebracht: „Es ist bemerkt worden, daß die Vorschrift, nach welcher in dem für die Schulnachrichten bestimmten Theil der Programme die in Beziehung auf innere und äußere Schuldisciplin, Lehrmethode, Lehrgegenstände :c. sowohl von dem Ministerium als auch von dem Königlich Preußischen Schulcollegium und den Localbehörden ausgehenden Bestimmungen übersichtlich aufgenommen werden sollen, in den Programmen nicht überall gehörig befolgt wird. In manchen Programmen findet sich theils der Inhalt der generellen Verordnungen so allgemein und unbestimmt angegeben, daß das Publikum aus dem Angeführten eine nur sehr unvollständige Kenntniß der Verfügungen erhält, theils werden aber auch solche Verfügungen mitgetheilt, die für das Publikum gar kein Interesse haben können." Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß bei der Uebersicht über die Lehrpensa stets die gebrauchten Lehrbücher und bei Erwerbung der Maturitäts- und Entlassungsprüfungen der Name des Königlichen Commissars oder dessen Stellvertreter genannt werden. 2. Gesundheitspflege der Schüler und Schulferien betreffend. X.?. 8. 0. 24. Mai 1878 macht auf die im Verlage von Czikotzky in Berlin erschienene Schrift des Augenarztes vr. Katz, betitelt „Die Ursachen der Erblindung, ein Droh- und Trostwort", aufmerksam, welche in allgemein verständlicher Darstellung ein größeres Publikum über diese wichtige Frage zu belehren sucht. Insbesondere wird die Aufmerksamkeit auf das „die Schuljahre" betreffende Kapitel gelenkt, da dasselbe die Verschuldung der Schule an der Kurzsichtigkeit eines großen Theils ihrer Schüler in maßvoller Weise darlegt und auch geeignete Vorschläge zur Abhilfe bezw. zur Verhütung dieses Uebels liefert. X.?. 8. 0. 19. Juni 1878 theilt eine Ministerialverfügung mit, wonach revaccinirte Schulkinder auf die Dauer von 14 Tagen, von der Vollziehung der Wiederimpfung an gerechnet, von den Turnübungen zu dispensiren sind. L. I>. L. 0. 18. Juni 1878. Der Director wird aufgefordert, die Ansicht des Lehrer-Collegiums darüber zu constatiren und zu berichten, ob nicht, im Anschluß an die benachbarten Provinzen Rheinland und Westfalen und neuerdings auch an Wiesbaden, eine gleichmäßige Feriendauer und Ferienordnung, nämlich am 15. August beginnende Herbstferien mit der Dauer von 5 Wochen, für die Provinz Hessen- Nassau, ev. wenigstens für das vormalige Herzogthum Nassau und für Frankfurt a. M. nebst Homburg sich erzielen lasse. 3. Unterricht, Disciplin, Lehrmittel und Schulbücher betreffend. X.?. 8. 0. 21. Juni 1878 theilt Abschrift eines Erlasses des Herrn Ministers der geistlichen zc. Angelegenheiten vom 10. Mai, soweit derselbe allgemeine Bemerkungen enthält, zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit. Jener Erlaß ist in Folge des Berichtes ergangen, welchen der vortragende Rath im Unterrichtsministerium G. R. Rath vr. Stauder auf Grund der von ihm vorgenommenen Revision von 21 höheren Lehranstalten der Provinz Hessen-Nassau dem Herrn Minister erstattet hat. Er enthält folgende Gesichtspunkte allgemeiner Art: „Die Erfolge des Religionsunterrichts, soweit dadurch eine intensive Einwirkung auf Herz und Gemüth und eine dadurch bedingte dauernde Willensrichtung erstrebt werden muß, hängen wesentlich