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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1883-01-01 · 1883 · page 6

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1883
Date
1883-01-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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IRI
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der Leichen bestimmt war.!) Der Zugang zum Friedhof war von der Riedgasse, der jetzigen Allerheiligengasse, durch eine Straße, welche damals „Judengasse" genannt wurde, jetzt „hinter der Judenmauer" heißt. 2) Der Grund und Boden des Friedhofs und die Häuser darauf waren volles und ausschließliches Eigenthum der jüdischen Gemeinde. Das ergiebt sich aus einer noch im Original vorhandenen Urkunde vom 15. Oktober 1316. Um diese Zeit nämlich war die hiesige jüdische Gemeinde wegen der mannigfachen und hohen auf ihr lastenden Steuern in einer Geldverlegenheit. Die Juden standen als Kammerknechte des Kaisers unter kaiserlichem Schutz. Dieser Schutz hatte freilich die Judenschlacht des Jahres 1241 nicht verhindern können, allein die Bürgerschaft hatte dadurch den Unwillen des Kaisers erregt, schon deshalb, weil mit der Vernichtung der hiesigen jüdischen Gemeinde dem Kaiser eine Einnahmequelle verloren gegangen war. Die darüber angeordnete Untersuchung hatte endlich dahin geführt, daß König Konrad IV. im Jahre 1246 in Berücksichtigung ihrer sonst bewährten Treue den Bürgern Strafe und Schadenersatz erließt) Indem nun die Gemeinde, die sich wohl schon während des Interregnums hier wieder ansiedelte, unter kaiserlichen Schutz trat, unterließen es weder Rudolf von Habsburg noch seine Nachfolger, sie stark zu besteuern. Adolf von Nassau wurde 1292 nur von dem Frankfurter Schultheißen Heinrich von Praunheim daran verhindert, von den Juden die Kosten seiner Krönung einzutreiben/) im Jahre 1297 aber verlieh er dem Erzbischof von Mainz 300 Mark jährlicher Einkünfte von den Juden und behielt sich dabei das Recht vor, von den Juden das Kapital dieser Rente zu erheben, um damit nicht etwa die Juden von der Zahlung der 300 M. Zinsen zu befreien, sondern die Rente von dem Erzbischofe von Mainz wieder zurückzukaufen. Von König Albrecht erwarb der Erzbischof von Mainz 1299 weitere 500 Pfund Heller Rente. So waren die Juden in der Hand des Erzbischofs von Mainz, ihm allein hatten sie jährlich 300 Mark und 500 Pfund Heller und anderweitig noch 45 Mark zu zahlend) Dieses alles hinderte aber den Kaiser nicht, in Geldverlegenheiten sie dennoch zu beanspruchend) Schon 1315 vermehrte sich ihre Steuerlast: Ludwig der Bayer, welcher sich im übrigen der Frankfurter Juden sehr annahm und sie vor den Verfolgungen der Schlägler zu schützen bemüht war, verpflichtete 1) In der im Anhange mitgeteilten Urkunde vom Jahre 1306 heißt es: unäs ir kirokod vor äsr staä uväs äis dn3, äis esu äews kironobe korent. Vergl. auch Batton, V, 318: 1390 Senns vm ^uäen Lirekkotls; Lsäsbuen 1400 (^irlaon in Äsva ^uäsQkiroliQoAö. 2) Baldemar von Peterweil, Beschreibung der Kaiserlichen Stadt Frankfurt a. M. aus dem 14. Jahrhundert, hrsg. v. vr. Euler in Mitteilungen des Vereins für Gesch. und Altertumskunde in Frankfurt a. M. I, 65. ImxsrtraQsidilss. (Sackgassen). RväsrAasss, latsrs rQsriäioiiali uiius Hnäsornm a esoaitsriv sornmäsrQ et Lossato anti^ui opiäi vienin RvÄsrA3.2!2s sx ovvogito yna,3i Vurndsvoasi-Aa^s, ssä plus aä vrisutsra. Vergl. noch idiä 100. 2) Urk. avuä Rotindure 1246 wahrscheinlich im Mai. Voskmsr C?oä. Nosnoir. 76 und RsAssta Ivapsrii inäs ad 1198 us^ns aä 1254 Oonraä. IV. RöA. no. 73. 4) Rex exactionsria in ^uäsos tsutavit, ssä von xotrnt, rs3istsvts senltsto ^ralleLoräiano Odron. Oolm. sä. ^aW 6. 88. XVII 257. Dem Schultheißen Heinrich von Praunheim (von 1273 bis 1303. S. Kriegk, Deutsches Bürgerthum im Mittelalter I. 509) hatte Rudolf von Habsburg am 10. Februar 1281 von jedem zu Frankfurt wohnenden Juden bis auf Widerruf eine Mark jährlich verliehen (Lvedmer voä. Uosvok. 202). Vielleicht, daß der Schultheiß durch eine neue Belastung der Juden den prompten Eingang dieser Steuer bedroht sah. Das würde dann das Verhalten des Schultheißen erklären, welches Kriegk, Bürgerzwiste S. 413 auffallend findet und in seiner Geschichte Franksurt's S. 132 als eine mutige That bezeichnet. 2) Wie viel das nach unserem Gelde ausmacht, vermögen wir nicht genau zu berechnen, da uns die deutschen Münzverhältnisse im 13. Jahrhundert nicht genügend bekannt sind. S. Kriegk, Bürgerzwiste S. 415. e) S. Losdmsr, voä. kwsQvtr. 274, 281, 353, 380.

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