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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1877-01-01 · 1877 · page 10

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1877
Date
1877-01-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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IRI
…/9643684-3089710--0628-3090433
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— 11 — aber, welche die Schule schon nach erlangter Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Dienst verlassen müssen, sind Schulen mit einem siebenjährigen (die Vorschule mitgerechnet, einem zehnjährigen) Cursus erforderlich, welche normal begabte Schüler im Alter von 16 Jahren ganz absolvirt haben können, und die ihren Unterricht so abgemessen haben, daß in den einzelnen Lehrgegenständen womöglich ein Ueberblick über das Ganze gewonnen, innerhalb der gegebenen Grenzen eine Sicherheit des Wissens und Könnens erzielt und in dem Zögling die Neigung und Fähigkeit zur Fortbildung erweckt werde. Das sind die Schulen, die mit einer für ihren Werth und ihre ungemeine Bedeutung wenig glücklichen Bezeichnung gegenwärtig unter dem Namen Realschulen zweiter Ordnung zusammengefaßt werden. Diese Schulen stehen weit im Vordergrunde des Bedürfnisses. Sie sind es, aus denen, wenn das Gymnasium und die Realschule erster Ordnung von denjenigen Schülern entlastet sein werden, die, weil sie nicht ihren ganzen Cursus absolviren wollen, dorthin nicht gehören, die weitaus größte Zahl der gebildeten Kaufleute und Industriellen hervorgehen wird. Von der Intelligenz, die sie in ihren Zöglingen erwecken, von der Gesinnung, die sie in ihnen erzeugen und kräftigen, mit einem Worte von der Bildung, die sie ihnen geben, hängt der Bildungsgrad eines ungemein großen und einflußreichen Kreises der Nation ab. Die Mathematik, die Naturwissenschaften und die modernen Sprachen müssen in ihnen mit einem ihrer eminenten Bedeuwng entsprechenden Nachdruck und Ernst gelehrt werden. Die lateinische Sprache muß von ihrem Unterrichts- Plan ausgeschlossen bleiben, nicht etwa weil ihr bildender Werth gering angeschlagen wird, sondern weil es nicht möglich ist, ihr innerhalb der gegebenen Cursusdauer, neben dem unerläßlichen Unterricht im Französischen und Englischen, diejenige Stundenzahl zuzuweisen, die für eine fruchtbare Behandlung derselben unerläßlich nöthig ist. Darüber hat jetzt wohl die Erfahrung Alle belehrt, daß es nicht möglich ist, in sechs bis sieben Schuljahren drei fremde Sprachen, das Französische, Englische und Lateinische mit Erfolg zu betreiben. Es gehört vielmehr schon die besonnenste, eifrigste Arbeit der Lehrer und eine der häuslichen Thätigkeit der Schüler gewidmete ernste Aufmerksamkeit der Eltern dazu, um innerhalb der gegebenen Zeit auf dem Gebiete der beiden erwähnten modernen Sprachen dasjenige Maß von Wissen und Können zu erreichen, welches mit der Freude an dem Errungenen die Lust zur weiteren Vervollkommnung erweckt. So ist die Realschule zweiter Ordnung, indem sie auf das Lateinische verzichtet, nach den Bedürfnissen, denen sie dient, und nach ihren Unterrichtsgegenständen ganz und gar eine moderne Schule. Fehlt ihr denn aber mit dem Lateinischen nicht die Möglichkeit, ihren Schülern eine tüchtige grammatische Schulung zu geben? Steht sie ohne Latein nicht ganz abgelöst von dem historischen Grunde unserer Bildung? Bleiben denen, die in ihr erzogen sind, nicht die Wurzeln unserer Kraft verborgen? Fehlt diesen darum nicht die Möglichkeit, wahr und ganz zu erkennen, wie wir geworden sind, und was wir sind? Und kann, wo das fehlt, noch von wahrer Bildung die Rede sein? Wir haben den Werth des Lateinischen, wenn es erfolgreich betrieben werden kann, nach allen Richtungen hin anerkannt. Daß aber die Kenntniß dieser Sprache allein und ausschließlich die Möglichkeit bieten sollte, der Jugend die rechte geistige Zucht zu geben und ein Verständniß des Ganges unserer geistigen EntWickelung und des Zusammenhanges der neueren europäischen Cultur mit dem 2*

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