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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1877-01-01 · 1877 · page 8

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1877
Date
1877-01-01
Page
– (sequence 8)
Language
German
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IRI
…/9643684-3089710--0626-3090431
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— 9 — Zusammenhang mit dem Mittelalter und dem Alterthum geradezu erforderlich mache, weil das Lateinische nicht blos unpraktisch und im Leben unverwendbar sei, sondern durch die retrospective Betrachtungsweise, welche ja die Beschäftigung mit den alten Schriftstellern einschließt, den Fortschritt hemme und dem Jesuitismus Vorschub leiste, sieht man von diesen ab, so erkennen Alle die bildende Kraft der lateinischen Sprache und ihren Werth für das Verständniß unseres gesammten Bildungsganges und der Gegenwart, deren Wurzeln ja in der Vergangenheit liegen, an. Sie wollen aber das Lateinische aus der Realschule darum verbannen, weil es doch nicht gründlich gelehrt werden könne und es deshalb richtiger sei, die für diesen Unterricht bestimmte Zeit den modernen Sprachen zuzuwenden, um durch Concentration auf diesem Gebiete um so gediegenere und gründlichere Kenntnisse zu erzielen. Diese Behaupwng trifft aber nur zu bei Realschulen mit geringer Cursusdauer, nicht aber bei Realschulen, welche die gleiche Cursusdauer haben wie das Gymnasium. Jeder Schulmann wird zugeben, daß mit der in dem Normalplan für die Realschule erster Ordnung festgesetzten Zahl lateinischer Stunden sich durch zweckmäßigen, mindestens 9 Jahre durchgeführten Unterricht das in der oft erwähnten Prüfungsordnung festgesetzte Maß lateinischer Kenntnisse bei normal begabten Schülern sehr wohl erreichen lasse. Daß aber das Maß lateinischer Kenntnisse, welches befähigt den Cäsar, Sallust und Virgil zu lesen und zu verstehen, auch für den Geschäftsmann ein sehr werthvoller Besitz sei, wird Niemand in Abrede stellen. Die so vielfach angefeindete Realschule erster Ordnung mit Latein ist also nach dem Urtheile bewährter Schulmänner, die ihre Leistungen zu beobachten die ausgiebigste Gelegenheit haben, eine in ihren wesentlichen Grundzügen zweckmäßig eingerichtete höhere Lehranstalt. Eines aber ist dabei festzuhalten. Sie ist, wie alle gut eingerichteten Schulen, nur denjenigen von wirklichem Nutzen, die ihren Cursus ganz absolviren. Denn jede gut eingerichtete Schule bildet ein einheitliches Ganze, in welchem der Unterricht von der untersten Classe an stufenweise mit Rücksicht auf den Abschluß in der obersten Classe geordnet sein muß. Derjenige Vater, der seinen Sohn in das Gymnasium schickt, um ihn nach erlangter Berechtigung für den einjährigen Dienst, d. i. nach der Versetzung in die Obersecunda, in ein Geschüft zu geben, schädigt dessen Schulbildung. Denn was sein Sohn sich bis dahin angeeignet hat, ist nicht die mit Recht gepriesene Gymnasialbildung, es sind die sterilen Anfänge davon, an die sich für das Leben nur die Empfindung des Ueberdrusses vergeblicher Arbeit und nicht die ermunternde Freude erfolgreichen Bemühens knüpft. Lückenhaft ist sein Wissen überall. Von der Physik z. B., deren Unterricht erst in Untersecunda beginnt, hat er so viel gelernt wie man in einem Jahre bei 'einer Stunde wöchentlich lernen kann; nicht diel besser ist es in der Mathematik; auch in der Geschichte und Geographie ist kaum eine Uebersicht des Gebietes gewonnen. Da nützt es ihm wohl nichts, daß er griechisch conjugiren gelernt hat, das vermag dem Geist und Gemüth doch keine Nahrung zu geben. Und selbst die Lectüre einer catilinarischen Rede vermag doch für die völlige Unbekanntschaft mit der deutschen Literatur nicht zu entschädigen. In ganz ähnlicher Weise lückenhaft ist aber die Bildung derjenigen Schüler, welche die Realschule erster Ordnung nach der Versetzung in die Obersecunda, d. i. drei Jahre vor dem Abschluß des Cursus dieser Schule, verlassen. 2

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