Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1877
- Date
- 1877-01-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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— 8 — Nützlichkeitsprinzip entgegen getreten ist und den Realschulen den Charakter allgemein bildender Lehranstalten gegeben hat. „Für die Einrichtung der Realschulen", heißt es in den erläuternden Bemerkungen zu der Unterrichts- und Prüfungsordnung vom 6. October 1859, „ist nicht das nächste Bedürfniß despractischen Lebens maßgebend, sondern der Zweck, bei der dieser Schule anvertrauten Jugend das geistige Vermögen zu derjenigen EntWickelung zu bringen, welche die nothwendige Voraussetzung einer freien und selbständigen Erfassung des späteren Lebensberufes bildet. Sie sind keine Fachschulen, sondern haben es, wie die Gymnasien, mit allgemeinen Bildungsmitteln und grundlegenden Kenntnissen zu thun." Die Fachschulen, wie z. B. die Handelsschulen, Baugewerkschulen, Gewerbeschulen, wollen ihre Zöglinge mit denjenigen Kenntnissen und Fertigkeiten ausstatten, die sie in ihrem künftigen Berufe unmittelbar verwenden und verwerthen können Die Realschulen haben so unmittelbar nützliche Ziele nicht im Auge. Sie wollen aus ihren Zöglingen nicht Kaufleute, Techniker u. s. w. machen, sie wollen sie, immer natürlich unterstützt von dem Elternhause, durch das Mittel des Unterrichts, zu sittlich guten und richtig denkenden Menschen erziehen und sie befähigen, ihren Beruf und ihre ganze Lebensaufgabe zu begreifen und zu erfüllen. Dieses haben die Eltern, welche ihre Söhne der Realschule anvertrauen, sich immer gegenwärtig zu halten, daß diese Schulen dem Leben nur dadurch dienen wollen und gerade dadurch am besten dienen können, daß sie durch Bildung des Geistes und Gemüthes in der Jugend die zum Zwecke des Lebens und der Erfüllung des Berufes erforderlichen Kräfte pflegen und entwickeln. Die Realschule, und darin unterscheidet sie sich von dem Gymnasium, wählt, um dieses Ziel zu erreichen, solche Unterrichtsgegenstände, die nicht blos Bildungsmittel sind, sondern deren Kenntniß im praktischen Leben unentbehrlich ist. Aus der Sphäre der Natur und des Geistes strömen dem Menschen die bildenden Kräfte zu. Reale und ethische Unterrichtsgegenstünde wirken zusammen zur harmonischen Entwicklung unserer Geisteskräfte. Die Realschule hat die ersteren in ausgiebigster Weise zu pflegen, sie hat von ihnen den Namen, sie wäre aber keine wirkliche Bildungsanstalt, wenn ihr die letzteren fehlten. Sie sucht sie, neben der selbstverständlichen religiösen Unterweisung, der Geschichte und Geographie, in den Sprachen der benachbarten Culturvölker, im Französischen und Englischen. Darüber ist eine Meinungsverschiedenheit nicht vorhanden. Ob aber der lateinische Unterricht, wie die Unterrichts- und Prüfungsordnung vom 6. October 1859 vorschreibt, in die Realschule gehört, darüber gehen die Ansichten und Ueberzeugungen der erfahrensten und einsichtigsten Schulmänner weit auseinander. Für die Beibehaltung des Lateinischen in den Realschulen wird geltend gemacht, „daß diese Sprache wichtig sei für die Kenntniß des Zusammenhanges der neueren europäischen Cultur mit dem Alterthum, als grundlegende Vorbereitung des grammatischen Sprachstudiums überhaupt und des Studiums der neueren Sprachen insbesondere, welches ohne Kenntniß des Lateinischen immer oberflächlich bleibt." Sieht man von denen ab, welche das Lateinische grundsätzlich verwerfen, weil ein vollständiges Eingehen auf die moderne Weltanschauung, ein Loslösen unseres Geisteslebens von dem