Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1875
- Date
- 1875-01-01
- Page
- – (sequence 46)
- Language
- German
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— 47 — V. Großherzogthum Frankfurt. Erlaß, betreffend die Verwandlung des Philanthropin in eine Bürger- und Realschule. Fuld-, den 11. August 1813. Der General-Curator des öffentlichen Unterrichts an die Großherzogliche Oberschul- und Studien-Direction des Departements Frankfurt. In den Beilagen gehen an die Ober-Schul- und Studien-Jnspection die zu dem I 121 ihres vorigjährigen uud zu dem Z. 88 des diesjährigen Sitzungs-Protokolles gehörigen Actenstücke, das israelitische Schulwesen in Frankfurt betreffend, zurück. Auf eingereichte Vorstellung vieler israelitischer Familienväter, der Vorsteher des Philanthropins und auf Begutachtung des Herrn Präsidenten geheimen Rathes von Jtzstein, welcher als Großherzoglicher Commissarius der jüdischen Gemeinde mit dankenswerthester Thätigkeit die Herstellung eines der Gemeinde zuständigen Schulgebäudes besorgt hat, ward dem in der Beilage beigeschlossenen Schulplane den wesentlichsten Theilen nach die Höchste Genehmigung provisorisch in der Erwartung ertheilt, daß die neueren Maßregeln des Gouvernements nach und nach bei der israelitischen Gemeinde diejenige Aenderung in der Anwedung ihrer Fähigkeiten und Kräfte hervorbringen sollen, wodurch sie auf die gleiche Linie mit den übrigen Bürgerclassen christlicher Gemeinden gestellt wird, und welche dann auch eine gleiche Einrichtung ihres Schulwesens mit Jenem der christlichen Gemeinden gestattet wird. Die Höchste Genehmigung ist dem Herrn Präsidenten von Jtzstein und dem Oberlehrer des Philanthropins, Herrn Heß, bereits unter dem 18. Julius durch Curatel-Rescripte bekannt gemacht worden, und Letzterer hat den Auftrag erhalten, wegen Eröffnung der neuen israelitischen Schule, in welche das nunmehr aufgehobene Philanthropin übergeht, eine Bekanntmachung an das Publikum zu erlassen. Diese Bekanntmachung wird von dem Herrn Oberlehrer Heß aus erhaltene Curatel- Weisung bereits der Ober-Schul- und Studien-Jnspection vorgelegt worden sein, welche die wenigen in dem §. 88 des Protokolles vorgelegten Plane gemachten Modificationen daraus ersehen wird. Die neue israelitische Schule, welche an die Stelle des Philanthropins tritt, wird nun den 16. August in dem der israelitischen Gemeinde zuständigen Schulgebäude des Compostells eröffnet werden, und wird von diesem Zeitpunkte an unter die Oberaufsicht und Leitung der Ober-Schulbehörde des Departements verfassungsmäßig gesetzt. Das besondere Referat über sämmtliche Angelegenheiten dieser Schule, sowie besonders über die nach Z 22 der Bekanntmachung monatlich einzuschickenden Protocolle der Lehrer-Conferenz wird dem Herrn Ober-Schul- und Studienrathe Oppenheimer uud die spezielle Leitung der pädagogischen und disciplinären Theile der Schule dem zum Oberlehrer der neuen Schule ernannten Herrn Heß gnädigst übertragen. In Betreff der Einrichtung der Classcn, der Vertheilung der Lehrgegenstände in demselben, des Lehrerpersonals und der zu befolgenden Methode enthalten die Paragraphen 10 bis 16 der Bekanntmachung das Höchsten Ortes Genehmigte. Die Vertheilung der Lehrgegenstände unter das Schulpersonale, sowie die bedungenen Besoldungen und Remunerationen dieses Personals werden in der anliegenden Tabelle unter den Buchstaben ^, N, und V bezeichnet. Die Ober-Schul- und Studien-Jnspection wird ersucht, von der Tabelle dem Herrn Oberlehrer Heß und von den Tabellen L und V dem gnädigst angeordneten Verwaltungsrathe der israelitischen Schule Abschristen zu ihrem Bemessen zukommen zu lassen. Den unter den Buchstaben?> als ständig angeführten Lehrern werden von der Ober-Schul- und Studien-Jnspection besondere Anstellungs-Noten ertheilt, über deren äußere Form und die dabei zu erhebende Kanzleitare ehestens das Weitere erfolgen wird. Da vor Eröffnung der Schule noch manche ökonomische Angelegenheiten, besonders hinsichtlich des Schulgebäudes und der mit den Vorstehern des Philanthropins abzuschließenden Rechnung dieses aufgehobenen Institutes zu berichtigen waren, so ist mit Höchster Genehmigung und in Gemäßheit deßfallsiger an den Herrn Präsidenten von Jtzstein unter dem 28. Juli und 2. August ergegangener Rescripte ein aus israelitischen Gemeindegliedern zusammengesetzter Schulverwaltungsrath constituirt worden. Die nächste Obliegenheit dieses Rathes bezieht sich auf die Verwaltung des aus dem