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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1875-01-01 · 1875 · page 36

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1875
Date
1875-01-01
Page
– (sequence 36)
Language
German
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IRI
…/9643684-3089704--0515-3090318
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— 37 — 8. ein Fürstl. Wink selbst gegeben ist, die Kinder von 4—6 Jahren mehr zu schonen, so kann wohl auf keinen Fall ein allgemeines Gesetz werden, daß schon mit dem 4. Jahre das Kind zur Schule geschickt werden müsse! — Die erste Physische EntWickelung der Kräfte des Kindes bedarf in diesem Alter Schonung von aller geistigen Anstrengung, und alle erfahrne Pädagogen müssen darin übereinstimmen, daß vor dem 6. Jahre dem Kinde kein Unterricht mit Erfolg zu ertheilen seye! Für seltene Ausnahmen, die hierbey stattfinden mögen, wird man aber keine öffentliche Lehranstalt errichten wollen. Wollte aber auch von der in dem Plan angetragenen Klasse für Kinder vom 4.—6. Jahr abgestanden und ihr die Bestimmung sür die Kinder vom 6.-8. Jahr gegeben werden, so würde auch dann, das was darin soll getrieben werden, viel zu viel und allzu zweckwidrig sür das Alter solcher Zöglinge und sür eine Normalschule sein, wie die Israelitische Jugend eine bedars. Lesen, Rechnen, Schreiben und der Anfang zum Entwickeln religiöser, moralischer Begriffe ist alles, was Kinder in dem Alter, bey zweckmäßiger Lehrweise succosöive zu süssen vermögen und ihnen frommt. In höheren Jahren würde hinzukommen die Anweisung zum richtigen Erlernen der Muttersprache aus dem Verstand entwickelt; Von der Hebräischen Sprache bedürfen sie nur so viel zu wissen, als zum vernünftigen Verstehen ihrer Religions - Schriften erforderlich ist! Bey der Normalschule würde der Unterricht in dem Französischen zu entbehren sein. Kinder die ihrem Erwerb in den unteren Berufs - Geschäften entgegen gehen, können alsdann durch Uebung des Umgangs sich so viel davon zu eigen machen, als ihnen Noth ist. Andere, denen ein höherer Beruf zu Theil wird, können nach geendigtem Normalunterricht die Anweisung dazu in den vielen Unterweisungsstunden erhalten, die um ein billiges Schulgeld häufig angeboten werden. 9. Durch Verstands Übungen für Kinder, der Natur in der EntWickelung der Geisteskräfte an die Hand zu gehen, ist allerdings, wie Niethammer in der neuesten Schrift (Streit des Philanthropinismus :c. Jena 1808) richtig sagt, eine des vernünftigen Erziehers würdige Aufgabe — wenn aber dieser Behauptung der Sinn untergelegt wird, „vorzüglich die höhere sogenannte Seelenkräfte möglichst früh zu verweben", so ist die Ansicht eben so gewagt als unpsychologisch zc. aber wo wagt mit solchen eigenen Uebungen der Erzieher mehr als beim Kinde in der Zartheit der Jugend! Es würde also auch dis kein Gegenstand des Lehrunterrichts für den, der Normalschule jüdischer Kinder sein. 10. Aber auch abgesehen von dem Zweifel, daß es für die Israelitische Kinder ein Mehreres als eine Normalschule sür den ersten Unterricht bedürfen sollte, find doch offenbar in dem vorgelegten Plan willkührlich die Unterrichts-Gegenstände vermehrt worden, z. B. Chronologie, wo schon die Geschichte das Nöthige davon angeben muß! 11. wie viel hat die Handwerksschule von Gegenständen zu lehren, die in dem Alter von 10—12 Jahren mehr zerstreuen als belehren? übermäßiges Anhäufen des Lehrstoffs muß (Niethammer S. 142) den Schüler verwirren und sie, theils durch die Masse, theils durch die Mannigfaltigkeit zerstreuen. Das Wissen ist doch nicht genug, und zum Lernen fehlt, z. B. im Technologischen, dem Knaben vom 10.—12. Jahre — und wenn er ein ganzes'Leben hätte — die Zeit, da er nur für eine Art der Berufsarbeit sich hiernächst bestimmen muß! Daher sagt Niethammer sehr wahr — „es ergibt sich für die Bestimmung der Zahl von „Lehr-Gegenständen des Erziehungs-Unterrichts das unverwerfliche Regulativ: nicht mehr Gegenstände aufzunehmen, als, zufolge der Entwicklungsstufe für Lehrlinge und der gegebenen Unterrichts- „frist, gründlich gelernt werden könne. (S. 159.) Besonders bemerkt er schon früher (S. 99—100): der eigentliche Unterricht, die theoretische Anweisung, ist nicht die einzige, und besonders die Absicht auf die eigentliche Praxis in Gewerb und Industrie nicht einmahl die zweckmäßige Gelegenheit des Lernens; — die eigentliche Schule

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