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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1875-01-01 · 1875 · page 34

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1875
Date
1875-01-01
Page
– (sequence 34)
Language
German
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IRI
…/9643684-3089704--0513-3090316
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— 35 — steuerung werden, gegen welche Vieles mit Grund und für welche nur wenig Scheinbares sich behaupten ließe! Eltern, denen bei allen übrigen Vorzügen, wodurch die Menschheit geehrt wird, der Besitz zeitlicher Güther in der Weise fehlte, ein zweifaches Schulgeld nicht aufbringen zu können, würden auf eine solche Dispensation verzichten und ihre Kinder der Zwangsschute übergeben müssen; — vielleicht oft mit dem schmerzlichen Bewußtsein, daß sie dort weniger wahre Bildung erhalten, als sie ihnen selbst würden haben verschaffen können. Wollte man 3) das Einführen der Zwangsschule mit dem Gewinn, der für das allgemeine Beste dadurch herbeizuführen wäre, entschuldigen und zu behaupten wagen, daß nur durch sie dem Mangel an Bildung der jüdischen Gemeinde gründlich könne abgeholfen und dem Uebel gesteuert werden, dadurch ihr Abstand von den übrigen Staatsbürgern bisher so fühlbar geworden wäre, und daß der Gewinn der dem Ganzen unter ihnen dadurch zugefügt werden müßte, die Beeinträchtigung überwiege, die den einzelnen gebildeten Familien unter ihnen dadurch angesonnen werde, so würde dieses die Richtigkeit einer Unterstellung voraussetzen, die kein Pädagog von Erfahrung einräumen kann. Noch hat es keinem unter allen geglückt, erprobt zu haben, daß aus semer Schule eine Generation hervorgegangen seye, die sich durch vorzügliche veredelte Bildung ausgezeichnet habe, und diese Tendenz würde doch nur allein eines Opsers Werth sein, wie das ist, was jener zu bezwecken suchte. Sollte auch die Zwangsschule alles leisten, was von ihr gefordert werden kann, so vermag der Schulunterricht doch nicht zu hindern, daß das Beispiel roher und ungebildeter Eltern vieles von dem im Sittlichen und Wissenschaftlichen vereitelt, was jener zu begründen bezweckt. Der Grund davon liegt in der Anlage des Menschen; die Erfahrung der bestorganisirten Schulen in Deutschland bestätigt ihn seit Menschengedenken! Wollte man diesem Uebel abhelfen, so müßten die Kinder von dem Staate den Eltern gänzlich entzogen und durchaus abgesondert von ihnen, auf dessen alleinige Verwaltung erzogen und gebildet werden. In Lacedämon war dieser Staatsgrundsatz angemessen und ausführbar; in unserer Verfassung ist er keins von beiden. Darum ist es wohl um so viel bedenklicher, einer Schule den Zwang zu gestatten — der, ohne den bezielten Zweck erreichen zu können, die würdigsten Eltern in dem unschätzbarsten Würkungskreis ihrer hausväterlichen Befugmß beeinträchtigt. Die Anstalt des jüdischen Philantropins, — bei der Verbesserung der Lehrweise, deren sie fähig ist und wofür deren Vorsteher Empfänglichkeit hatten, war auf dem guten Weg jenen höheren Zweck zu erreichen (obgleich beschränkt auf die geringe Zahl ihrer Zöglinge), sie beeinträchtigten keine elterlichen Ansprüche, weil die von ihnen versorgte Kinder Waise waren oder Eltern angehörten, die ihre Erziehungsansprüche auf sie freywillig aufgegeben hatten. Es war das Gesetz dieser Anstalt, den Kindern den Umgang mit ihren Anverwandten und anderen Wesen außer dem Philantropin, wo nicht durchaus, doch größtentheils zu untersagen, sie blieben unter steter Aufsicht ihrer Lehrer! Diese Zöglinge hätten können, verwahrt von dem schädlichen Einfluß des Beispiels, nach dem Ideal einer reinen Menschenbildung ihrem Berusserwerb als unverdorbene Jünglinge zugeführt werden! In dieser Hinsicht würde das Beibehalten dieser abgesonderten Anstalt zu wünschen gewesen sein; sie würde Anlaß zu unschätzbaren Erfahrungen haben geben können. Um so mehr muß man beklagen, daß sie zu dem Zweck aushören soll, um mit einer neu zu erschaffenden Zwangsschule amalgamirt zu werden, von deren Erfolg auch bei den größten Erwartungen, dasselbe nicht darf erwartet werden. 4) Begründet die neu zu errichtende Zwangsschule ein Monopol in dem Schulunterricht, das in Rücksicht des Erfolges all dem Mißlichen ausgesetzt bleibt, dem der Alleinhandel unterworfen ist, und die schon von daher mehr gegen, als für sich haben muß! zumal hier, wo es die Bildung des Kindes zum Menschen gilt! Ihr Heil hängt unmittelbar von dem Grade der Kenntnisse, Einsichten, Beurtheilung und Gutenwillen der Schulsection ab. Wird diese stets denen an sie zu machenden billigen Forderungen zu genügen vermögen? nachdem sie darin in der Ausarbeitung des ersten Planes so sehr weit zurückgeblieben ist!!

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