Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1875
- Date
- 1875-01-01
- Page
- – (sequence 32)
- Language
- German
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— 33 — II. Genehmigung des Planes der Carlsschule. Dininsiitissirrms haben den von der Schulsektion des jüdischen Gemeinde-Vorstandes entworfenen Plan der künftigen Einrichtung der jüdischen Schulen mit gnädigstem Wohlgefallen eingesehen. Höchst sie erkennen das Bedürfniß der ehebaldigsten Ausführung der in den Z. 20 und folg. der Stättigkeit verordneten neuen Schulanstalten in der Judengemeinde für so dringend, daß Höchstsie sich bewogen gesunden haben, zu verordnen, daß, um die edle Zeit zu benutzen, der von der Eingangs erwähnten Schulsektion entworfene Plan, so wie er ist, sogleich provisorisch angenommen und vorbehaltlich der Verbesserungen, welcher er fähig ist, und worüber zu seiner Zeit die Oberschul-Curatel sich näher zu äußern hat, zur Ausführung gebracht werden solle, dergestalt jedoch, daß nach denen von dem Herrn Ober-Polizeidirektor Itzstein dabey gemachten richtigen Bemerkungen 1> Die Classe der ganz jungen Kinder von 4 bis 6 Jahren mehr geschont, 2) Das Schulgeld der Classen vom 4. bis 10. Jahr also, daß auch Eltern ohne bedeutendes Vermögen die Schule durch ihre Kinder besuchen zu lassen und das Schulgeld für sie aufzubringen sich im Stand befinden mögen, herabgesetzt und vermindert, dagegen aber auch 3) Zum allgemeinen Zwangsgesetz erhoben werde, daß alle Väter, ohne Unterschied, ob sie reich oder arm sind, die. Schule, soweit in derselben die ersten einem Jeden nothwendigen Begriffe, Kenntnisse und Fertigkeiten gelehrt, das Gefühl für Moral und Religion empfänglich gemacht und solche dem Herzen eingeprägt werden, besuchen zu lassen, verbunden seyen, wofern nicht etwa aus besonderen vorwaltenden Gründen eine deßfallsige Dispensation dem Sinn des Z. 27 der Stättigkeit gemäß, nachgesucht und erhalten worden ist, 4) Das Schulgeld für diejenigen, deren Vermögenskräfte nicht hinreichen, es aufzubringen, aus den bestehenden jüdischen Schulstiftungen entrichtet, überhaupt aber ' 5? diese Stiftungen, ihrem wahren Zwecke gemäß, dahin verwendet werden, um so weit es möglich ist, die mit der ganzen Anstalt verbundenen Kosten zu decken und daraus zu bestreiten, das etwa fehlende aber durch Gemeinds-Beiträge herbeizuschaffen seyn würde. Dem Herrn Ober-Polizeidirektor Itzstein wird nun diese höchste Resolution Dminsutissinu, mit Rücksendung des Original-Planes und Verzeichnisses der jüdischen Stiftungen, hierdurch bekannt gemacht und aufgetragen, das Weitere zu deren unterthänigsten Befolgung ehebaldigst einzuleiten und vorzukehren, wie auch insbesondere fortzufahren, genau zu untersuchen, welche jüdische Stiftungen, nach dem Sinn und Zweck der Stifter, zu dem Schulfonds verwendet werden dürfen, die Stiftungsbriefe sich vorlegen zu lassen, die allenfallsigen Interessenten aus der Familie der Stifter darüber zu hören, und diesen vorgängig ein vollständiges und richtiges Verzeichniß der gedachten, salva Mtltia, zu dem Schulfonds verwendet werden könnenden Stiftungen zu entwerfen und solches mit Bericht über die bey jeder derselben deßhalb angestellte Untersuchung, anhero zu begleiten. Gleichwie endlich Lminentlssimus nicht abgeneigt sind, gnädigst zu verwilligen, daß so lange bis für die neu zu errichtende Schule ein eigenthümliches Lokal erworben werden kann, ein schicklicher Raum in dem Gebäude des ehemaligen Dominicanerklosters oder Kompostells, soweit es ohne Störung des dortigen Bau-Planes geschehen kann, gegen einen leidlichen Zins dafür ausersehen und bestimmt werde; also hat der Herr Ober-Polizeidirector Itzstein über diesen Gegenstand Lheils mit dem Directorialrath Guiolette, theils mit der geistlichen Güter-Administration sich in näheres Einvernehmen zu setzen. Frankfurt den 10. August 1808. Fürstlich Primatische General-Commission. L. Graf Beust. An Herrn Ober-Polizeidirektor Itzstein. 5