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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1875-01-01 · 1875 · page 29

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1875
Date
1875-01-01
Page
– (sequence 29)
Language
German
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IRI
…/9643684-3089704--0508-3090311
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— 30 — und Wohlthätigkeits-Section in der primatischen Zeit gemachten Vorarbeiten, das Sachverhältniß aus einander und es erfolgte am 13. Februar 1819 von dem großen Rath der Stadt eine endgiltige Entscheidung dieser wichtigen Angelegenheit zu Gunsten der Schule. Auch die Verwaltungsbehörde der Gemeinde, die lange eine schwankende Stellung zur Schule eingenommen hatte, neigte sich ihr wieder zu und gewährte ihr zunächst auf drei Jahre, einen jährlichen Zuschuß von 2000 fl. So war denn vom Jahre 1819 an die finanzielle Lage der Schule im Wesentlichen gesichert. Wie der Schulrath den ökonomischen Theil der Schulverwaltung mit musterhafter Ordnung führte, so war er auch bemüht, Ordnung und Regelmäßigkeit in die inneren Verhältnisse der Schule zu bringen. Denn die Vorbildung, durch welche in Schule und Seminar dem angehenden Lehrer für Pünktlichkeit und strenge Ordnung anerzogen werden, fehlte ja den meisten damaligen Lehrern unserer Schule noch, und Ordnungsliebe war mit Nichten der angeborene Vorzug des ausgezeichneten Mannes, der an der Spitze stand, und dem unsere Schule im Uebrigen so viel verdankt. Mehr schon als den autodidaktisch gebildeten israelitischen Lehrern waren aber damals die in größeren Geschäften thätigen israelitischen Kaufleute an Ordnung und Pünktlichkeit gewöhnt. Durch dieses Medium ist eine feste Ordnung in unsere Schule verpflanzt worden. Geisenheimer vor Allem besaß in dieser Beziehung in hohem Grade was Heß fehlte; ihm allerdings war der Ordnungssinn angeboren und er hatte in dem Rothschild'schen Handlungshause Gelegenheit ihn auszubilden. Dazu kam, daß sich in ihm — etwas, was ja der jüdischen Natur nicht ursprünglich eigen ist — wahrscheinlich durch seine Logenthätigkeit ein Sinn für willige Unterordnung und für die strenge Beobachtung äußerer Formen entwickelt hatte. Er war lange Zeit für diese wichtigen Elemente in der Erziehung der eigentliche Schuldirektor. Mit unnachsichtiger Strenge wachte er und wachten nach seinem Beispiele seine Genossen im Schulrath über die Pünktlichkeit im Eröffnen und Schließen der Unterrichtsstunden, trat er Ausschreitungen in der Behandlung von Disciplinarfällen entgegen. In die Verhandlungen der Lehrer-Conferenzen wurde Ordnung durch eine Verfügung des Schulraths gebracht, nach welcher immer ein Schulrathsmitglied den Vorsitz in den Conferenzen führen und daß in Abwesenheit eines solchen eine Conferenz überhaupt nicht stattfinden sollte. Die Erfahrungen endlich, die man in langen, an wechselvollen Schicksalen reichen Jahren gemacht hatte, suchte man zur Abfassung einer Schulordnung zu verwerthen. Nach langen eingehenden Berathungen, bei denen die von Heß und den bewährtesten Lehrern eingeforderten Entwürfe berücksichtigt wurden, brachte der Schulrath unter Theilnahme der Verwaltungsbehörde der Gemeinde dieselbe endlich zum Abschluß. Unter dem Titel „Gesetz und Ordnung für die Real- und Volksschule der israelitischen Gemeinde" handelt sie in zehn Abschnitten: von dem Zwecke und der Bestimmung der Schule, von dem Schulrathe, von dem Oberlehrer, dessen Verpflichtungen und Geschäftskreis, von den Lehrern und ihren Obliegenheiten, von der Lehrer-Conferenz, von der Ordnung und den Regeln, auf welche die Lehrer während der Schulzeit zu halten haben, über Strafe und Belohnung der Kinder, über den Anfang und Schluß der Lehrkurse, der Schulferien und Prüfungen, von der Beaufsichtigung und Bewachung des Schulgebäudes und des Schul-Jnventariums, über die Andachtsstunde. Nachdem diese Schulordnung durch Senatsbeschluß vom 4. April 1822 genehmigt worden war, wurden der Oberlehrer und das Lehrer-Collegium auf dieselbe verpflichtet. Damit war für die weitere Entwicklung der Schule eine feste Grundlage gewonnen.

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